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An ihrer jüngsten Sitzung begrüsst die Regierung den Vorentwurf des Ausgleichsfondsgesetzes. Zudem nimmt sie Stellung zur Revision des Konzepts "Biber Schweiz" sowie zur Umsetzung der sogenannten "Pädophilen-Initiative".

Regierung begrüsst Vorentwurf des Ausgleichsfondsgesetzes
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung des Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz). Der Kanton Graubünden hat mit seinen Einführungsgesetzen zu AHV, IV, EL und Familienzulagengesetz die Grundlage für eine moderne und vernetzte Umsetzung der Sozialwerke geschaffen. Die kantonale Einführungsgesetzgebung zeichnet sich dadurch aus, dass alle Bereiche, die nun hinsichtlich der Ausgleichsfonds zur Diskussion gestellt werden, klar geregelt sind: Die Anstaltsform, die organisatorische Aufsicht in Ergänzung zur Fachaufsicht des Bundes, die Grundzüge der Betriebsorganisation und die Finanzierung. In diesem Sinn ist es für die Regierung des Kantons Graubünden sehr wichtig, dass auch bei den Ausgleichsfonds die festgestellten Mängel behoben werden und eine bessere Rechtsgrundlage geschaffen wird. Insbesondere erachtet es die Regierung als sinnvoll, dass auch der Bund eine gemeinsame Institution für mehrere Aufgaben (Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO) errichtet. Damit spiegelt sich auf Bundesebene, was auf Stufe Kanton bereits umgesetzt und gemeinsam angeboten wird. Kritisch beurteilt die Regierung den Vorschlag, die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsorgan der neu geschaffenen Anstalt einzusetzen. Sie regt an, dass der Verwaltungsrat des Fonds eine andere fachlich geeignete, verwaltungsexterne Revisionsstelle als gesetzliche Prüfstelle bestellt.
Die AHV und die 1. Säule als Gesamtheit haben für die Schweiz und für den Kanton Graubünden einen konstitutiven Charakter: Ohne AHV keine moderne Schweiz. Deshalb unterstützt die Regierung alle Vorschläge, welche das System stärken. Das Modell des dezentralen Vollzuges in den Kantonen ist ein Schlüsselelement des Erfolgs.

Stellungnahme zur Revision des Konzepts "Biber Schweiz"
Die Bündner Regierung unterstützt das Konzept "Biber Schweiz" des Bundes mit Vorbehalten. Der Biber ist eine Schlüsselart, von deren Wirken auch die Existenz weiterer Tier- und Pflanzenarten abhängt. Die Regierung begrüsst grundsätzlich, dass das Konzept "Biber Schweiz" die ökologische Bedeutung des Bibers würdigt. Das Konzept hinterlässt einen professionellen und praktikablen Eindruck und dokumentiert die erfreuliche Entwicklung dieser Schlüsselart für die Gewässer und gewässernahen Lebensräume. Die Schaffung einer Biberstelle beim Bund wird ebenfalls befürwortet. Für die kantonalen Fachstellen ist es wichtig, eine kompetente Bundesfachstelle als Ansprechpartner zu haben.
Die Regierung weist jedoch abermals auf die Vollzugsproblematik im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen hin. Die Bewilligung zum Abschuss geschützter Wildarten kann gemäss einem neueren Urteil des Bundesgerichts von den beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen angefochten werden. Diese Rechtslage soll zeitnah geklärt werden mit dem Ziel, die heutige Vollzugsproblematik sowie die rechtlichen Grundlagen zu verbessern.

Umsetzung der "Pädophilen-Initiative"
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Umsetzung der sogenannten "Pädophilen-Initiative". Am 18. Mai 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" angenommen. Daraufhin wurde die Bundesverfassung mit folgendem Artikel ergänzt: "Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben". Da diese neue Verfassungsbestimmung das Tätigkeitsverbot nicht konkretisiert, muss sie durch eine Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes umgesetzt werden. Nach Ansicht der Bündner Regierung kann die Umsetzung der "Pädophilen-Initiative" lediglich gemäss der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante 1 erfolgen. Demzufolge ist es den Gerichten möglich, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anordnung eines Tätigkeitsverbots zu verzichten. Variante 2, die eine entsprechende Härtefallbestimmung nicht vorsieht, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen.
Den Vollzug des Tätigkeitsverbots will der Bund durch die bestehenden Bewährungshilfestrukturen gewährleisten. Diese Aufgabenzuteilung erachtet die Bündner Regierung als problematisch, da den Vollzugs-und Bewährungsdiensten griffige Mittel zur Kontrolle eines Tätigkeitsverbotes fehlen. Es ist zielführender, wenn die fraglichen Institutionen und Betriebe, welche eine allenfalls einschlägig vorbestrafte Person einstellen, zwingend einen Sonderprivatauszug verlangen müssen.

Sanierungspflicht für das Ausgleichsbecken Burvagn des ewz

Die Bündner Regierung ordnet für das Wehr beim Ausgleichsbecken Burvagn des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) eine Sanierungspflicht an. Als Sanierungsziel wird der uneingeschränkte Aufstieg der Bachforelle in der Julia im Bereich des Ausgleichsbeckens Burvagn sowie der ausreichende Schutz vor der Verdriftung von Fischen ins Triebwassersystem festgelegt. Die Anlage Burvagn staut die Julia rund drei Kilometer unterhalb von Savognin. Das 12 Meter hohe Stauwehr des Ausgleichbeckens ist ohne Fischwanderhilfe ausgestattet und unterbindet somit gänzlich die freie Fischwanderung in der Julia.
Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen und die Kraftwerksbetreiber zu verpflichten, diese umzusetzen. Im Kanton Graubünden stehen 153 kraftwerksbedingte Hindernisse in einem Fischgewässer, 67 davon wurden als sanierungsbedürftig eingestuft. In einem ersten Schritt wird nun die Anlage Burvagn saniert. Gemäss kantonaler Beurteilung hat sie eine hohe Priorität, da im Jahr 2022 eine Neukonzessionierung ansteht.

Weitere Informationen: Bundesamt für Umwelt



Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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