Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung hält am bestehenden Modell der polizeilichen Organisation im Kanton Graubünden grundsätzlich fest. Die bestehenden Strukturen haben sich bewährt. Sie genehmigt den Polizeibericht "Polizei Graubünden 2015plus" und beschliesst Massnahmen zur Weiterentwicklung.

Der im Auftrag der Regierung verfasste Bericht "Polizei Graubünden 2015plus" untersucht die seit rund sieben Jahren politisch und polizeilich präsente Frage nach einer Einheitspolizei im Kanton Graubünden. Er prüft, ob das bestehende Zusammenarbeitsmodell zwischen der Kantonspolizei und den Gemeinden beibehalten wird oder ob es durch eine Strukturänderung mit Übernahme der Gemeindepolizeiaufgaben durch den Kanton kommen soll. Dem Bericht liegt eine vertiefte Ist-Analyse zugrunde, ferner wurden ein Vergleich mit Organisationsstrukturen in anderen Kantonen vorgenommen und konkrete Massnahmen ausgearbeitet.

Freiwilligkeit statt gesetzliche Vorgaben
Der Bericht "Polizei Graubünden 2015plus" zeigt, dass das Polizeisystem des Kantons Graubünden die wesentlichen Anliegen, welche mit dem Begriff der Einheitspolizei verbunden werden, bereits berücksichtigt. Das Bündner Polizeisystem lässt sich durchaus mit Organisationen vergleichen, die unlängst in anderen Kantonen unter dem Begriff Einheitspolizei umgesetzt wurden. Das Bündner Polizeisystem beruht jedoch auf Freiwilligkeit und nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Die bisherige Struktur mit einer kantons- und gemeindepolizeilichen Aufgabenaufteilung hat sich bewährt. Daher soll die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und der Kantonspolizei weiterhin über vertragliche Vereinbarungen ausgestaltet werden. Die Gemeinden haben so die Möglichkeit, ihre polizeilichen Aufgaben auf freiwilliger Basis der Kantonspolizei zu übertragen. Umgekehrt hat aber auch der Kanton die Möglichkeit, im Ausnahmefall Aufgaben der Kantonspolizei an die Gemeinden zu delegieren.

Massnahmen zur Optimierung der Zusammenarbeit
Der Polizeibericht sieht verschiedene Massnahmen vor, um die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden weiter zu optimieren. So soll die Verantwortung, welche die Gemeinden im sicherheitspolizeilichen Bereich auf ihrem Gebiet haben, deutlicher hervorgehoben und die bereits bestehende Rechtslage klarer fassbar werden. Als weitere Massnahme sollen die Vertragslösungen mit den Gemeinden weiter gefördert werden, insbesondere bei Gemeindefusionen und bei der Regionalisierung von Gemeindeaufgaben. Die regionalen Strukturen sollen auch räumlich gestärkt werden. Zudem ist die Kooperation mit der Stadtpolizei Chur weiterzuführen und zu optimieren, wozu der Zusammenarbeitsvertrag ergänzt wurde.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail: Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Neuer Artikel