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Die Bündner Regierung nimmt an ihrer jüngsten Sitzung Stellung zu zwei Vernehmlassungen des Bundes. Weiter spricht sich für den Neubau eines Stützpunkts für das Tiefbauamt auf dem Berninapass aus. Zudem erteilt sie die Bewilligung zur Grundwasserentnahme für die kantonale Fischzuchtanlage in Rothenbrunnen.

Abstimmung vom 28. Februar 2016
Am 28. Februar 2016 gelangen als eidgenössische Vorlagen unter anderen die "Durchsetzungsinitiative" und die "Sanierung Gotthard-Strassentunnel" zur Abstimmung. Während die Regierung die Durchsetzungsinitiative ablehnt, stimmt sie der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels zu. Gemäss ihrer ständigen Praxis nimmt die Regierung an der Abstimmungsdiskussion um die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels aktiv teil. Diese Vorlage betrifft den Kanton Graubünden je nach Ausgang der Abstimmung als Transitkanton mit dem San Bernardino-Strassentunnel in ganz besonderer Weise. Von der Durchsetzungsinitiative ist der Kanton Graubünden dagegen in ähnlicher Weise wie andere Kantone betroffen. Die Regierung verzichtet deshalb im letzteren Fall auf die Teilnahme an Abstimmungskampagnen.

Vernehmlassung zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Die Schweiz hat das Übereinkommen am 11. September 2013 unterzeichnet. Dieses muss durch die Eidgenössischen Räte noch bewilligt werden. Zur Frage der Genehmigung muss zudem vorgängig bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchgeführt werden.
Die Regierung des Kantons Graubünden begrüsst die Istanbul-Konvention. Die Konvention bezweckt, einen rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene zu schaffen, um Frauen vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, zu schützen. Dies ist von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung und deshalb entsprechend zu unterstützen. Bereits heute erweisen sich die in der Istanbul-Konvention vorgesehenen, verpflichtenden Massnahmen, wie beispielsweise nationale Telefonberatung oder Interventions- und Behandlungsprogramme für gewaltausübende Personen, als sinnvolle Instrumente zum Schutz von Opfern von Gewalt.

 Flyer Istanbul-Konvention

Stellungnahme zur Teilrevision der eidgenössischen Waldverordnung

Die Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision der eidgenössischen Waldverordnung.
Die vorliegende Anhörung erfolgt im Rahmen der Ergänzung des Waldgesetzes. Die neuen Bestimmungen haben zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn an den Klimawandel anzupassen und die Holznutzung zu fördern.
Die Regierung befürwortet den vorliegenden Verordnungsentwurf im Wesentlichen. Vorbehalte bestehen jedoch hinsichtlich der vorgesehenen Flächenpauschale. Diesbezüglich setzt sich der Kanton für eine Vereinfachung der Subventions-Regelungen ein. Klar abgelehnt werden Finanzhilfen für die Anschaffung von Seilkrananlagen. Diese Anschaffungen sollen wie bis anhin mit rückzahlbaren forstlichen Investitionskrediten unterstützt werden. Einzelne Bestimmungen sind sodann zu präzisieren.

Planungswettbewerb für einen Stützpunkt des Tiefbauamtes auf dem Berninapass
Die Regierung spricht sich für den Neubau eines Stützpunkts für das Tiefbauamt auf dem Berninapass aus. Sie beauftragt das Hochbauamt, gemeinsam mit dem Tiefbauamt einen Planungswettbewerb für den Neubau durchzuführen.
Seit 2007 ist das Tiefbauamt für den gesamten Strassenunterhalt der Berninapassstrasse verantwortlich. Um den Strassenunterhalt im Winter sicherstellen zu können, ist ein Stützpunkt mit Einstellmöglichkeiten für Fahrzeuge, Gerätschaften und Material sowie mit Unterkunftsräumen für Personen auf der Passhöhe unabdingbar. Die bestehenden Raumverhältnisse sind für einen zeitgemässen Winterdienst jedoch ungenügend.
Das Neubauprojekt soll sich landschaftlich gut einordnen und möglichst nachhaltig gebaut werden. Bei der Konstruktionsweise und bei der Materialwahl ist den extremen klimatischen Bedingungen auf einer Höhe von über 2300 Metern über Meer Rechnung zu tragen. Die Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich voraussichtlich auf rund 10 Millionen Franken.

Bewilligung zur Grundwasserentnahme für die kantonale Fischzuchtanlage in Rothenbrunnen
Die Gemeinde Rothenbrunnen hat dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Hochbauamt, am 23. Juli 2015 das Recht zur Entnahme von Grundwasser für die kantonale Fischzuchtanlage erteilt. Die Konzession ist auf 50 Jahre befristet.
Die Fischzuchtanlage in Rothenbrunnen ist seit 1971 in Betrieb. Es ist die grösste Fischzuchtanlage im Kanton Graubünden. Aufgrund der Erweiterung der Anlage um weitere drei Becken reicht die Ergiebigkeit des bisherigen Entnahmebrunnens für den Betrieb der Fischzuchtanlage nicht mehr aus. Daher wurde eine zweite Fassung erstellt. Neu dürfen 450 Liter pro Minute entnommen werden. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise an sehr heissen Sommertagen, werden die Pumpen beider Brunnen gleichzeitig, während ein paar Stunden pro Tag, mit einer Entnahmemenge von totalen 730 Litern pro Minute in Betrieb genommen.
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Kantonale Fischzuchtanlage in Rothenbrunnen


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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