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Die Regierung hat entschieden, das Gesundheitsamt mit dem Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale (SNZ) 144 zu beauftragen. Von einer Vergabe des Betriebs an das Kantonsspital Graubünden, welches in der Submission das wirtschaftlich günstigste Angebot offerierte, sieht sie ab. Die Versorgung der Spitalregion durch den Rettungsdienst des Regionalspitals Surselva bleibt gewährleistet.

Folgende Gründe haben die Regierung veranlasst, die SNZ 144 künftig durch den Kanton zu führen:

  • Die SNZ 144 ist das zentrale Element der medizinischen Notfallversorgung im Kanton. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz führt auf seiner Liste der kritischen Infrastrukturen der Schweiz die Einsatzzentralen des Rettungswesens auf gleicher Stufe wie diejenigen der Polizei und Feuerwehr auf.
  • Die Sanitätsnotrufzentralen werden in allen anderen Kantonen soweit bekannt durch die öffentliche Hand selber betrieben.
  • Die Betriebssicherheit kann selber gewährleistet werden.
  • Mit einer Vergabe an einen Dritten ist der Kanton von diesem abhängig, wodurch unter Umständen die Betriebssicherheit und die damit zusammenhängende Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der Gäste nicht mehr gewährleistet werden können.
  • Die personalrechtliche Situation ist für die Mitarbeitenden der SNZ 144 identisch mit derjenigen der Mitarbeitenden der Einsatzleitstelle der Kantonspolizei.

Dieser Entscheid entspricht der Empfehlung der kantonalen Rettungskommission.

Offerte des Kantonsspitals Graubünden am günstigsten
Im Dezember 1998 übertrug die Regierung den Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale 144 dem Regionalspital Surselva in Ilanz. Das Regionalspital Surselva hatte im Rahmen des Submissionsverfahrens das günstigste Angebot unterbreitet. Der entsprechende Vertrag wurde auf unbefristete Dauer mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten abgeschlossen. Am 1. Juli 1999 nahm die Sanitätsnotrufzentrale 144 in Ilanz ihren Betrieb auf.

Da die vertragliche Bindung zwischen dem Kanton Graubünden und dem Regionalspital Surselva insgesamt bereits über 16 Jahre gedauert hatte und periodisch auszuschreiben ist, kündigte die Regierung das Vertragsverhältnis mit Beschluss vom 7. Dezember 2015 auf den 31. Dezember 2017.

Am 15. Februar 2016 schrieb das Gesundheitsamt den Dienstleistungsauftrag für den Betrieb einer Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 im Kanton Graubünden im offenen Verfahren öffentlich aus. Offerten eingereicht haben das Kantonsspital Graubünden und das Regionalspital Surselva. Die Offerte des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) erwies sich als wirtschaftlich günstigeres Angebot. Bei einer Drittvergabe des Betriebs der SNZ wäre der Zuschlag folglich dem KSGR zu erteilen gewesen.

Aktuelle Situation der SNZ 144
Wegen gravierenden personellen Schwierigkeiten in der SNZ 144 wurden Anfang Mai anlässlich eines gemeinsamen Treffens zwischen dem Regionalspital Surselva, dem Kanton und der SNZ 144 Sofortmassnahmen getroffen. Das Gesundheitsamt hat dabei eine Mitarbeiterin interimistisch für die Leitung der SNZ 144 zur Verfügung gestellt. Dies weil das Spital nicht in der Lage war, eine betriebseigene Person mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Angesichts der auch vom Regionalspital Surselva nicht bestrittenen Tatsache, dass der Betrieb der SNZ 144 in Ilanz aufgrund der personellen Unterbesetzung nur mit äusserster Mühe durch Überstunden und Ferienverzicht der Mitarbeitenden aufrechterhalten wird und dadurch als Folge von Übermüdung wie auch bei allfälligen weiteren Kündigungen die Gefahr eines Zusammenbruchs des Betriebs besteht, hat die Regierung das Gesundheitsamt beauftragt, mit dem Spital Ilanz eine vorzeitige Aufhebung des laufenden Vertrages zur Führung der SNZ 144 zu verhandeln. Somit könnte die SNZ 144 bereits im Laufe des Jahres 2017 mit der polizeilichen Einsatzzentrale der Kantonspolizei zusammengeführt werden. Am 25. Mai 2016 hat der Präsident des Verwaltungsrats des Regionalspitals Surselva im Rahmen einer Besprechung mit dem Vorsteher des Gesundheitsdepartements die entsprechende Verhandlungsbereitschaft des Spitals bekundet.

Weggang der SNZ 144 zeigt keine Auswirkungen auf die Rettungsdienste der Spitäler
Der Weggang der SNZ 144 per 1. Januar 2018 oder allenfalls auf einen früheren Zeitpunkt hat keine Auswirkungen auf die rettungsdienstliche Versorgung der Spitalregion Surselva wie auch der anderen Spitalregionen.
Gemäss dem Krankenpflegegesetz sind die Spitäler verpflichtet, für ihre Spitalregion einen leistungsfähigen Notfall- und Krankentransport zu betreiben. Das Regionalspital Surselva ist somit angehalten, den Rettungsdienst auch nach dem Weggang der SNZ 144 zu betreiben. Es erhält hierfür anteilmässig einen Beitrag aus dem vom Grossen Rat bereitgestellten Gesamtkredit für den Kranken- und Verunfalltentransportdienst der Spitäler.

Gesundheitsdepartement unterbreitet Akten der GPK
Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat aufgrund der in den Medien erhobenen Vorhalte die GPK eingeladen, die Vorgänge rund um die ergriffenen Notmassnahmen zur Sicherstellung des Betriebs der Sanitätsnotrufzentrale einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden, Tel. 081 257 25 01 (telefonisch erreichbar am Vormittag)


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

 

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