Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Der Kanton Graubünden erhöht die Anzahl der Wildschutzgebiete. Dies hat die Bündner Regierung an ihrer letzten Sitzung beschlossen. Weiter äussert sich die Regierung in einem Brief an den Bund über das weitere Vorgehen in Bezug auf das Nationale Schneesportzentrum Lenzerheide und lässt die Beiträge für die Igelstation des Tierheims Chur auszahlen.

Regierung hält am Nationalen Schneesportzentrum Lenzerheide fest
Die Bündner Regierung äussert sich in einem Brief an den Bund zum weiteren Vorgehen nach den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Gesamtschau Sport. Ende Mai 2016 informierte der Bund, dass die Planung für ein Nationales Schneesportzentrum mit Standort Lenzerheide (NSSZ Lenzerheide) bis 2023 sistiert wird. Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass ein weiteres Bekenntnis zum Standort Lenzerheide erfolgt ist und drückt gleichzeitig ihr Bedauern betreffend Sistierung aus. Das Projekt ist sehr wichtig für die Förderung des Schneesports und für die Sportförderung von Kindern und Jugendlichen.
Die Regierung ist nach wie vor gegen eine Priorisierung der Investitionen nach Standorten. Massnahmen sollen abgesehen davon, ob sie dem Breiten- oder dem Leistungssport zuzuordnen sind, nach einzelnen Immobilienprojekten unabhängig des Standortes erfolgen. Werden Erweiterungsbauten (Magglingen und Tenero) sowie der Neubau NSSZ Lenzerheide konsequent aufgrund der Bedeutung der einzelnen Sportarten priorisiert, kann auch unter Berücksichtigung des beschränkten Handlungsspielraums des Bundeshaushalts eine zielführende Entwicklung erreicht werden. Die Realisierung des NSSZ Lenzerheide ist eindeutig einem weiteren Ausbau von Magglingen und Tenero vorzuziehen.

Graubünden erhält mehr Wildschutzgebiete
Der Kanton Graubünden erhöht die Anzahl der Wildschutzgebiete. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechenden Bestimmungen genehmigt. Wildschutzgebiete sind ein wichtiges Instrument der Jagdplanung. Sie dienen dazu, lokal schwache Wildbestände zu heben, die natürliche Bestandesstruktur zu verbessern und bedrohte Wildarten vor Störungen durch den Jagdbetrieb zu schützen. In den letzten beiden Jahren wurden während der Hochjagd verschiedene Versuche durchgeführt, um mit angepassten Jagdbetriebsvorschriften entlang der Wildschutzgebietsgrenzen den Abschuss zu erhöhen. Die durchaus positiven Erfahrungen flossen auch in die aktuelle Revision der Wildschutzgebiete ein.
Im Rahmen der vorliegenden Neuregelung wurde die Zahl allgemeiner Wildschutzgebiete von 215 auf 230, die Zahl Hochjagdasyle von 19 auf 22 und die Zahl Niederjagdasyle von 44 auf 53 erhöht. Bei den weiteren Asylkategorien sind wie bisher ein Rehasyl und 22 Murmeltierasyle ausgeschieden worden. Die Anzahl Hasenasyle wurde um acht auf 46 vermindert. Die Anzahl Federwildasyle wurde auf 21 und die Anzahl Wasserflugwildasyle auf 46 angehoben. Gesamthaft gesehen wird die Anzahl der kantonalen Wildschutzgebiete von derzeit 411 auf 441 erhöht. Die Gesamtfläche nimmt jedoch von 755 auf 739 Quadratkilometer ab. Zusammen mit dem Schweizerischen Nationalpark und den sechs Eidgenössischen Jagdbanngebieten ergibt sich eine Gesamtfläche an Wildschutzgebieten von 1114 Quadratkilometern im Kanton.
Etwa alle fünf Jahre legt die Regierung die kantonalen Wildschutzgebiete neu fest. Bei der Ausscheidung der Gebiete sind verschiedene allgemeingültige Grundsätze zu beachten. Um eine gute Verteilung des Wildes zu erreichen, sind nicht grosse, sondern zahlreiche kleine Wildschutzgebiete auszuscheiden. Zu grosse Wildschutzgebiete führen zu unerwünschten Wildansammlungen.

Beiträge für die Igelstation des Tierheims Chur werden ausbezahlt
Die Regierung entspricht dem Gesuch der Tierheim Chur Genossenschaft um Auslösung der Beiträge für die Errichtung und den Betrieb einer Igelstation im Tierheim in Chur.
In ihrer Antwort auf einen parlamentarischen Auftrag hat die Regierung am 23. Juni 2015 einen einmaligen Startbeitrag für die Infrastruktur einer Igelstation von maximal 100 000 Franken in Aussicht gestellt. Dieser Startbeitrag des Kantons wird nun ausbezahlt und geht zu Lasten des Landeslotterie-Fonds. An die Betriebskosten werden zudem jährlich 5000 Franken ausgerichtet. Die Igelstation hat im April 2016 ihren Betrieb aufgenommen.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel