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Die Regierung nimmt Stellung zu zwei Vernehmungsvorlangen des Bundes. Weiter stellt sie das Zustandekommen zweier kantonalen Volksinitiativen fest und genehmigt verschiedene Bauprojekte.

Mindestabgabe für Wehrpflichtersatz soll beibehalten werden

Die Regierung nimmt Stellung zum Entwurf der Eidgenössischen Finanzverwaltung für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG). Das Gesetz soll im Wesentlichen in folgenden Punkten geändert werden: Die Ersatzpflichtdauer soll an das neue Militär- und Zivildienstrecht angeglichen werden und die Ersatzabgabepflicht für Verschiebungen der Rekrutenschule (RS) wegfallen.
Die Bündner Regierung befürwortet grundsätzlich diesen Entwurf. Sie äussert sich jedoch skeptisch zur Schriftensperre bei Nichtbezahlung oder fehlender Sicherstellung von geschuldeten Wehrpflichtersatzabgaben. Die Bündner Regierung ist der Auffassung, dass die Schriftensperre für die Sicherstellung des Einzugs der Wehrpflichtersatzabgabe sachlich ein unverhältnismässiges Instrument darstellt und überdies einen unverhältnismässigen Verwaltungs- und Gerichtsaufwand zur Folge hätte.
Die Regierung unterstützt hingegen die Belassung der Mindestabgabe bei 400 Franken, eine Anhebung lehnt sie ab. Die durchschnittliche Ersatzabgabe liegt bei 680 Franken. Eine Erhöhung der Mindestabgabe um das Zweieinhalbfache ist nicht angebracht. Eine derartige Erhöhung würde vorab diejenigen Ersatzpflichtigen treffen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben.

Link: Vernehmlassungsunterlagen Bund

Aufsichtsrolle der Kantone darf nicht geschwächt werden
Die Regierung nimmt Stellung zum Entwurf der Totalrevision der Verordnung des Eidgenössischen Bildungsdepartements über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen. Ziele der Revision sind die Überprüfung und Klärung der Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten der Akteure. Die Bündner Regierung schliesst sich der Stellungnahme der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK an. Die Regierung und die SBBK unterstützen den Entwurf. Sie sind allerdings der Auffassung, dass die Rolle und die Verantwortung der Kantone ungenügend im Entwurf der Verordnung abgebildet sind.
Mit dem Argument, die Aufsicht der Kantone zu vereinfachen, wird den Kantonen ihre wesentliche Aufsichtsaufgabe und damit auch ihre rechtlich definierte Verantwortung entzogen. Mit der Umsetzung der revidierten Verordnung nehmen die Kantone damit lediglich noch die Rolle der "Geldgeber" ein.
Aus diesem Grund fordern die Bündner Regierung und die SBBK eine nochmalige Diskussion über die künftige Rolle der Kantone und schlagen ein alternatives Aufsichtsmodell vor. Die Experten - und zwar namentlich jene, die bereits national beim eidgenössischen Anerkennungsverfahren eingesetzt werden – sollen im Auftrag der Kantone die Bewertung der Bildungsgänge vornehmen.

Link: Vernehmlassungsunterlagen Bund


Volksinitiativen "Gute Schule Graubünden" sind zustande gekommen
Gleich zwei kantonale Volksinitiativen sind am 15. März 2017 bei der Standeskanzlei eingereicht worden: die Volksinitiative „Gute Schule Graubünden – Mitsprache bei wichtigen Bildungsfragen" und die Volksinitiative „Gute Schule Graubünden – Mitsprache bei Lehrplänen". Beide Initiativen wurden in Form eines ausformulierten Entwurfs abgefasst. Die Bündner Regierung stellt fest, dass beide Initiativen über die erforderliche Anzahl Unterschriften verfügen und somit zustande gekommen sind.
Für die Volksinitiative „Gute Schule Graubünden – Mitsprache bei wichtigen Bildungsfragen" waren 4000 Unterschriften nötig (Änderung der Kantonsverfassung) - insgesamt sind dazu 4199 gültige Unterschriften eingegangen. Für die Volksinitiative "Gute Schule Graubünden – Mitsprache bei Lehrplänen" waren 3000 Unterschriften erforderlich (Änderung eines Gesetzes), dafür liegen 3956 gültige Unterschriften vor. Die Initiativen werden zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Regierung und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement überwiesen.

Julierstrasse wird im Bereich der Bardellabrücke saniert
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Korrektion der Julierstrasse, Abschnitt Bardellabrücke bis Anschluss Marmorera, mit einigen Auflagen und spezialrechtlichen Bewilligungen. Mit der Strassenkorrektion wird die Julierstrasse im Projektbereich auf den aktuellen Standard ausgebaut. Gleichzeitig wird der Engpass bei der Bardellabrücke eliminiert und die Linienführung im Kurvenbereich und beim Anschluss Marmorera verbessert. Der Platzbedarf für den neuen Linksabbiegestreifen, die Kurvenverbreiterung und das topographisch anspruchsvolle Gelände erfordern neue, talseitige Kunstbauten. Die zweispurige Hauptverkehrsstrasse wird auf eine Fahrbahnbreite von 7 Meter ausgebaut. Der Strassenverlauf wird übersichtlicher und für den Verkehrsteilnehmer besser erkennbar. Die Fusswegsicherheit wird durch die neue Platzierung der Postautohaltestelle ebenfalls verbessert. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 8 Millionen Franken.

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Engpass bei Bardellabrücke kann behoben werden

Abschnitt der Flüelastrasse muss erneuert werden

Die Regierung genehmigt ein Projekt zur Instandsetzung der Flüelastrasse, Abschnitt Punt Pignai bis Pra d'Less Sura, mit einigen Auflagen und spezialrechtlichen Bewilligungen. Das 980 Meter lange Teilstück der Passstrasse befindet sich in einem schlechten Allgemeinzustand. Hinzu kommt, dass in der Wendekehre dieses Abschnitts - im Moment der Begegnung - für Lastwagen das seitliche Ausweichen mit den heutigen Abmessungen nicht gewährleistet ist. Das genehmigte Strassenbauprojekt umfasst darum nebst einer Erneuerung und Verstärkung der Strasse auch eine möglichst konstante Verbreiterung auf 6 Meter.

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Wendekehre wird für Begegnungen mit Lastwagen verbreitert

Nebenanlagen der Kraftwerke Zervreila werden saniert
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Kraftwerke Zervreila AG zur Sanierung der Nebenanlagen der Staumauer Zervreila in Vals mit einigen Auflagen und Bedingungen. Die Staumauer Zervreila wurde 1958 in Betrieb genommen. Nach fast 60 Betriebsjahren müssen nun verschiedene Anlageteile wiederhergestellt werden. Geplant sind diverse Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten am Ausgleichsbecken, am Grundablass der Staumauer, am Dotierauslass sowie der Dotier- und Treibwasserleitung. Zudem soll eine neue Sedimentspülleitung durch die Staumauer installiert werden. Die Sanierungsarbeiten der Nebenanlagen der Staumauer Zervreila werden ohne Seeentleerung durchgeführt. Vorgesehen sind lediglich Seeabsenkungen.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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