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Die Regierung spricht sich vehement für den Verbleib der Region Moesa im Radioversorgungsgebiet "Südostschweiz" aus. Weiter genehmigt sie die erste Etappe eines umfangreichen Naturgefahrenprojekts in Zuoz.

Radio-Region Moesa muss der Südostschweiz erhalten bleiben

Die Regierung nimmt Stellung zur geplanten Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) sowie der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-FMG). Die Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) steht unter dem Zeichen der Digitalisierung bei der Verbreitung von Radioprogrammen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die Rahmenbedingungen für einen geordneten Umstieg vom analogen UKW zum digitalen DAB+ geschaffen. Zudem wird eine Anpassung der Versorgungsgebiete der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit einem Leistungsauftrag per 2020 vorgeschlagen.
Die Regierung des Kantons Graubünden begrüsst die Förderung der Migration der bestehenden Radioveranstalter von UKW auf DAB+. Ebenfalls bewertet sie die Erleichterung des Zuganges zu DAB+ für neue Programmanbieter dank günstiger Rahmenbedingungen als positiv.
Eine vorgeschlagene Änderung der RTVV lehnt die Regierung allerdings entschieden ab. Es kann und darf nicht sein, dass die Region Moesa – deren Bevölkerung den Hauptteil des "Grigioni italiano" ausmacht – ab 2020 nicht mehr dem Versorgungsgebiet "Südostschweiz" angehören soll. Die Bündnerinnen und Bündner der Moesa haben wie die übrige Bevölkerung Graubündens Anspruch darauf, mit kantonsspezifischen und lokal-regionalen Informationen, insbesondere auch mit einem Mindestanteil von Sendungen in italienischer Sprache, bedient zu werden. Die Regierung erachtete es als zwingend notwendig, dass sich die Informationsleistungen der konzessionierten Radiostation auf die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der Region Moesa beziehen. Es wird deshalb mit allem Nachdruck gefordert, dass die Region Moesa auch in Zukunft im Versorgungsgebiet "Südostschweiz" verbleibt.

Vernehmlassungen UVEK

Grossprojekt zur Erneuerung der Lawinenverbauungen in Zuoz
Die Regierung genehmigt eine erste Etappe des Projekts "Erneuerung Lawinenverbauung Albanas" der Gemeinde Zuoz und sichert an die subventionsberechtigten Kosten einen Beitrag von höchstens 3,67 Millionen Franken zu. Die Lawinenverbauung Albanas befindet sich oberhalb des Dorfes Zuoz und schützt das Siedlungsgebiet. Rund 65 Prozent der Schneebrücken sind Betonwerke, welche in den 1950er und 1960er Jahren erstellt worden sind.
Schon seit längerem sind im Rahmen der jährlichen Inspektionen Schäden an diesen Betonwerken festgestellt worden. In den letzten Jahren haben diese Schäden so stark zugenommen, dass in den kommenden Jahren ein Ersatz erforderlich wird. Demzufolge wird das betroffene Gebiet in einer ersten Etappe mit Stahlschneebrücken auf einer Gesamtlänge von rund 1,6 Kilometern gesichert. Zudem werden fünf Verwehungsverbauungen (Kolkkreuze) installiert. Die Kosten für diese erste Etappe sind mit 4,7 Millionen Franken veranschlagt. Die Ausführung des Gesamtprojekts erfolgt in sechs Baujahren. Als Projektabschluss ist das Jahr 2022 vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten (drei Etappen) belaufen sich auf 7,6 Millionen Franken.

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©Nicolo Pitsch

Splügen übernimmt Alte Lawinengalerie
Auf Beschluss der Regierung wird die Alte Lawinengalerie entlang der Splügenpass-Strasse per 1. Juli 2017 aus dem kantonalen Strassennetz ausgeschlossen. Gleichzeitig wird die Alte Lawinengalerie der Gemeinde Splügen zum Eigentum und Unterhalt abgetreten.
Bis in die 1950er Jahre benutzte der Passverkehr diese Schutzgalerie, zuletzt auch der motorisierte Verkehr. Weil es in der Galerie mit zunehmendem Verkehr eng wurde und der Pass in den Wintermonaten geschlossen blieb, wurde die Schutzgalerie ausser Betrieb gesetzt und eine neue Strasse unmittelbar ausserhalb der Galerie angelegt. Das historische Bauwerk befindet sich heute im Eigentum des Kantons Graubünden.
Am 25. November 2016 entschied die Gemeindeversammlung der Gemeinde Splügen, die Lawinengalerie am Splügenpass zu übernehmen. Die Gemeinde Splügen hat sich damit bereit erklärt, die Lawinengalerie künftig als Teil der Via Spluga instand zu halten. Aus diesem Grund sichert die Regierung der Gemeinde einen einmaligen Beitrag von 300 000 Franken an die künftige Instandhaltung zu. Diese Kosten hätte der Kanton für einen theoretischen Rückbau ohnehin aufwenden müssen.

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Erhöhung des Höchstgewichts auf verschiedenen Kantonsstrassen
Auf fünf Kantonsstrassen wird nach erfolgtem Ausbau und auf Beschluss der Regierung das Höchstgewicht neu festgelegt. Die Albulastrasse (Bezirk Samedan), Abschnitt Preda-Festung Albulapass, kann statt mit 11 Tonnen neu mit 18 Tonnen befahren werden.
Auf folgenden kantonalen Verbindungsstrassen gilt neu ein Höchstgewicht von 32 Tonnen statt 18 Tonnen: Senterstrasse (Bezirk Scuol), Abschnitt Sent-Crusch, Lugnezerstrasse (Bezirk Ilanz), Abschnitt Degen-Vrin und Vrinerstrasse (Bezirk Ilanz), Abschnitte Vrin-Vrin Dado und Vrin-Sogn Giusep.
Auf dem genannten Abschnitt der Senterstrasse und dem Abschnitt Vrin-Sogn Giusep der Vrinerstrasse wird zusätzlich die Höchstbreite auf 2,55 Meter erhöht.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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