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Die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden Bergün/Bravuogn und Filisur stimmten am 31. März 2017 deutlich dem Zusammenschluss zur neuen Gemeinde Bergün Filisur zu. Damit setzt sich der Strukturreformprozess im Albulatal fort. Die hohen kantonalen Fördermittel erlauben es der entstehenden Gemeinde, mit tragbaren finanziellen Verhältnissen zu starten. Hohe Auflagen sorgen zudem für eine nachhaltige Entwicklung des Haushalts.

Das Albulatal beschäftigt sich seit mehr als einem Jahrzehnt mit strukturellen Reformen. Seit dem 1. Januar 2015 besteht die neue Gemeinde Albula/Alvra. Sowohl Bergün/Bravuogn als auch Filisur bemühten sich während der Phase der Fusionsgespräche im Tal, den strukturellen Anschluss nicht zu verlieren. Ein Zusammenschluss aller Gemeinden erwies sich aus verschiedenen Gründen als nicht realistisch.

Neue Gemeinde Bergün Filisur
Das Fusionsprojekt Bergün Filisur startete im Juni 2015. Auch wenn die beiden Gemeinden in verschiedenen Bereichen seit längerer Zeit zusammenarbeiten und sich grossen finanziellen Herausforderungen gegenüberstehen, waren intensive Verhandlungen notwendig. Der ursprünglich anvisierte Abstimmungstermin im Juni 2016 musste um mehrere Monate verschoben werden. Am 31. März 2017 schliesslich entschieden beide Gemeindeversammlungen, dem Fusionsvertrag zuzustimmen. Durch den Zusammenschluss entsteht eine Gemeinde mit rund 950 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit einer Fläche von rund 190 Quadratkilometer gehört die neue Gemeinde zu den zehn flächenmässig grössten Gemeinden im Kanton, vergleichbar mit Val Müstair oder Poschiavo.

Neuer Weg in die finanzielle Zukunft
Die finanziellen Probleme der beiden Gemeinden sind offensichtlich. Das summierte Fremdkapital ist mit 28 Millionen Franken per Ende 2014 beträchtlich und besorgniserregend. Die Nettoverschuldung (Finanzvermögen abzüglich Fremdkapital) pro Kopf liegt bei 11 311 Franken in Bergün/Bravuogn (inkl. Elektrizitätswerk) und bei 14 762 Franken in Filisur. Zudem kennt der neue Finanzausgleich keine spezifischen Mittel des Sonderbedarfsausgleichs mehr, so dass die beiden Gemeinden zusammengezählt im Schnitt rund 1,4 Millionen Franken jährlich kompensieren müssen. In dieser herausfordernden Situation hat sich die Regierung entschlossen, der neuen Gemeinde einen Schuldenschnitt zu gewähren und insgesamt 8,615 Millionen Franken im Rahmen der Fusionsförderung zu sprechen. Die Nettoverschuldung pro Kopf sinkt dadurch in die Nähe der kritischen Grenze von 5000 Franken., Dies ist zwar noch vertretbar, jedoch nach wie vor als hoch anzusehen. Die Verantwortung für die finanzielle Zukunft ist damit für die neue Gemeinde keineswegs vom Tisch.

Eigene Anstrengungen für die Erholung des kommunalen Finanzhaushalts müssen weiterhin oder gar verstärkt erfolgen. Demselben Ziel dienen die Bestimmungen, wonach der gesamte Förderbeitrag zweckgebunden zu verwenden ist und weitere kantonale Auflagen zu befolgen sind. Insbesondere hat die neue Gemeinde dafür zu sorgen, dass sich das Fremdkapital innerhalb von zehn Jahren um weitere fünf Millionen Franken reduziert. Zudem bleibt die neue Gemeinde wie auch deren Elektrizitätsbetrieb bis auf Weiteres der aufsichtsrechtlichen Interventionsstufe zwei zugeteilt.

Der Grosse Rat wird die Botschaft in der Oktobersession 2017 beraten.

Beilage:
Botschaft


Auskunftsperson:
Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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