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Die Bündner Gemeinden sind im Nachgang zur letzten Regierungssitzung darüber orientiert worden, dass die Regierung aufgrund einer fehlerhaften Datenaufbereitung Korrekturen zu den Finanzausgleichszahlen 2017 und 2018 beschlossen hat. Die Korrektur 2017 wird periodengerecht im Rahmen der Beiträge 2017 vorgenommen.

Mit Beschluss vom 22. August 2017 setzte die Regierung die Ausgleichsbeiträge 2018 sowie den Soziallastenausgleich 2016 fest. Die Gemeinden wurden im Anschluss umgehend über die auf sie entfallenden Zahlungen oder die von ihnen zu entrichtenden Beiträge orientiert. Verschiedene Gemeinden nehmen die Mitteilung der Ausgleichsbeiträge jeweils zum Anlass, sich über die konkret verwendeten Datengrundlagen zu erkundigen. Das Amt für Gemeinden (AFG) legt dabei den Gemeinden sämtliche verwendeten Daten offen und stellt sie ihnen zur Verfügung. Es zeigte sich in einem Fall, dass die für die Berechnung des Finanzausgleichs (FA) 2018 aufbereiteten Daten nicht mit den in der Jahresrechnung der Gemeinde verbuchten oder zu erzielenden Beträgen übereinstimmen konnten.

Prüfung der Aufbereitung der Steuerdaten
Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) veranlasste umgehend, die für die Berechnung des Finanzausgleichs aufbereiteten Steuerdaten einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Dabei sollten auch in der Vergangenheit verwendete Daten eingehend verifiziert werden. Um die neuerliche Datenaufbereitung bei der kantonalen Steuerverwaltung (KStV) zu überprüfen, hat das DFG zudem die unabhängige Finanzkontrolle (FIKO) beigezogen. Im Rahmen der umfassenden Arbeiten ergab sich, dass die Datenaufbereitung für die Gewinn- und Kapitalsteuern des Steuerjahres 2015 fehlerhaft war. Wie in früheren Jahren unter dem ursprünglichen Regime der Zuschlagssteuer war die Umrechnung auf der Basis des jeweils geltenden kommunalen Steuerfusses erfolgt. Gemäss der Übergangsregelung zum neuen System des ab 2016 geltenden Finanzausgleichs hätte die Umrechnung lediglich vom einheitlichen Steuerfuss der Zuschlagssteuer erfolgen sollen. Bei Gemeinden mit einem tiefen Steuerfuss sind deshalb tendenziell zu hohe Erträge in die Berechnungen eingeflossen und bei Gemeinden mit einem hohen Steuerfuss zu niedrige Erträge. Dieser Fehler betrifft nur die Berechnungen der Finanzausgleichszahlen 2018. Im Weiteren zeigte sich, dass auch die Aufbereitung der Quellensteuerdaten 2014 und 2015 fehlerhaft war. Auch hier wurde eine Hochrechnung anhand des Gemeindesteuerfusses vorgenommen. Zudem wurden in Rechnung gestellte Verzugszinsen einbezogen. Die Daten der fehlerhaften Quellensteuern flossen in die Berechnung der Finanzausgleichszahlen 2017 und 2018 ein.

Die unabhängige FIKO bestätigt in ihrem Bericht, dass die durch die KStV neu berechneten Daten dem AFG als korrekte Ausgangsbasis in Übereinstimmung mit den rechtlichen Grundlagen für die Folgeberechnung des Finanzausgleichs dienen können.

Finanzausgleichsberechnungen 2017 und 2018 müssen korrigiert werden
Die fehlerhafte Datenaufbereitung führte somit für das Jahr 2017 wie auch für das Jahr 2018 zu einer unkorrekten Festlegung der Ressourcenstärke der Gemeinden. Dies hat konkrete Auswirkungen auf die Finanzausgleichsbeiträge des Ressourcenausgleichs (RA), des Gebirgs- und Schullastenausgleichs (GLA) sowie des befristeten Ausgleichs infolge des Systemwechsels. Für die Regierung stand ausser Frage, dass umgehend eine Korrektur der Finanzausgleichsberechnungen 2017 und 2018 vorzunehmen ist.
Die korrigierten Werte für das Jahr 2017 werden für die am 20. Dezember 2017 fälligen zweiten Raten der Ausgleichszahlungen bzw. der Finanzierungsbeiträge angerechnet. Die korrigierten Werte für das Jahr 2018 werden im kommenden Jahr verwendet.

Die Regierung bedauert, dass dies zu Abweichungen gegenüber den kommunalen Budgets 2017 führen wird und dass der Budgetprozess 2018 teilweise derart fortgeschritten ist, dass bei verschiedenen Gemeinden die korrekten Zahlen nicht mehr Eingang in das Budget des kommenden Jahres finden können. Da es sich auf der Ausgabenseite jedoch um gebundene Ausgaben handelt, sind keine Nachtragskredite erforderlich. Der Kanton entschuldigt sich in aller Form für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Dem Kanton ist bewusst, dass er bei denjenigen Gemeinden, welche Mehrzahlungen zu leisten bzw. Mindereinnahmen hinzunehmen haben, keine Freude auslösen wird, zählt aber auf deren Verständnis für einen korrekten Gesetzesvollzug.

Die korrigierten Zahlen 2018 konnten im Budget 2018 des Kantons noch berücksichtigt werden.


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: Barbara.Janom@dfg.gr.ch
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail: Thomas.Kollegger@afg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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