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Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit dieser Revision soll E-Voting auch im Kanton Graubünden wieder möglich werden.

Mit der vorliegenden Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden sollen als erstes die notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen für die Einführung von E-Voting als ordentlichen dritten Stimmkanal auf allen staatlichen Ebenen geschaffen werden. Anschliessend soll in einem zweiten Schritt, voraussichtlich 2018, die Beschaffung eines E-Voting-Systems erfolgen, das für den Einbezug von 100 Prozent der Stimmberechtigten zugelassen ist. Dabei wird der Sicherheit höchste Priorität eingeräumt. Das System muss den maximalen Sicherheitsanforderungen des Bundes genügen und durch eine vom Bund akkreditierte unabhängige Stelle (SAS) zertifiziert sein. Die Einführung und Ausdehnung als dritter Schritt ist in zwei Phasen geplant: 2020 soll eine "Pilotphase" mit sechs Gemeinden starten und ab 2021 ist die laufende Ausdehnung auf weitere Gemeinden geplant. Die Gemeinden sollen dabei autonom entscheiden können, ob und in welchem Umfang (mit oder ohne kommunale Urnengänge) sie E-Voting einführen wollen. Gemeinden, welche E-Voting einführen, sollen einmalige Kantonsbeiträge für allfällige erforderliche Anpassungen ihrer Software erhalten.

Anmeldeverfahren zur Nutzung von E-Voting
Ein Schwerpunkt der vorliegenden Teilrevision ist das geplante Anmeldeverfahren für die Stimmberechtigten zur Nutzung von E-Voting. Personen, die online abstimmen wollen, müssen sich im Vorfeld registrieren. Zudem ist ein Anmeldeverfahren für Kandidierende bei Majorzwahlen auf kantonaler oder regionaler Ebene geplant. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen geschaffen. Mit diesen Regelungen wird es möglich, von Beginn an papierarmes E-Voting einzusetzen (nur Stimmrechtsausweis auf Papier) und die Vorteile der IT bei der Stimmabgabe und der Auszählung zu nutzen. Beides führt auch zu Einsparungen, vor allem bei den Gemeinden, mit welchen die Kosten von E-Voting zumindest teilweise gegenfinanziert werden können. Diese Einsparungen werden noch grösser ausfallen, sobald papierloses E-Voting technisch möglich sein wird.

E-Voting ergänzt die bestehenden konventionellen Stimmabgabemöglichkeiten (persönliche und briefliche Stimmabgabe). Und es ist zu erwarten, dass E-Voting, parallel zur digitalen Entwicklung in anderen Gesellschaftsbereichen, die konventionellen Stimmkanäle über die nächsten Jahre zunehmend ersetzen wird. Denn E-Voting bietet diverse Vorteile:
- Bequeme und ortsungebundene Stimmabgabe
- Erleichterung für Menschen mit Behinderung
- Verifizierbarkeit der Stimme
- Verhinderung ungültiger Stimmabgaben
- Schnellere und sichere Ermittlung der Ergebnisse, geringerer Aufwand für die Stimmbüros

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Februarsession 2018 beraten. Das Gesetz soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Beilage:
Botschaft


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs-, und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: Standeskanzlei Graubünden
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