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Die Regierung fordert in einer Stellungnahme an den Bund, dass auf der Nationalstrasse A13 anstelle des geplanten Sicherheitsstollens ein Sicherheitstunnel zu errichten ist. Weiter genehmigt sie ein Projekt zur Verlegung der Calancastrasse aufgrund grosser Steinschlaggefahr.

Regierung fordert einen Sicherheitstunnel für die A13
Die Regierung nimmt Stellung zum Ausführungsprojekt des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Inhalt des Projekts ist die komplette Sanierung des Autobahnabschnitts A13 zwischen Rothenbrunnen und Vial. Auf dem rund neun Kilometer langen Abschnitt sind unter anderem die Instandsetzung des Tunnels Isla Bella sowie ein Neubau eines parallel dazu geführten Sicherheitsstollens vorgesehen. Weiter sollen während der Bauzeit von rund sechs Jahren auch der Tunnel Plazzas und die offenen Strecken zwischen den Anschlüssen instand gesetzt werden.
Die Regierung hält fest, dass die Nationalstrasse A13 für die Erschliessung des Kantons Graubünden eine zentrale Rolle spielt. Sie ist Hauptzubringer für viele Bündner Ferienregionen und mit der San Bernardino-Route die zweite wichtige Nord-Süd-Transitachse der Schweiz. Zu Stosszeiten des Ferienreiseverkehrs und an verlängerten Wochenenden staut sich allerdings der Verkehr vor dem Tunnel Isla Bella kilometerlang, gelegentlich bis auf die Höhe von Chur. Ein Vierspurausbau drängt sich seit Jahren auf, auch aus Sicht der Verkehrssicherheit. Allein auf dem kurzen Streckenabschnitt zwischen dem Tunnel Plazzas und dem Ende des Tunnels Isla Bella ereigneten sich in den letzten zehn Jahren 65 Unfälle (Stand Juni 2017). Mit getrennten Fahrspuren könnten die meisten dieser Unfälle verhindert werden.
Das Tiefbauamt geht davon aus, dass mit dem angedachten Bau eines Sicherheitsstollens ein vierspuriger Ausbau des Abschnitts zwischen Rothenbrunnen und Reichenau verunmöglicht oder massiv erschwert wird. Die Regierung fordert deshalb anstelle des geplanten Sicherheitsstollens den Bau eines Sicherheitstunnels mit Nationalstrassenquerschnitt. Auf diese Weise könnte dieser später als zweite Röhre ausgebaut werden und während der anstehenden Sanierung des bestehenden Tunnels Isla Bella als Sanierungstunnel eingesetzt werden.

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Steinschlaggefahr fordert Verlegung der Calancastrasse
Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verlegung der Calancastrasse auf der Höhe des Dorfes Selma. Dort verläuft die Kantonsstrasse auf rund 80 Meter Länge unmittelbar entlang einer Felswand. Dieser Abschnitt gilt als besonders steinschlaggefährdet. Herabfallende sowie auf der Fahrbahn liegende Gesteinsbrocken stellen für die Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Gefährdung dar und verursachen hohe Unterhaltskosten.
Das Projekt sieht vor, die Calancastrasse zur Minimierung der Steinschlaggefahr im Felsbereich unterhalb Landarenca auf die gegenüberliegende Seite der Calancasca zu verlegen. Die neue Strecke verlässt die bestehende Linienführung der Calancastrasse etwa 150 Meter südlich der Gefahrenzone mittels einer Rechtskurve, um danach die Calancasca zu überqueren und mittels einer Linkskurve auf einem kurzen Abschnitt auf der linken Flussseite fortzufahren. Gleich nach der Gefahrenzone wird die Calancasca nochmals überquert und mittels einer Rechtskurve an die bestehende Strasse angeschlossen. Die Ausbaustrecke weist eine Gesamtlänge von rund 430 Meter auf. Kernstück des Projekts bilden die beiden Brücken Loveira mit einer Länge von 43 Meter und Auriglia mit einer Länge von 49 Meter. Die Kosten für die Verlegung der Calancastrasse sind mit rund 11,18 Millionen Franken veranschlagt.

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Anpassungen an der Dotieranlage der Staumauer Molina bewilligt
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Calancasca AG zur Instandstellung der Dotieranlage in der Staumauer Molina. Die geplanten Arbeiten am Stauwehr Molina bezwecken die Sicherstellung der behördlich angeordneten Restwassermengen. Die bereits bestehende Dotieranlage soll auf die erforderlichen Restwassermengen abgestimmt und mit einer Durchflussmessung ausgestattet werden.
Die Calancasca AG nutzt bereits seit 1951 die Wasserkraft der Calancasca. Das Wasser wird an der Staumauer Molina entnommen und in der Stufe Sassello zur Stromproduktion genutzt.

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©Axpo

Regierung schliesst Rahmenkontrakt mit Höherer Wirtschaftsschule Graubünden
Die Regierung erteilt der Höheren Wirtschaftsschule Graubünden (HWSGR) den Leistungsauftrag für den Lehrgang Rechtsassistenz (Stufe höhere Fachschule) mittels Rahmenkontrakt 2018–2020. Der Rahmenkontrakt regelt die zu erbringenden Leistungen, die damit verbundenen Qualitätsvorgaben, die Standards und die finanziellen Mittel, die Verantwortlichkeiten sowie die Anforderungen an die Berichterstattung. Pro Student oder Studentin aus Graubünden wird pro Semester der Betrag von 3000 Franken bezahlt. Die Zusicherung dieser Beiträge erfolgt mit dem Vorbehalt der Genehmigung der jeweiligen Budgets durch den Grossen Rat.
Der Start des Lehrgangs 2021–2024 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass der im Kalenderjahr 2018 gestartete Pilotlehrgang bundesrechtlich anerkannt wird. Ohne bundesrechtliche Anerkennung des Pilotlehrgangs können die in den Kalenderjahren 2019 und 2020 gestarteten Ausbildungen noch abgeschlossen werden, d.h. ab Mitte Kalenderjahr 2023 würden in diesem Fall keine Kantonsbeiträge mehr ausgerichtet.

Redog erhält Beitrag für Verschüttetensuche in Katastrophenfällen
Die Regierung genehmigt unter Vorbehalt der Bereitstellung des erforderlichen Kredits durch den Grossen Rat die Vereinbarung zwischen Kanton und dem Schweizerischen Verein für Such- und Rettungshunde (Redog). Diese Vereinbarung wurde zum Zweck der Sicherstellung der biologischen und technischen Ortung von vermissten und verschütteten Personen bei Naturereignissen und Unfällen geschlossen.
Der Verein Redog besteht aus zwölf in der gesamten Schweiz verteilten Regionalgruppen und bildet Mensch-Hunde-Teams in der Vermissten- und Verschüttetensuche aus. Die Hunde sind dazu ausgebildet, unter Trümmern oder Geröll verschüttete Personen zu lokalisieren und diese dem Hundeführer durch Bellen und Verharren anzuzeigen.
Ausgenommen von den durch Redog angebotenen Dienstleistungen ist das sogenannte Mantrailing. Die Personensuche unter Einsatz von Personenspürhunden gehört zu den Aufgaben der Kantonspolizei Graubünden und wird somit nicht extern vergeben. Der Kanton Graubünden entschädigt Redog mit einem Pauschalbetrag von 10 000 Franken.

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©Redog
Einsatz Davesco November 2014

Abstimmungsvorlagen vom 4. März 2018
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 4. März 2018, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021
- Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (Abschaffung der Billag-Gebühren)
Am Sonntag, 4. März 2018, gelangen hingegen keine kantonalen Sachvorlagen zur Abstimmung.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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