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Die überdurchschnittlich grossen Schneemengen führen im Kanton Graubünden in vielen Regionen zu kritischen Situationen für das Wild. Für solche ausserordentliche Lagen sind regionale Notmassnahmen-Konzepte vorbereitet. Diese sehen Massnahmen wie Lebensraumberuhigung, das Fällen von Prossholz und das Anbieten von Heu vor.

In zahlreichen höheren Regionen des Kantons Graubünden liegt gegenwärtig ausserordentlich viel Schnee. Dieser schränkt die Bewegungsfreiheit der Wildtiere massiv ein. Die Fortbewegung ist energieaufwendig und die schwer zugängliche Äsung muss mühsam aus dem Schnee gescharrt werden. Für solche Situationen bestehen in der Hege für jede Region Notmassnahmen-Konzepte, die sofort durchgeführt werden können. Der Entscheid über deren Umsetzung wird vom Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement auf Antrag des Amtes für Jagd und Fischerei und des Amtes für Wald und Naturgefahren gefällt. Durchgeführt werden sie von der Hegeorganisation des Bündner Patentjägerverbandes sowie vom Forstdienst und von der Wildhut.

Wild und Wald auf einer ökologischen Grundlage
Der Kanton Graubünden verfolgt einen ökologischen Ansatz. Die Wildbestände werden mit der Bündner Jagd nachhaltig genutzt und an die Kapazität der Wintereinstandsgebiete angepasst. So wurden im vergangen Herbst insgesamt 14 000 Hirsche, Rehe, Gämsen und Steinböcke erlegt, welche jetzt zusätzlich von den kargen Futterreserven leben müssten. In solchen Momenten wird die Bedeutung der Jagd deutlich sichtbar.

Grundsätzlich sind Wildtiere in der Lage, auch harte Gebirgswinter zu überstehen. Das Überlebensrezept des Wildes heisst, durch Reduktion des Stoffwechsels und der Körpertemperatur Energie zu sparen sowie den Winterlebensraum möglichst optimal auszunutzen. In den meisten Wintern kann deshalb auf eine Fütterung des Schalenwildes verzichtet werden. Im Normalfall ist die Fütterung gar kontraproduktiv, weshalb sie verboten wurde. Im Rahmen der Notmassnahmen-Konzepte kann die Fütterung jedoch ausnahmsweise angeordnet werden.

Wann besteht eine Notsituation?
Eine Notsituation entsteht bei einer Kombination ungünstiger Faktoren, wie frühem Wintereinbruch, lang anhaltender Kälteperiode und hoher Schneelage. Die Bewegungsfreiheit des Wildes wird massiv eingeschränkt und die Nahrungsaufnahme erschwert. Als Folge davon steigen die Fallwildverluste sprunghaft an. Am stärksten betroffen sind junge Tiere, die über die geringsten Fettreserven verfügen.

Notmassnahmen ergänzen die Hegekonzepte
In den Hegekonzepten ist genau definiert, welche Notmassnahmen getroffen worden können. Der Katalog umfasst Massnahmen wie die Beruhigung des Lebensraumes, das Fällen von Prossholz und das Anbieten von Heu. Grundsätzlich soll das Wild im gewählten Wintereinstand bleiben und nicht mit Fütterungen in Siedlungsnähe gelockt werden. Auch deshalb sind störungsfreie Winterlebensräume für das Wild überlebenswichtig.


Auskunftspersonen:
- Dr. Georg Brosi, Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. 081 257 38 92, E-Mail Georg.Brosi@ajf.gr.ch
- Hannes Jenny, Wildbiologe Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. 081 257 38 92, E-Mail Hannes.Jenny@ajf.gr.ch


Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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