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Die Regierung erlässt eine temporäre Luftraumsperre für Drohnen im Grossraum Sils im Engadin. Weiter gibt sie grünes Licht für die Umsiedlung eines Pferdebetriebs in Silvaplana.

Luftraumsperre für Drohnen während Sechsertreffen in Sils
Die Regierung erlässt im Grossraum Sils i.E. und um den Flugplatz Samedan eine Luftraumsperre für Drohnen, Multikopter, Modellhelikopter und Modellflugzeuge. Die Luftraumsperre gilt in der Zeit von Mittwoch, 5. September 2018, 06:00 Uhr bis Donnerstag, 6. September 2018, um 18:00 Uhr.
Grund dafür ist das Sechsertreffen der Staatsoberhäupter der deutschsprachigen Länder. Während dieser Veranstaltung ist mit vermehrtem Flugaufkommen zu rechnen. Weiter wird dieser Anlass medial grosses Interesse auslösen, weshalb Medienvertreter sowie Privatpersonen vermehrt Drohnen zur Bildaufzeichnung einsetzen könnten. Durch den Einsatz solcher Flugobjekte bestünde die Gefahr, dass Veranstaltungsteilnehmer sowie der örtliche Luftverkehr erheblich gefährdet werden könnten. Um die Sicherheit des Anlasses zu gewährleisten, bleibt dieser Flugraum für Fluggeräte bis zu einem Gesamtgewicht von 30 Kilogramm gesperrt.

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©Bundesamt für Landestopografie
Geltende Sperrzonen für Drohnen: Flugplatz-Schutzzonen (pink), Jagdbann-Gebiete (orange) und temporäre Luftraumsperrung (gelb)

Umzonung für Umsiedlung eines Pferdebetriebs in Silvaplana
Die Regierung genehmigt die am 7. Dezember 2017 von der Gemeinde Silvaplana beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit gibt die Regierung grünes Licht für die geplante Umsiedlung des Pferdebetriebs der Hossmann Stallungen AG, welcher sich heute mitten in der Wohnzone 1 von Champfèr befindet. Der momentane Standort des Pferdesportbetriebs ist aufgrund der eingeengten Lage sowohl für den Betreiber des Pferdebetriebs als auch für Anwohnerinnen und Anwohner nicht optimal.
Bereits am 9. März 2016 beschloss die Gemeindeversammlung Silvaplana eine Teilrevision der Ortsplanung "Pferdebetrieb Champfèr", welche von der Regierung am 24. Oktober 2017 allerdings nur teilweise genehmigt wurde. Ausschlaggebend für die teilweise Zurückweisung der Ortsplanungsvorlage war insbesondere ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Aus diesem Grund wurden bei der Überarbeitung des Generellen Gestaltungsplans für den Pferdebetrieb Champfér die vorgesehenen Hochbauten wie auch die geplante Fläche der Aussenanlagen redimensioniert.
Gleichzeitig mit der Genehmigung der überarbeiteten Planung weist die Regierung eine Planungsbeschwerde von Anstössern ab.

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©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz
Bereich Hochbauten (gelb umrandet), Zone für Pferdesport (grün)

Verkehrssteuerermässigung für emissionsarme Fahrzeuge bleibt unverändert

Die Regierung beschliesst, die geltenden CO2-Grenzwerte für Verkehrssteuerermässigungen nicht zu reduzieren und bis 31. Dezember 2020 unverändert zu lassen. Seit dem Jahr 2011 wurden die Grenzwerte für den CO2-Ausstoss alle zwei Jahre reduziert, um den erzielten Fortschritten im Emissionsverhalten leichter Motorfahrzeuge (Personenwagen) nachzukommen.
Die CO2-Emissionen aller in den Jahren 2016 und 2017 verkauften Neuwagen haben allerdings nur noch um 1,1 g/km oder 0,81 Prozent abgenommen (135.2 g/km auf 134.1 g/km). Dieser Wert wurde seit Einführung der Verkehrssteuerermässigung für emissionsarme Motorfahrzeuge stets dem erzielten technologischen Fortschritt gleichgesetzt. In den beiden letzten Jahren hat ein solcher daher kaum stattgefunden. Hinzu kommt, dass in der Schweiz seit vergangenem Herbst schrittweise ein neues tendenziell strengeres Prüfverfahren für den Treibstoffverbrauch und die Emissionen eingeführt wird. Aus diesem Grund erachtet es die Regierung als sinnvoll, die geltenden rabattwürdigen CO2-Grenzwerte für weitere zwei Jahre beizubehalten.

Neue Schulordnung für die Bündner Kantonsschule

Die Regierung hat die Schulordnung für die Bündner Kantonsschule in Chur aus dem Jahr 1973 einer Totalrevision unterzogen. Die Verordnungsbestimmungen wurden vereinfacht und an die heutige Zeit angepasst. Die gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte, die Reformen der Mittelschulausbildungen sowie die Digitalisierung machten eine Anpassung und Neustrukturierung der Schulordnung für die Bündner Kantonsschule nötig. Neben einer generellen Vereinfachung und Aktualisierung der Verordnungsbestimmungen beinhaltet die Totalrevision der Schulordnung der Bündner Kantonsschule den Erlass von allgemeinen Bestimmungen für den Schulbetrieb, die Schulvereine, die Schülerorganisationen sowie für die Musik- und Chorformationen. Ebenfalls neu geregelt und strukturiert werden die disziplinarischen Sanktionsmöglichkeiten und der Rechtsweg. Die Totalrevision tritt auf den 15. August 2018 in Kraft.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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