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Die Regierung befürwortet Nacht- und Sonntagsarbeit spezifisch für Wartungsarbeiten. Sie fördert Kommunikationsmassnahmen mit der Marke graubünden und spricht einen Kantonsbeitrag für ein Ferienresort-Projekt in Disentis.

Regierung befürwortet Nacht- und Sonntagsarbeit für Wartungsarbeiten
Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz des Bundes. Die Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit für die Behebung von Störungen an Netz- oder Informatiksystemen sowie für Wartungsarbeiten soll abgeschafft werden. Die Regierung unterstützt diese Bestrebung, dies den Unternehmen ohne Bewilligung und somit ohne administrative Belastung zu erlauben. Eine Ausweitung der Ausnahmen vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot ist jedoch immer kritisch zu begutachten. Entsprechend ist sicherzustellen, dass die bewilligungsfreien Nacht- und Sonntagseinsätze nur aufgrund eines dringenden Bedürfnisses des Unternehmens oder wegen technischer oder wirtschaftlicher Unentbehrlichkeit erfolgen. Die Bestimmung ist daher zu überarbeiten. Die Voraussetzungen für die bewilligungsfreien Arbeitseinsätze müssen einfach und konkret aus der Bestimmung ersichtlich sein. Es muss verhindert werden, dass mit der neuen Bestimmung die Meinung aufkommt, jegliche Arbeiten und damit auch sämtliche Wartungsarbeiten und Störungsbehebungen an Netz- oder Informatiksystemen können ohne Weiteres durch Mitarbeitende in der Nacht oder sonntags durchgeführt werden.

Vernehmlassungen des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Kantone der Asylregion Ostschweiz arbeiten zukünftig enger zusammen
Die Regierung genehmigt die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen und Thurgau über die Zusammenarbeit im Wegweisungsvollzug in der Asylregion Ostschweiz. Im Rahmen der Neustrukturierung Asyl, welche am 1. März 2019 in Kraft tritt, wurde die Schweiz in sechs Asylregionen aufgeteilt. Für die Asylregion Ostschweiz sind zwei dauerhafte Bundesasylzentren vorgesehen – eines mit Verfahrensfunktion in Altstätten SG und eines ohne Verfahrensfunktion in Kreuzlingen TG. Die Kantone können unter sich vereinbaren, dass sie die Standortkantone eines solchen Bundeszentrums im Vollzugsbereich mit personellen oder organisatorischen Massnahmen unterstützen. Damit kann verhindert werden, dass der Standortkanton im Vergleich zu den übrigen Kantonen einer Region über einen längeren Zeitraum überdurchschnittlich stark belastet ist und seine Vollzugsaufgaben nicht mehr wahrnehmen kann. Um eine solche Vereinbarung handelt es sich bei der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung. Diese regelt die gegenseitige Unterstützung zwischen den Kantonen der Asylregion Ostschweiz im Bereich Wegweisungsvollzug von Personen aus dem Asylverfahren. Primär ist vorgesehen, dass die Kantone einander bei Bedarf die verfügbaren ausländerrechtlichen Haftplätze zur Verfügung stellen.

Kanton fördert weiterhin Kommunikationsmassnahmen mit der Marke graubünden

Die Regierung spricht dem Verein Graubünden Ferien und der Geschäftsstelle Marke graubünden für die Umsetzung der "Markenkampagne Enavant 4.0" einen Kantonsbeitrag von jährlich maximal einer Million Franken für die Jahre 2019 bis 2022.
Als Eigentümer der Marke graubünden ist es dem Kanton wichtig, dass auch in Zukunft Kommunikationsmassnahmen zusammen mit Partnern aus Wirtschaft, Tourismus und anderen Bereichen umgesetzt werden. Die Umsetzung von touristischen Massnahmen erfolgt weiterhin durch Graubünden Ferien. Verstärkt sollen aber auch Aktivitäten mit nicht-touristischen Partnern (Industrie, Forschung, Bildung, Kulinarik usw.) umgesetzt werden. Diese Massnahmen werden direkt von der Geschäftsstelle Marke graubünden koordiniert. Mit der Markenkampagne "Enavant 4.0" werden folgende Ziele verfolgt: Die Bekanntheit der Region Graubünden als attraktiver Wirtschafts- und Lebensstandort sowie als Ferienregion steigern, einen Beitrag zur positiven Wahrnehmung der touristischen Destinationen leisten, die Wahrnehmung Graubündens über den Tourismus hinaus auf weitere Themenfelder erweitern sowie bestehenden und neuen Akteuren und Partnern aus Tourismus, Wirtschaft, Industrie, Bildung und Forschung eine attraktive Plattform bieten, auf welcher sich diese präsentieren können.
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©littleCITY.ch

Biotopdaten für die Abgabe an den Bund bereit
Die Regierung nimmt die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend Nachführung der Biotopinventare des Bundes für Flachmoore, Trockenwiesen und -weiden (TWW) und übrige Biotopinventare von nationaler Bedeutung zur Kenntnis. Die Vernehmlassung startete am 24. Mai 2018 und dauerte drei Monate. Insgesamt sind während dieser Zeit 1835 Anträge zu einzelnen Objekten aller Bedeutungsstufen eingegangen.
Zu den Biotopen von nationaler Bedeutung waren es total 840 Anträge, davon 151 zu Flachmooren und 523 zu TWW-Objekten. Die restlichen 166 Anträge zu nationalen Objekten betrafen die bereits auf November 2017 durch den Bund revidierten Auen, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore. Nach der Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen verbleiben 1086 TWW- und 199 Flachmoorobjekte, welche die Schlüsselkriterien des Bundes für die entsprechenden Biotopinventare erfüllen dürften. Acht TWW- und drei Flachmoorobjekte sollen ganz aus den Biotopinventaren von Bund und Kanton entlassen werden, 65 TWW- und 13 Flachmoorobjekte sollen auf regionale Bedeutung zurückgestuft werden, weil sie die Schlüsselkriterien des Bundes nicht erfüllen. Drei TWW-Objektnummern können gelöscht werden, weil die Flächen zu einem anderen Objekt gehören, wobei die Flächen als solche bestehen bleiben. Zudem ist bei 163 Flachmoor- und 222 TWW-Teilobjekten eine Rückstufung auf regionale oder lokale Bedeutung gemäss den Schlüsselkriterien des Kantons angezeigt. Die Anträge zu den Sachverhalten oder zu den genauen Abgrenzungen führten in 335 Fällen zu einer Anpassung der Daten für das nationale TWW- oder Flachmoorinventar.
Die Regierung beantragt dem Bundesamt für Umwelt, die vom Kanton festgelegten genauen Flachmoor- und TWW-Umrisse in das jeweilige Bundesinventar zu übernehmen. Die revidierten Auen, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore werden im Rahmen eines separaten Pakets von Anträgen an den Bund zur Anpassung von Bundesinventarobjekten behandelt. Bis Ende Jahr soll auch das kantonale Biotopinventar bereinigt werden. Das Amt für Natur und Umwelt wird jedem Antragstellenden noch Mitteilung über den Umgang seines Anliegens zustellen.

Kantonsbeitrag für Ferienresort-Projekt in Disentis

Die Regierung gewährt der Catrina Resort AG an den Bau des Hostel Catrina Resort in Disentis unter dem Titel systemrelevante Infrastruktur einen Kantonsbeitrag von maximal einer Million Franken. Das Projekt umfasst die Erstellung eines Ferienresorts mit rund 140 bewirtschafteten Ferienwohnungen und rund 160 Betten in Mehrbettzimmern in einem Hostel. Neben den Übernachtungsmöglichkeiten sind im Projekt auch zwei Restaurants, ein Sportshop, ein Wellness-/Spa-Bereich und eine Einstellhalle geplant.
Die Regierung misst dem geplanten Ferienresort grosse Bedeutung und einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen zu. Insbesondere die zusätzlich erwarteten 50 000 bis 70 000 Logiernächte, die neu zu schaffenden 30 Jahresstellen, das Signal auf andere Infrastrukturvorhaben der Region und den Nutzen für die vor Ort bestehende Gastronomie lösen wichtige Impulse für die regionale Wirtschaft in der Region Surselva aus. Die Investitionskosten der Catrina Resort AG belaufen sich insgesamt auf rund 62,2 Millionen Franken.
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©Catrina Resort AG

Finanzielle Unterstützung für die 10er-Gondelbahn Savognin-Tigignas
Die Regierung unterstützt gemeinsam mit dem Bund den Bau der 10er-Gondelbahn Savognin-Tigignas der Savognin Bergbahnen AG. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 464 000 Franken als Äquivalenzleistung zum Bundesdarlehen (2 Millionen Franken) im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP).
Durch den Bau der 10er-Gondelbahn soll die bestehende 4er-Sesselbahn (Baujahr 1987) von Savognin nach Tigignas ersetzt werden. Damit verbunden ist ein Attraktivitätsgewinn für die Ferienregion Savognin, sowohl im Winter als auch im Sommer.
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©Savognin Bergbahnen AG


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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