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Die Regierung genehmigt eine Richtplanänderung für die Optimierung des Skigebiets Minschuns in der Val Müstair. Zudem spricht sie Kantonsbeiträge für die Burgruine Haldenstein und die Verbauung der Plessur.

Kantonsbeitrag für die Burgruine Haldenstein

Die Regierung sichert der Gemeinde Haldenstein für die Erhaltung der Burgruine Haldenstein einen Kantonsbeitrag von rund 615 000 Franken zu. Die Burg Haldenstein ist eine der markantesten Burgstellen im Kanton. Die exponierte Lage macht die Burgruine gut sichtbar und hat damit auch eine gewisse touristische Bedeutung.
Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde Haldenstein die Burgstelle zu konservieren. Ausführliche Untersuchungen, auch unterstützt vom Archäologischen Dienst, haben ergeben, dass gewisse Teile der Burg akut absturzgefährdet sind. Mit dem umfangreichen Projekt soll die Burg nun gesichert werden und somit erhalten bleiben. Die Gesamtkosten für die Konservierung betragen rund 1,75 Millionen Franken. Zusätzlich zum Kantonsbeitrag stellt die Gemeinde beim Bund ein Gesuch um eine Mitfinanzierung von 25 Prozent. Der Restbetrag wird durch die politische Gemeinde Haldenstein übernommen, sofern die Gemeindeversammlung dies bewilligt.

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©Mattias Nutt

Richtplanänderung für die Optimierung des Skigebiets Minschuns wird genehmigt
Die Regierung genehmigt die Anpassung des regionalen und kantonalen Richtplans in den Bereichen Tourismus sowie Natur und Landschaft in der Val Müstair. Grund für die Richtplananpassung ist das Projekt "Skigebietserweiterung Minschuns". Die Sportanlagen AG Val Müstair planen den Bau einer Gondelbahn von Tschierv ins bestehende Skigebiet Minschuns. Die geplante, knapp ein Kilometer lange Gondelbahn ermöglicht einen direkten, raschen und komfortablen Zugang in das Skigebiet. Womit die bisherigen Autofahrten ins Skigebiet entfallen. Der bisherige Parkplatz kann renaturiert und die Zufahrtsstrasse redimensioniert werden. Der Bau der Gondelbahn ist zentraler Bestandteil eines für die Region wegweisenden Tourismusprojekts. Dieses umfasst neben der Bahnanlage die Errichtung eines Vier-Sterne-Resorts am Standort der Talstation in Tschierv sowie die Beschneiung der Talabfahrt. Der Bund muss diese Anpassung des kantonalen Richtplans noch genehmigen. Dies ist Voraussetzung für die Genehmigung der erforderlichen Ortsplanungsrevision durch die Regierung sowie für die Bahnkonzessionierung durch das Bundesamt für Verkehr.

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©Domenig Architekten AG

Aufsichtsbeschwerde betreffend Sanierung Konvikt Chur wird keine Folge geleistet
Am 3. Oktober 2018 reichten fünf Beschwerdeführer eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Kantonsbaumeister, den leitenden Denkmalpfleger und den Leiter des Wohn- und Verpflegungsbetriebs im Amt für Höhere Bildung ein. Ihnen wird vorgeworfen, bei der Instandsetzung des Konvikts verschiedene pflicht- und sorgfaltswidrige Handlungen und Verhaltensweisen begangen zu haben.
Die Regierung hält zusammenfassend fest, dass der baukulturelle Wert des Konvikts unbestritten ist und das Konvikt ebenfalls unbestritten in kein Schutzinventar aufgenommen wurde. Sie kann des Weiteren die Einwände der Beschwerdeführer nicht bestätigen, wonach einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem wertvollen Bauwerk – konkret: in Bezug auf den Fensterersatz und einzelne Instandsetzungsmassnahmen im Gebäudeinnern – missachtet worden seien. Im Gegenteil. Die Regierung sieht den Wert des Konvikts im Zusammenhang mit dessen Instandsetzung durch ein mustergültiges und qualitätssicherndes Verfahren bestmöglich gewahrt. Dabei kann offenbleiben, ob die Instandsetzung anders hätte vorgenommen werden müssen, wenn es sich um ein inventarisiertes Schutzobjekt handeln würde. Die Regierung ist der Ansicht, dass das baukulturell wertvolle Bauwerk umsichtig saniert wurde. Die Einwände der Beschwerdeführer, die sich in erster Linie gegen die drei Chefbeamten persönlich richten, vermögen keine Verfehlungen aufzuzeigen, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten der Regierung notwendig oder angezeigt machen würden. Damit ist der Aufsichtsbeschwerde keine Folge zu leisten.

Wasserrampen für Fische in der Plessur
Die Regierung genehmigt die 2. Etappe eines Wasserbauprojekts der Stadt Chur. Dabei handelt es sich um die Verbauung der Plessur. Im Rahmen der regelmässigen Bauwerkskontrollen wurde festgestellt, dass die bestehenden Verbauungen an verschiedenen Stellen Schäden aufweisen. Die Stadt Chur hat sich daher entschieden, in den kommenden Jahren eine Sanierung durchzuführen. Es ist vorgesehen, die Massnahmen in drei Projektetappen umzusetzen.
Die zweite Etappe umfasst die Standorte ober- und unterhalb des Obertorkreisels sowie auf zwei Abschnitten im Bereich des Benerparks oberhalb des Kettbrügglis. Beim Obertorkreisel ist vorgesehen, die bestehenden Ufermauern instand zu setzen. Im Bereich des Benerparks müssen zwei Betonschwellen saniert werden. Dabei werden die beschädigten Schwellen nicht einfach repariert, sondern sie werden baulich in sogenannte "Block- und Pendelrampen" umgestaltet. Während bei den Schwellen das Wasser über eine scharfe Überfallkante abstürzt, überwindet der Wasserstrom bei den Rampen die Höhendifferenz über eine flach geneigte Ebene, damit die Fische stromaufwärts schwimmen können. An den Gesamtkosten in der Höhe von rund 2,2 Millionen Franken beteiligen sich Kanton und Bund gemäss NFA-Programmvereinbarung im Bereich "Schutzbauten Wasser". Der Kantonsbeitrag beläuft sich auf rund 543 000 Franken.

Grünes Licht für einen neuen Steinbruch in Hinterrhein
Die Regierung genehmigt die am 6. April 2018 von der Gemeinde Hinterrhein (seit dem 1. Januar 2019 Teil der neuen Gemeinde Rheinwald) beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Zudem beschliesst sie die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Materialabbau und -verwertung Region Viamala. Ziel dieser Plananpassungen ist, dass im Gebiet "Höhbrunst" ein neuer Steinbruch (Brunst II) eröffnet werden kann, nachdem die Reserven im bisherigen Abbaugebiet (Brunst I) zur Neige gehen. Im neuen Steinbruch sollen insgesamt rund 150 000 Kubikmeter des stark nachgefragten Gneises während 20 bis 25 Jahren abgebaut werden können. Betreiberin des geplanten Steinbruchs "Brunst II" ist die Toscano AG Naturstein, Andeer, welche bereits zwei weitere Steinabbaugebiete in Hinterrhein betreibt.

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©Bundesamt für Landestopografie


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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