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Die Regierung gibt die Totalrevision des Normalarbeitsvertrags für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis zur Anhörung frei. Zudem nimmt sie zur Kenntnis, dass Kontrollaufgaben im Umweltbereich bei Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt vom Bund an den Kanton Graubünden übertragen werden.

Totalrevision des Normalarbeitsvertrags für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis zur Anhörung freigegeben
Die Regierung gibt die Totalrevision des Normalarbeitsvertrags für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis zur Anhörung frei. Anlass für diese Revision ist die Arbeitssituation von sogenannten "Pendelmigrantinnen", auch "Care-Migrantinnen" oder "Live-ins" genannt, aus osteuropäischen Ländern. Diese Arbeitnehmerinnen kommen meist für zwei bis vier Wochen in die Schweiz, um für eine betagte Person in deren Zuhause hauswirtschaftliche Leistungen oder Hilfs- und Betreuungsleistungen zu erbringen. Diese Arbeitnehmerinnen wohnen in der Regel mit dieser Person im selben Haushalt und sind durch diese Nähe häufig während 24 Stunden am Tag zur Erledigung verschiedener Hausarbeiten, wie Kochen, Einkaufen und Reinigen verfügbar. Mit der Revision sollen die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Bezahlung der Präsenzzeiten (Rufbereitschaft) geregelt werden. Klar abzugrenzen sind Pflegeleistungen, für diese gelten andere Regeln.
Das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis untersteht nicht dem eidgenössischen Arbeitsgesetz, sondern wird in kantonalen Normalarbeitsverträgen geregelt. Gemäss Obligationenrecht muss der Normalarbeitsvertrag vor dem Erlass veröffentlicht werden, und es ist eine Frist anzusetzen, innert welcher jeder, der ein Interesse glaubhaft macht, schriftlich dazu Stellung nehmen kann. Ausserdem werden Berufsverbände oder gemeinnützige Vereinigungen, die ein Interesse haben, angehört. Entsprechend sind nur spezielle Verbände oder Vereinigungen direkt zur Stellungnahme eingeladen, während Dritte ein Interesse für eine Stellungnahme geltend machen müssen. Die Anhörung dauert bis 31. Juli 2019.

Anhörungsunterlagen zur Totalrevision des Normalarbeitsvertrags für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis

Kanton übernimmt Kontrollaufgaben im Umweltbereich bei Flugplätzen

Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass Kontrollaufgaben im Umweltbereich bei Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt vom Bund an den Kanton Graubünden übertragen werden.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Delegation der Kontrollen sowohl während der Bau- als auch der Betriebsphase der Bündner Flugplätze an den Kanton Graubünden vorgeschlagen. Der Kanton wird durch das Amt für Natur und Umwelt als Koordinationsstelle und Vertragspartner vertreten. Die Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Kontrollen der verschiedenen zuständigen Fachstellen im Umweltbereich koordiniert erfolgen. Gegenstand der Vereinbarung sind nur die Flugplätze und die Flugsicherungsanlagen, nicht jedoch die Landestellen für Aussenlandungen oder die Gebirgslandeplätze. In Graubünden gibt es die Flugplätze Samedan, San Vittore, St. Moritz, Tavanasa und Untervaz sowie die Flugsicherungsanlagen auf dem Corvatsch und dem Lukmanier.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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