Teilrevision des Steuergesetzes von grossrätlicher Kommission vorberaten
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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (Umsetzung der STAF) vorberaten. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. In der inhaltlichen Ausgestaltung gingen die Meinungen jedoch auseinander.
Die Botschaft wurde unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Reto Loepfe in zwei Lesungen vorberaten. An den beiden Sitzungen nahmen auch Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, und Vertreter der Verwaltung teil. Die Vorlage steht unter zeitlichem Druck, weil die Kantone das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) per 1. Januar 2020 umsetzen müssen. Die WAK trat einstimmig auf das Geschäft ein.
Wirtschaftspolitische Anpassungen
Die Gewinnsteuer für juristische Personen soll gemäss Botschaft von heute 5,5 Prozent auf 4 Prozent gesenkt werden. Diese Ansicht wird von einer Kommissionsmehrheit geteilt. Eine erste Minderheit spricht sich für eine geringere Senkung auf 4,5 Prozent aus, wogegen sich eine zweite Minderheit gänzlich gegen eine Senkung ausspricht und einen Antrag auf Beibehaltung des heutigen Satzes von 5,5 Prozent stellt. Ein zweiter Punkt stellt die Besteuerung von Patenten und vergleichbaren Rechten dar. Hier beantragt die Kommissionsmehrheit eine Ermässigung von 90 Prozent für Forschungs- und Entwicklungsaufwand, wogegen eine Minderheit die Regierung mit 70 Prozent unterstützt. In einem dritten Punkt teilt sich die Meinung in der Kommission bezüglich der Entlastungsbegrenzung: Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Antrag der Regierung mit 55 Prozent, eine erste Minderheit möchte die Grenze auf 60 Prozent erhöhen und eine zweiten Minderheit diese auf 33 Prozent senken.
Sozialpolitischer Ausgleich
Viel zu diskutieren gaben in der Kommission auch die von allen Seiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der STAF geforderten Entlastungsmassnahmen für die natürlichen Personen. Der Regierungsantrag, welcher eine Erhöhung der Berufskostenpauschale vorsieht, wird von der Kommission jedoch übereinstimmend abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit will stattdessen den Steuerfreibetrag von 15 000 Franken auf 16 000 Franken erhöhen und die Kommissionsminderheit beantragt eine Erhöhung der Abzüge für Krankenversicherungsbeiträge, um die natürlichen Personen zu entlasten.
Der Ball liegt nun beim Grossen Rat, welcher sich mit diesen Anträgen auseinandersetzen wird. Dazu hat er in der Augustsession 2019 Gelegenheit.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Reto Loepfe, Tel. 079 620 09 30
Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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