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Die Standeskanzlei macht darauf aufmerksam, dass in einzelnen Fällen Wahlzettelbüchlein, welche die Wahlberechtigten in den nächsten Tagen von den Gemeinden zugestellt erhalten, fehlerhaft sein können. Aufgrund eines organisatorischen Fehlers bei der mit der Produktion beauftragten externen Unternehmung fehlen bei einzelnen Wahlzettelbüchlein Seiten oder sind diese zu klein geschnitten.

Den Wahlberechtigten wird empfohlen, ihr Wahlmaterial daraufhin genau zu überprüfen. Allfällige fehlerhafte Wahlzettelbüchlein können von den Wahlberechtigten bei ihrer Wohnsitzgemeinde gegen vollständige Exemplare umgetauscht werden. Die Gemeinden wurden bereits entsprechend informiert.


Auskunftsperson:
Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 22, E-Mail Walter.Frizzoni@staka.gr.ch


Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei
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