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Die Südostschweiz/Tagblatt berichten in ihrer Ausgabe vom 17. Februar 2020 über die Rolle der Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) im Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen zu personellen und strukturellen Fragen am Bündner Kantonsgericht. Dabei wird unter anderem auch die Frage nach einem allfälligen Interessenkonflikt des Kommissionsvorsitzenden aufgeworfen. Ebenso werden Fragen zum Vorgehen der Kommission und zum Zeitplan – insbesondere im Kontext, dass im Sommer Neuwahlen am Kantonsgericht anstehen – gestellt.

Im Anschluss an ihre Sitzung hält die Kommission für Justiz und Sicherheit einstimmig fest:

  1. Der Vorsitzende der KJS, Ilario Bondolfi, geniesst das vollste Vertrauen der Kommission. Diese setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen, die alle Fraktionen des Grossen Rats und damit auch alle parteipolitischen Aspekte repräsentieren. Die KJS ist ein Aufsichtsgremium des Parlaments, das sämtliche Aufgaben neutral sowie nach rein sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen hat. Es bestehen für kein Kommissionsmitglied, auch nicht für den Präsidenten, ein Interessenkonflikt und somit auch keine Ausstandsgründe.
  2. Die KJS ist mit der Aufsicht über die oberen kantonalen Gerichte betraut. Sie nimmt diese Aufgabe – gerade im Hinblick auf die aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Fragestellungen – ausserordentlich ernst und ist an einer umfassenden und zeitnahen Aufklärung der Sachverhalte interessiert. Die Aufsicht und Oberaufsicht der KJS über die Gerichte bezieht sich explizit auf die Geschäftsführung und die Justizverwaltung. Beide Bereiche spielen bei aktuell laufenden Befragungen der Parteien eine massgebliche Rolle. Die KJS geht davon aus, dass diese bis Mitte März 2020 abgeschlossen sein werden.
  3. Anschliessend wird die KJS im Laufe des Frühjahrs 2020 die entsprechenden Entscheide treffen.
  4. Damit die Gesamterneuerungswahlen am Kantonsgericht durch den Grossen Rat mit der nötigen Sorgfalt und Sachkenntnis vorgenommen werden können, hat die KJS am 10. Februar 2020 bei der zuständigen Präsidentenkonferenz des Grossen Rats beantragt, die anstehenden Neuwahlen für das Kantonsgericht von der Juni- auf die Augustsession 2020 zu verschieben.
  5. Das im Zuge des Pendenzenstaus am Kantonsgericht veranlasste Gutachten – dieses wurde bei zwei externen Experten in Auftrag gegeben – wird per März 2020 erwartet. Die KJS wird anschliessend notwendige Verbesserungsmassnahmen sofort in die Wege leiten.

Auskunftsperson:
Ilario Bondolfi, Präsident der Kommission für Justiz und Sicherheit, Tel. 081 257 01 83


Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit

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