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Die Vorverlegung der jährlichen Akontozahlung sichert die Liquidität der Landwirtschaftsbetriebe.

Auf Antrag einer grossen Mehrheit der Kantone hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Grundlagen geschaffen, um die Akontozahlung der Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe aufgrund der aktuellen Situation ausnahmsweise um rund einen Monat von Mitte Juni auf Mitte Mai vorzuverlegen. Nach der Klärung einiger technischer und organisatorischer Belange durch das zuständige Amt für Landwirtschaft und Geoinformation wird die Akontozahlung im Kanton Graubünden aller Voraussicht nach am 19. Mai 2020 erfolgen. Diese Massnahme soll insbesondere diejenigen Landwirtschaftsbetriebe, die eine direkte Abhängigkeit von der Tourismus-, Gastronomie- und Hotelbranche haben, in der Erhaltung ihrer Liquidität unterstützen.

Auskunftsperson: 
Daniel Buschauer, Amtsleiter, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Tel. +41 81 257 24 31, E-Mail Daniel.Buschauer@alg.gr.ch


Gremium: Amt für Landwirtschaft und Geoinformation 
Quelle: dt Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

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