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Im Hinblick auf die Entwicklung der Fallzahlen verstärkt das Gesundheitsamt die Kontrollen der Umsetzung von Schutzkonzepten. Zudem haben Betreiber beziehungsweise Organisatoren von öffentlich zugänglichen Betrieben sowie von Veranstaltungen die erhobenen Kontaktdaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und diese in elektronisch geführten Listen aufzubewahren.

Das Gesundheitsamt Graubünden wurde am Montag über Neuinfektionen in einem Jugendlager informiert. Dabei handelt es sich um rund 100 Personen (davon rund 80 Personen im Kanton Graubünden wohnhaft) - vorwiegend Jugendliche im Alter von 9 bis 13 Jahren und Betreuer. Im siebentägigen Lager wurden letzte Woche Darbietungen für ein Abschlusskonzert einstudiert.

Die Contact Tracer konnten in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter rasch ihre Massnahmen zur Kontrolle und Unterbindung der Infektionsketten einleiten. Der Veranstalter verfügte über ein Schutzkonzept, welches unter anderem die Erfassung der Kontaktangaben von Konzertbesuchern beinhaltet. Dank der Rückverfolgung der Besuchergruppen wurde ebenfalls ein Sektor mit 42 Konzertbesuchern in Quarantäne versetzt.

Inzwischen kam es bereits zu weiteren Übertragungen unter Jugendlichen und Betreuern. Bis zum Versand dieser Mitteilung wurden im Zusammenhang mit dem Jugendlager sieben Personen positiv getestet. Obwohl die Ressourcen im Contact Tracing angepasst wurden, stehen die Contact Tracer vor zusätzlichen Herausforderungen; einige Teilnehmer des Jugendlagers zogen am Wochenende, noch vor Auftreten von Symptomen, weiter in ein anderes Ferienlager. Die rund 30 Teilnehmer wurden sofort in Quarantäne gesetzt und das Ferienlager aufgelöst.

Aktuell befinden sich 14 Personen in Isolation, 196 Personen in Quarantäne sowie zwei Personen in Spitalpflege.

Verstärkte Kontrolle von Schutzkonzepten
In den letzten Wochen sind vermehrt Infektionsherde aufgetreten, insbesondere in Unterhaltungs-, Gastronomie- und Freizeitbetrieben. Aufgrund dieser Entwicklung verstärkt das Gesundheitsamt auf Weisung des Bundesamts für Gesundheit die Kontrollen der Umsetzung von Schutzkonzepten. So haben Betreiber beziehungsweise Organisatoren von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen sowie an Veranstaltungen hinreichende Schutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Zudem haben sie die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten (Name, Vorname und Telefonnummer) vor dem Einlass oder Zutritt zu überprüfen und diese in einer gegliederten elektronisch geführten Liste aufzubewahren.

Die Kontrolle und Durchsetzung der Schutzkonzepte obliegen weiterhin den Gemeinden. Diese werden angewiesen, die Kontrolltätigkeit zu verstärken und vermehrt zu prüfen, ob die Schutzkonzepte in den öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen sowie Veranstaltungen hinreichend durchgeführt werden. Die Anzahl durchgeführter Kontrollen sowie die angeordneten Massnahmen werden neu wöchentlich durch die Gemeinden an das Gesundheitsamt gemeldet und dem Bundesamt für Gesundheit weitergeleitet.

Der Schutz der Bevölkerung hat nach wie vor oberste Priorität. Das Gesundheitsamt ruft deshalb weiterhin dazu auf, die Hygiene- und Verhaltensregeln zu befolgen. Es empfiehlt zudem immer eine Maske zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und keine Abschrankungen wie Trennwände angebracht sind.

Auskunftsperson: 
Rudolf Leuthold, Leiter Gesundheitsamt, Tel. +41 81 257 26 41, E‑Mail Rudolf.Leuthold@san.gr.ch


Gremium: Gesundheitsamt
Quelle: dt Gesundheitsamt

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