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Die Regierung verlängert die Anmeldefrist für Gesuche für Beiträge aus dem COVID-19-Härtefallfonds und erhöht gleichzeitig die Umsatzgrenze. Zudem fördert sie mit einem Kantonsbeitrag die Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Produkten.

COVID-19-Härtefallfonds: Regierung verlängert Anmeldefrist und erhöht Umsatzgrenze

Zur Minderung von wirtschaftlichen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Kanton einen Härtefallfonds im Umfang von insgesamt 10 Millionen Franken eingerichtet. So werden kleinere Unternehmen mit Sitz im Kanton Graubünden, die infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus besonders schwer betroffen sind, mittels A-Fonds-perdu-Beiträgen von bis zu 30 000 Franken unterstützt.
Die Regierung verlängert nun die Anmeldefrist für Gesuche bis zum 18. Oktober 2020. Ausserdem erhöht die Regierung die Umsatzgrenze. Waren bisher nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 2,5 Millionen Franken berechtigt ein Gesuch zu stellen, so können neu auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 3,75 Millionen Franken eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds beantragen. Die Unternehmen haben in ihrem Gesuch genau darzulegen und zu begründen, weshalb bei ihnen ein Härtefall beziehungsweise eine besonders schwere Betroffenheit infolge des Coronavirus (gemäss Kriterien der kantonalen COVID-19-Härtefallverordnung) vorliegt. Dem Gesuch sind die erforderlichen Unterlagen beizulegen.

Weitere Informationen: www.dvs.gr.ch, Härtefallfonds

Zur Minderung von wirtschaftlichen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Kanton einen Härtefallfonds im Umfang von insgesamt 10 Millionen Franken eingerichtet.

Regionale Produkte werden sichtbarer

Die Regionalität, die Herkunft der Rohstoffe wie auch kurze Verarbeitungswege bis hin zu den regionalen Warenflüssen rücken in den Fokus der Konsumentinnen und Konsumenten. Der Kanton Graubünden unterstützt als Daueraufgabe die Verbesserung der regionalen Wertschöpfung durch Investitionen in die Infrastruktur und in eine bessere Vermarktung der regionalen landwirtschaftlichen Produkte. Kostenmässig befinden sich allerdings viele Konzepte in einem Zielkonflikt: sie müssen ein Sortiment von einer gewissen Breite anbieten, um für Kunden attraktiv zu sein, erzielen dann aber kaum Grössenvorteile. Die Geschäftsidee "wir machen die Regionalität sichtbar" will genau an dieser Stelle ansetzen.
Die Regierung sichert dem Start-up-Unternehmen Graubünden Vivonda AG für das Projekt "wir machen die Regionalität sichtbar" einen Kantonsbeitrag von maximal 1,08 Millionen Franken zu. Hinzu kommt ein Bundesbeitrag in der Höhe von 160 000 Franken, welcher dem Projekt für die Umsetzungsphase in den Jahren 2021–2023 zur Verfügung steht. Das Unternehmen soll damit eine professionelle Struktur schaffen, welche die Bündner Produkte vermarktet und an verschiedenen Standorten im Kanton Graubünden sowie über bestehende Verteiler schweizweit verkauft. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells der Graubünden Vivonda AG ist zudem eine eigene Produktion. Die Graubünden Vivonda AG plant in einem ersten Schritt in die Technologie der Trocknung zu investieren, um Früchte oder Gemüse trocknen zu können. Für den Vertrieb und die Vermarktung der regionalen Produkte ist ein erster Verkaufsstandort in Jenaz neben der Biokäserei Prättigau geplant, der gleichzeitig auch als Produktionsstandort und Verteillager für weitere Verkaufspunkte dient. Als erster zusätzlicher Verkaufspunkt wird in der Raststätte Heidiland in Maienfeld gestartet, da dort die Möglichkeit besteht, das Geschäftsmodell zu testen, ohne grosse Investitionen zu tätigen. Für den Aufbau der ersten Verkaufsstandorte in Jenaz und in Maienfeld sind Investitionen von insgesamt 4,14 Millionen Franken vorgesehen.

Visualisierung Gebäude Jenaz Visualisierung Gebäude Jeanz

© Graubünden Vivonda AG

Die Regionalität, die Herkunft der Rohstoffe wie auch kurze Verarbeitungswege bis hin zu den regionalen Warenflüssen rücken in den Fokus der Konsumentinnen und Konsumenten.

Lesen und Schreiben lernen in Sursilvan, Surmiran und Italienisch

Das Amt für Volksschule und Sport erhält von der Regierung grünes Licht für die Erarbeitung einer Fibel in Sursilvan, Surmiran und Italienisch. Ein solches Erstlese- und Schreiblehrmittel ist bereits seit Sommer 2016 an den Schulen mit Schulsprache Puter, Vallader und Sutsilvan obligatorisch im Einsatz und hat sich dort bewährt. Das Konzept soll deshalb auch für die neuen Fibeln in den weiteren Schulsprachen Sursilvan, Surmiran und Italienisch Verwendung finden. Die Schulen und Klassen, welche in Rumantsch Grischun unterrichten, können weiterhin auf die im Jahr 2007 erschienene Lesefibel "Passins" zurückgreifen.
Die neuen Fibeln sind konzeptionell dem deutschsprachigen Lehrmittel "Leseschlau" nachempfunden und verbinden dieses mit grafischen Elementen der aktuellen Fibel "Passins" in Rumantsch Grischun. Nach dieser Methode werden die Kinder in einer ersten Phase mit Lauttafeln Wörter lesen und legen. Erst in einer zweiten Phase widmen sie sich den Buchstaben. Diese werden erst dann eingeführt, wenn sich die Kinder auf der Lautebene sicher fühlen. Dies kommt vor allem schwächeren Kindern entgegen, aber auch Kindern, die bei Schuleintritt bereits lesen können, sowie Fremdsprachigen. Zudem kann auch in der Logopädie sowie im Kindergarten mit Elementen daraus gearbeitet werden. Die Kosten für die Erarbeitung und Produktion der Lehrmittel betragen rund 640 000 Fran­ken.

Fibel in Sursilvan, Surmiran und Italienisch

 

Das Amt für Volksschule und Sport erhält von der Regierung grünes Licht für die Erarbeitung einer Fibel in Sursilvan, Surmiran und Italienisch. 

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden