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Der Grosse Rat tagt im Oktober 2020 wieder im Grossratsgebäude. Das Tragen von Schutzmasken lässt die Arbeit im Parlamentsgebäude trotz Covid-19 zu.

Die Präsidentenkonferenz des Grossen Rats hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, nach einer ausgefallenen und zwei ausserhalb des Ratsgebäudes abgehaltenen Sessionen wieder im Grossratsgebäude zu tagen. In Zusammenarbeit mit der Kantonsärztin und dem Hochbauamt ist man zum Schluss gekommen, dass dies aber nur mit einer generellen Schutzmaskenpflicht im Gebäude möglich ist, da aufgrund der Platzverhältnisse die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Bauliche Massnahmen – wie zum Beispiel Plexiglaswände – sind aufgrund der engen Platzverhältnisse im Grossratsgebäude hingegen nicht zielführend.

Schutzmaskenpflicht für alle – Zuschauertribüne offen
Die Gesundheit aller Personen, welche sich im Grossratsgebäude bewegen, ist der Präsidentenkonferenz ein grosses Anliegen. Deshalb gilt für alle, welche sich im Gebäude aufhalten, eine Schutzmaskenpflicht. Diese gilt auch für das Publikum, das die Sessionen wieder vor Ort verfolgen können wird. Aufgrund der Schutzmaskenpflicht ist die Registrierung der Personen, welche das Grossratsgebäude betreten, nicht notwendig. Die interessierte Bevölkerung wird jedoch gebeten, Schutzmasken selbst mitzubringen. Aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Ansammlungen an Auflagetischen können keine Masken zur Verfügung gestellt werden.

Durch das Tragen von Schutzmasken entfallen auch die Einschränkungen für die Arbeit der Medienschaffenden, welche in der Oktobersession 2020 wieder Zutritt zum Saal erhalten.


Auskunftsperson:
Standespräsident Martin Wieland, Tel. +41 79 799 61 15


Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei

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