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Der Kanton Graubünden begrüsst schweizweit einheitliche Regeln. Das Ziel ist, die Fallzahlen einzudämmen, um eine Überlastung des Gesundheitswesens insbesondere des Personals in den Heimen und Spitälern zu vermeiden. Die Testkapazitäten im Kanton Graubünden werden ausgeweitet.

Die neuen Regelungen des Bundes zielen darauf ab, die Zunahme der Fallzahlen zu verlangsamen und weitere einschneidende Massnahmen zu verhindern. Sie sind für die Wirtschaft, den Tourismus sowie Sport und Kultur einschneidend. Das Ziel mit den neuen Massnahmen ist, bis zum Anfang der Wintersaison eine stabile epidemiologische Lage zu erreichen.

Die Schutzkonzepte der Branchen und Unternehmen sind weiterhin strikte einzuhalten. Die Erfahrungen zeigen, dass durch Schutzkonzepte mit konsequentem Maskentragen und unter Einhaltung der Distanz- und Hygienemassnahmen Ansteckungen vermieden werden können. Die Regierung appelliert an die Bevölkerung, im beruflichen und privaten Umfeld die Hygiene- und Distanzmassnahmen konsequent einzuhalten und sich an die Maskenpflicht zu halten.

An den tertiären Bildungsinstitutionen im Kanton wird wieder weitgehend auf Distanzunterricht umgestellt.

Testkapazität wird ausgebaut
Die Spitäler haben im Hinblick auf die ab nächster Woche zugelassenen Antigen-Schnelltests ihre Testkapazitäten erhöht und bauen zwei der bestehenden Testzentren aus: ein Testzentrum Nordbünden beim Kantonsspital Graubünden und ein Testzentrum Südbünden beim Spital Oberengadin. Getestet werden kann im Kanton Graubünden weiterhin auch in den Arztpraxen sowie in allen Spitälern. Der grösste Teil der Tests findet im Kanton nach wie vor in den Arztpraxen statt. Die Vorbereitungen zum Einsatz von Antigenschnelltests in Praxen und Spitälern laufen.

Die Regierung prüft zudem, ob bei einer weiteren Verschlechterung der epidemiologischen Situation im Kanton weitergehende Massnahmen nötig sind. Sie bereitet den Erlass der besonderen Lage gemäss Bevölkerungsschutzgesetz vor. Die besondere Lage ermöglicht eine verstärkte Abstimmung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Regionen durch den kantonalen Führungsstab KFS. Beispielsweise können Veranstaltungen in Regionen und Gemeinden noch stärker eingeschränkt werden.

Auskunft:
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden: E‑Mail Kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


Gremium: Gesundheitsamt
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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