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Der Kanton gewährt Gastronomiebetrieben eine Entschädigung für bereits eingekaufte Frischwaren, die aufgrund der am 2. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen verfallen und nicht mehr genutzt werden können. Dazu verabschiedet die Regierung eine Teilrevision der kantonalen COVID-19-Härtefallverordnung.

Im Rahmen des Gesamtschutzkonzepts Graubünden beschloss die Regierung unter anderem eine zweiwöchige Schliessung aller Restaurationsbetriebe. Aufgrund der kurzfristigen behördlichen Anordnung und Kommunikation des Beschlusses sind Gastronomiebetriebe von den Massnahmen speziell betroffen. Sie konnten den Einkauf von Frischwaren teilweise nicht mehr rechtzeitig unterbinden.

Betroffene Betriebe können durch die Teilrevision der "Verordnung über die Minderung von wirtschaftlichen Härtefällen im Kanton Graubünden infolge Coronavirus" nun eine Entschädigung für die angefallenen Kosten beantragen. Die Entschädigungen sind auf maximal 10 000 Franken begrenzt. Gesuche sind per E‑Mail oder per Post bis zum 13. Dezember 2020 einzureichen. Die für die Gesuchsstellung notwendigen Informationen stehen auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales zur Verfügung.


Beilage:
Verordnung


Auskunftsperson: 
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch 



Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales

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