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Die rasant steigenden Fallzahlen wegen der Omikron-Variante belasten die begrenzten Laborkapazitäten stark. Das führt dazu, dass Infektionsketten nicht mehr innert nützlicher Frist unterbrochen werden können. Die Durchseuchung lässt sich so nicht mehr aufhalten. Die Regierung hat deshalb entschieden, die repetitiven Testungen bis auf Weiteres auf Gesundheits- und Betreuungsinstitutionen, den Kindergarten sowie erste und zweite Primarklassen zu fokussieren. Aus diesem Grund werden ab Dienstag, 11. Januar 2022, 12 Uhr, die repetitiven Testungen in Betrieben und Schulen ausgesetzt.

Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich rasant aus. Mit einer Zeitspanne von drei Tagen von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung (Inkubationszeit) ist Omikron deutlich ansteckender, als die vorhergehende Delta-Variante. Bereits heute sind rund 95 Prozent der COVID-19-Ansteckungen auf Omikron zurückzuführen. Die Positivitätsrate aus den Betriebstestungen liegt bei 6,7 Prozent und bei den Schultestungen bei 1 Prozent. Rund 5 Prozent der Bündner Bevölkerung befinden sich derzeit in Quarantäne oder Isolation. Die Durchseuchung der Bevölkerung ist somit stark fortgeschritten. Nach wie vor schützt die Impfung jedoch sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen.

Omikron beeinflusst Teststrategie grundlegend
Mit einer zunehmenden Anzahl positiver Poolproben steigt auch der Bedarf nach Nachtestungen. Aufgrund der begrenzten Laborkapazitäten führt die Auswertung der Testresultate zu Wartezeiten von über 48 Stunden. Kann die Zeitdauer von Testabgabe bis Vorliegen des definitiven Resultats und der entsprechenden Isolation nicht massgeblich verkürzt werden, verliert das repetitive Testen seinen ursprünglichen Zweck. Ansteckungsketten können nicht mehr wirksam unterbrochen werden.

Durch die weitere Ausbreitung von Omikron ist in den kommenden Wochen mit einer Zunahme von symptomatischen Personen zu rechnen, was dazu führt, dass die Laborkapazitäten überlastet sind.

Priorisierung der Testbereiche unumgänglich
Aufgrund dieser Entwicklung hat die Regierung entschieden, die repetitiven Testungen auf Gesundheits- und Betreuungsinstitutionen, den Kindergarten sowie erste und zweite Primarklassen zu fokussieren. Dies entspricht der Priorisierungsempfehlung des Bundesamts für Gesundheit, welche vorsieht, dass bei Testengpässen die Tests in erster Linie auf Personen und deren Kontaktpersonen mit Symptomen beschränkt werden sollen.

Das repetitive Testen wird in folgenden Bereichen weitergeführt:

  • Spitäler, Kliniken, Angebote für die stationäre Pflege und Betreuung von Langzeitpatientinnen und -patienten und betagten Personen, Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex), Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen, Apotheken, Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten und Justizvollzugsanstalten. Davon ausgenommen sind Wohnheime im Bereich der beruflichen Grundbildung, der Mittelschulen sowie der Tertiärstufe.
  • In den Kindergärten und auf der ersten und zweiten Primarstufe.

Das kantonale Testprogramm in Betrieben und in Schulen wird ab Dienstag, 11. Januar 2022, 12 Uhr, bis auf Weiteres ausgesetzt. Ende Januar 2022 beurteilt die Regierung die Situation neu.

Dringend notwendige Testzertifikate werden weiterhin in den bestehen Teststellen angeboten. Personen mit Symptomen werden angehalten, bis zum Abklingen der Symptome oder mindestens aber für fünf Tage Zuhause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.

Impfen, Abstandhalten und Maskentragen sind effektivste Schutzmassnahmen
Das Gesundheitsamt appelliert eingehend, die geltenden Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten, um die Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Insbesondere gelten folgende Massnahmen uneingeschränkt: Impfen, Abstandhalten, Maskentragen, gründliches Händewaschen, regelmässiges Lüften von Innenräumen. Genauso dazu gehören die Vermeidung von Kontakten und ein rücksichtsvolles Verhalten bei Freizeitaktivitäten und im Familien- oder Freundeskreis. Nur wenn sämtliche aktuell geltenden Massnahmen mit aller Konsequenz eingehalten und durchgesetzt werden, lassen sich in den kommenden Tagen und Wochen weitere einschneidende Massnahmen verhindern. Dies erfordert eine hohe Disziplin von Bevölkerung und Gästen.

Umfassende Teststrategie in der Bewältigung der Coronapandemie
An den regelmässigen Schultestungen beteiligten sich 157 Institutionen mit rund 20 000 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen. Das wöchentliche Testen in Schulen war bisher ein effizientes und nicht einschränkendes Instrument, um zeitnah asymptomatische Schülerinnen und Schüler in den weitgehend noch ungeimpften Altersklassen zu identifizieren und zu isolieren. Damit konnten Coronaausbrüche verhindert und die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ermöglicht werden.

Die bereits geltende Maskenpflicht ab der dritten Primarklasse bis und mit Sekundarstufe II (Berufsfachschulen, Überbetriebliche Kurszentren, Lehrwerkstätten, Brückenangebote, Mittelschulen sowie Wohn- und Verpflegungsbetriebe) und am Untergymnasium für alle Personen gilt weiterhin.

An den repetitiven Betriebstestungen beteiligten sich derzeit rund 4243 Unternehmen und rund 66 022 Arbeitnehmende. Im Monat Dezember 2021 wurden rund 30 000 Tests pro Woche durchgeführt. Das freiwillige Testen in Betrieben war ein effektives Instrument, um einen wichtigen Anteil der asymptomatischen, mobilen Bevölkerung zu testen und so frühzeitig Infektionsketten zu unterbrechen. Mit der Freiteststrategie "Testen statt Quarantäne" konnte ermöglicht werden, dass Kontaktpersonen von positiv Getesteten dank repetitiven Testungen in Betrieben weiterhin ihrer Arbeit nachgehen konnten. So konnte ein finanzieller Schaden für die Wirtschaft durch fehlendes Personal vermindert werden.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


zuständig: Regierung

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