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Die Regierung hat die Teilrevision der Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung verabschiedet. Damit öffnet sie für alle in Graubünden wohnhaften Personen den Zugang zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unabhängig von sozialer Stellung, Alter und Vorbildung indem die Gebühren für die Beratungen aufgehoben werden.

Mit der Aufhebung der bisherigen Kostenpflicht können alle in Graubünden wohnhaften Personen kostenlos vom Beratungsangebot profitieren. Für Personen, welche ausserhalb des Kantons wohnhaft sind, bleibt die bisherige Gebühr in der Höhe von 150 Franken pro Beratungsstunde bestehen.

Wichtige Anlaufstelle im Berufs- und Studienwahlprozess
Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) spielt eine wichtige Rolle im Berufs- und Studienwahl-Prozess von Jugendlichen. Zudem berät sie Erwachsene im Verlauf ihrer gesamten beruflichen Laufbahn bei sämtlichen Fragen der individuellen Laufbahngestaltung, in beruflichen Veränderungssituationen oder auf dem Weg zu einer Erstausbildung. Darüber hinaus ist die BSLB eine Anlaufstelle für Schulen, Ausbildungsbetriebe und Unternehmen. Sie schlägt mit ihren Dienstleistungen und Angeboten Brücken zwischen den Bedürfnissen der Individuen, den Angeboten des Bildungssystems und den Bedürfnissen der Wirtschaft sowie des Arbeitsmarktes.

Mit der Aufhebung der Gebühren reagiert die Regierung auch auf eine nationale Studie des Arbeits- und Organisationspsychologen Prof. Dr. Andreas Hirschi aus dem Jahr 2018. Gemäss dieser könne eine Kostenpflicht für Leistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zu einer systematischen Unterversorgung bestimmter, häufig sozial ohnehin schon benachteiligter Personengruppen führen.

Zusatzangebot «viamia»
Der Bundesrat beschloss im Mai 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Eine der Massnahmen sieht vor, dass Personen ab dem 40. Lebensjahr schweizweit eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung in Anspruch nehmen können. Da sich die Arbeitswelt rasch wandelt und um die Arbeitsmarktfähigkeit bis zur Pensionierung zu erhalten, muss die eigene Laufbahn aktiv gestaltet werden. Arbeitnehmende ab 40 sollen deswegen bei Bedarf eine Standortbestimmung vornehmen können, bei welcher ihre berufliche und persönliche Situation analysiert und unter Einbezug der sich verändernden Erfordernisse des Arbeitsmarkts reflektiert wird. Das Projekt «viamia» hat primär präventiven Charakter und ist als Massnahme für Personen ab 40 Jahren konzipiert, die keinen Anspruch auf vergleichbare Abklärungs- und Beratungsangebote der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe haben. Der Kanton Graubünden beteiligt sich seit Beginn des Jahres 2022 ebenfalls an «viamia». Weitere Informationen finden Sie unter www.viamia.ch.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01, E‑Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch


zuständig: Regierung

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