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Die Regierung gibt grünes Licht für getrennte Wander- und Mountainbikewege in Davos. Zudem gewährt sie der Rhätischen Bahn AG für das «Steinschlagschutzprojekt Leidboden» einen Kantonsbeitrag von höchstens 750 000 Franken.

Getrennte Wander- und Mountainbikewege in Davos geplant

Die Regierung genehmigt die am 1. Juli 2021 von der Gemeinde Davos beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bezüglich «Entflechtung Wander- und Mountainbikewege Jakobshorn – Sertig – Rinerhorn». Allerdings ist die Genehmigung mit der Auflage verbunden, dass in der Schutzzone im Gebiet «Trischtelmeder» die Wandernden und Bikenden den bestehenden Weg gemeinsam zu nutzen haben.

Im Jahr 2014 wurde die bis dahin bei Mountainbikerinnen und Mountainbiker wenig bekannte Strecke vom Jakobshorn via Sertigtal ins Gebiet «Jatzmeder» (Rinerhorn) und weiter in Richtung Monstein und Filisur verlaufende Wegstrecke von der internationalen Mountainbikeorganisation als IMB-Epic-Trail ausgezeichnet. Diese Auszeichnung hat dazu geführt, dass die Strecke in der Mountainbikeszene viel Publizität und einen grossen Stellenwert erhalten hat. Entsprechend ist die Zahl der Mountainbikerinnen und Mountainbiker, die sich auf dem sogenannten Epic-Trail bewegen, in den letzten Jahren stark gestiegen. Dabei verläuft der Epic-Trail auf einem bestehenden Wanderweg, welcher bei den Wanderinnen und Wanderern in den letzten Jahren ebenfalls stark an Beliebtheit gewonnen hat. Die Koexistenz zwischen Wandernden und Bikenden auf dem gleichen, durchschnittlich rund 80 Zentimeter breiten Weg stösst immer mehr an ihre Grenzen, was zu Konflikten zwischen den zwei Nutzergruppen führt. Damit den zwei Nutzergruppen auch zukünftig ein hohes und konfliktfreies Gesamterlebnis ermöglicht werden kann, ist auf der betroffenen Strecke eine durchgehende Entflechtung der Wegführungen für die Wanderinnen und Wanderer und die Bikerinnen und Biker geplant.

Übersicht Entflechtung Wander- und Mountainbikewege

Die Regierung genehmigt die am 1. Juli 2021 von der Gemeinde Davos beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bezüglich «Entflechtung Wander- und Mountainbikewege Jakobshorn – Sertig – Rinerhorn».

Grünes Licht für «Steinschlagschutzprojekt Leidboden» in Davos

Die Regierung gewährt der Rhätischen Bahn AG (RhB) für das «Steinschlagschutzprojekt Leidboden» in Davos einen Kantonsbeitrag von höchstens 750 000 Franken.

Die Bahnlinie der RhB von Davos nach Filisur durchquert zwischen Davos Monstein und Filisur auf einer Länge von rund zehn Kilometern die Zügenschlucht. In diesem Streckenabschnitt befinden sich die temporär errichteten Steinschlagschutzverbauungen (SSV) Wiesen und Leidboden. Diese schützen die Bahnlinie vor herabrollendem Schutt, Steinen und einzelnen Blöcken, die sich immer wieder aus den übersteilen Erosionsanrissen lösen. In den letzten Jahren wurden diese SSV zu einem Unterhaltsproblem. Das ständige Leeren der zu klein gestalteten Auffangräume ist in diesem abgelegenen Bereich mit viel Aufwand verbunden. Eine Zufahrt über die Strasse besteht nicht. Maschinen müssen mit dem Bahnwagen vor Ort gebracht werden, damit das anfallende Schuttmaterial aufgeladen und anschliessend auf eine Deponie geführt werden kann. Von Spätherbst bis Frühsommer ist der Zugang mit Maschinen wegen Schnee nicht möglich. Zudem befindet sich die Verbauung Leidboden in einem schlechten Zustand. Nach mehreren Einschlägen erfüllt sie die geforderte Schutzwirkung nicht mehr. Es besteht ein Sicherheitsdefizit. Die Ausführung des Projekts erfolgt in zwei Bauetappen. Als Projektabschluss ist das Jahr 2023 vorgesehen.

Foto Steinschlagschutzprojekt Leidboden Davos

Die Regierung gewährt der Rhätischen Bahn AG (RhB) für das «Steinschlagschutzprojekt Leidboden» in Davos einen Kantonsbeitrag von höchstens 750 000 Franken.

Regierung genehmigt Projekt zur Instandstellung von Waldstrassen zur Waldbrandprävention

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandstellung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2022» verschiedener Gemeinden. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag von rund 10,2 Millionen Franken.

Das Projekt beinhaltet die Instandstellung von insgesamt 68,4 Kilometer Waldstrassen und Maschinenwegen, verteilt auf 59 Einzelobjekte. Damit wird die Erschliessung von rund 9200 Hektaren Schutzwald und von rund 3500 Hektaren weiteren Waldes verbessert. Weiter beinhaltet dieses Sammelprojekt die Beschaffung von Löschmaterial für die 12 regionalen Waldbrandstützpunkte der Feuerwehren.

Foto Löschwasserbecken Arella, Haldenstein
Löschwasserbecken Arella, Haldenstein

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandstellung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2022» verschiedener Gemeinden. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag von rund 10,2 Millionen Franken.

Beendigung der besonderen Lage

Die Regierung erklärt die besondere Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf dem gesamten Kantonsgebiet für beendet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Fallzahlen kann zurzeit eine ausreichende Gesundheitsversorgung gewährleistet werden, weshalb die Beendigung der besonderen Lage auch im Kanton Graubünden angezeigt ist.

Mit Beschluss vom 30. März 2022 hat der Bundesrat die letzten Massnahmen in der COVID-19-Verordnung besondere Lage per 1. April 2022 aufgehoben. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen.

Die Regierung erklärt die besondere Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf dem gesamten Kantonsgebiet für beendet.

Abstimmungsvorlagen vom 15. Mai 2022

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 15. Mai 2022, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

  • Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) (BBI 2021 2326);
  • Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) (BBl 2021 2328);
  • Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2021 2333).

Kantonal sind am 15. Mai 2022 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Kantonal sind am 15. Mai 2022 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

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zuständig: Regierung