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Mit der Botschaft zur Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr unterbreitet die Regierung dem Grossen Rat ein zukunftsorientiertes Fundament für den weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Graubünden. Alle Regionen und Gemeinden im Kanton sollen von einem verbesserten Angebot des öffentlichen Verkehrs profitieren, bei dem neue Mobilitätsformen und Technologien ebenso gezielt mitberücksichtigt und gefördert werden wie die Gestaltung von Bahnhofsarealen und spezifische touristische Angebote. Mit der Totalrevision wird ausserdem die Grundlage für eine erhöhte Transparenz im Rahmen der mittelfristigen Planung und langfristigen Steuerung des öffentlichen Verkehrs geschaffen.

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mobilitätsbedürfnisse haben sich während der Geltungsdauer des bestehenden Gesetzes über den öffentlichen Verkehr aus dem Jahr 1993 laufend verändert und entwickeln sich stets weiter. Gleiches gilt für das von technologischem Fortschritt geprägte Umfeld und die spezifischen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen von Bund und Kanton. Dem tragen die für den bündnerischen öffentlichen Verkehr entwickelten Angebotskonzepte «Retica 30» und «Retica 30+» und im Bereich des Schienenverkehrs insbesondere auch die in den letzten Jahren ausgelöste, seit dem Bestehen der Rhätischen Bahn grösste und etappierte Beschaffung von neuem Rollmaterial exemplarisch Rechnung. Ziel dieser Planungen und Investitionen ist es, den öffentlichen Verkehr als Gesamtverkehrssystem zu festigen und zur Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse von Einheimischen und Gästen bedarfsgerecht, attraktiv und nachhaltig weiter zu gestalten.

Verstärkte Mitwirkung der Regionen im kantonalen Planungsprozess
Mit der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr soll die für alle Bündner Regionen und Talschaften sehr wichtige Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr auf ein zukunftsorientiertes, neues Fundament gelegt werden. Zudem soll künftig dessen Weiterentwicklung gestützt auf ein in den Regionen breiter abgestütztes partizipatives Verfahren ergänzt werden. Die Bündner Bevölkerung soll dabei über die Fahrplanregionen bei der Fahrplangestaltung wie bis anhin mitwirken und deren Bedürfnisse einbringen können. Neu und zusätzlich sollen die Gemeinden, Regionen und Gemeindeverbände im Rahmen der Erarbeitung des kantonalen Konzepts des öffentlichen Verkehrs ausserdem bei der mittelfristigen Angebotsplanung verstärkt mit einbezogen werden und sich auch in Bezug auf die langfristige Planung für die künftige Infrastruktur einbringen können. Dabei sollen zudem die im Kanton tätigen Transportunternehmen sachgerecht beigezogen werden.

Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton wird demgegenüber unverändert überwiegend durch den Bund und den Kanton getragen. Dabei wird sich nichts ändern. Entsprechend sollen die Gemeinden auch in Zukunft nur punktuell bei allfälligen Zusatzerschliessungen finanziell eingebunden werden. Sie bleiben aber weiterhin für die Planung, Bereitstellung und Finanzierung des Ortsverkehrs zuständig.

Zusätzliche Förderung des öffentlichen Verkehrs
Die bestehende Gliederung zur Förderung des öffentlichen Verkehrs hat sich in seinen Grundzügen bewährt und wird weiterentwickelt. Künftig und neu soll der Kanton Versuchsbetriebe unterstützen können, mit denen neuartige Konzepte und Angebote am Markt getestet werden, und zum Beispiel neue Mobilitätsformen fördern können mit dem Ziel, das Gesamtverkehrssystem weiterzuentwickeln und sich verändernde Bedürfnisse auf dem gesamten Kantonsgebiet fortschrittlich abzudecken. Dabei kann es sich um neue Technologien, die im Zuge der Digitalisierung entwickelt werden, um neue Kombinationen von Mobilitätsträgern oder um neue Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr wie zum Beispiel Elektro- und Wasserstoffantriebe handeln.

Zielgerichtete Unterstützung zugunsten des Aktionsplans Green Deal für Graubünden
Die mit der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr zu sichernde und weiter zu entwickelnde Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr soll ein weiteres Umsteigen von Personen und Verlagern von Warentransporten auf den öffentlichen Verkehr bewirken. Die gesetzlichen Anpassungen leisten damit sowie mit der Förderung neuer Antriebssysteme bei Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs zudem einen Beitrag, um den durch die Mobilität verursachten CO2-Ausstoss insgesamt sowie jenen aus dem Fahrzeugpark des öffentlichen Busverkehrs im Besonderen zu senken.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Augustsession 2022 beraten.

Beilagen:

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch
  • Thomas Schmid, Vorsteher Amt für Energie und Verkehr, Tel. +41 81 257 36 21, E-Mail Thomas.Schmid@aev.gr.ch


zuständig: Regierung

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