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Die Regierung hat die Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung) revidiert. Mit der Förderung der lokalen und regionalen Sportkoordination möchte sie die Gemeinden darin unterstützen, die beteiligten Akteurinnen und Akteure zu vernetzen und die Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung auf lokaler Ebene zu verbessern.

Durch den sprunghaften Anstieg der digitalen Transformation und des mobilen Arbeitens während der vergangenen zwei Jahre hat die Bedeutung eines ansprechenden Lebensraums für die Standortattraktivität noch zugenommen. Attraktive Freizeitangebote sind dabei ein wesentlicher Standortfaktor. Durch eine koordinierte Zusammenarbeit von lokalen Akteurinnen und Akteuren in der Sportförderung sollen ergänzende Bewegungs- und Sportangebote für die gesamte Bevölkerung aufgebaut und die ehrenamtliche Arbeit der Vereine gestärkt werden.

Positionierung als attraktiver Arbeits-, Lebens- und Erholungsort
Die Sportkoordination in den Gemeinden ist ein Entwicklungsschwerpunkt im Regierungsprogramm 2021 bis 2024. Der Gebirgskanton Graubünden soll als attraktiver Arbeits-, Lebens- und Erholungsort positioniert werden. Als entsprechende kantonale Massnahmen hat die Regierung neben der Sensibilisierung der Gemeinden für die Sportkoordination sowie dem Anbieten von Plattformen zur Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch auch die finanzielle Unterstützung für die Schaffung von Sportkoordinationsstellen in Form einer zeitlich begrenzten Anschubfinanzierung vorgesehen. Mit der Teilrevision der kantonalen Sportförderungsverordnung hat die Regierung die dafür nötigen Voraussetzungen geschaffen.

Sensibilisierung und Vernetzung mit Hilfe von Sportkoordinationsstellen
Durch lokale und regionale Bewegungs- und Sportnetze sollen sich mehr Einwohnerinnen und Einwohner so bewegen und Sport treiben können, wie es ihren Bedürfnissen entspricht. Neben der Förderung der Standortattraktivität wird dadurch auch ein Beitrag zur physischen, psychischen und sozialen Gesundheit der Bevölkerung geleistet. Gleichzeitig kann auch der Tourismus davon profitieren. Interessierte Gemeinden und Regionen sollen beim Aufbau oder der Weiterentwicklung eines lokalen Bewegungs- und Sportnetzes vom Amt für Volksschule und Sport beraten und in Form von Pauschalbeiträgen unterstützt werden. Im Zentrum steht dabei die Rolle einer Sportkoordinatorin beziehungsweise eines Sportkoordinators. Diese Person stellt die Koordination des gesamten sportlichen Netzwerkes sicher, ist Ansprechperson in der Gemeinde und trägt zu einer bewegungsfreundlichen Raumplanung und Infrastruktur bei. Daneben kann sie weitere Aufgaben im kommunikativen und administrativen Bereich übernehmen. Mit der Teilrevision der kantonalen Sportförderungsverordnung können die Gemeinden nun mit einer Anschubfinanzierung über maximal vier Jahre bei der Schaffung oder Weiterentwicklung eines lokalen Bewegungs- und Sportnetzes unterstützt werden. Der Kanton übernimmt maximal die Hälfte der Jahreslohnsumme einer lokalen Sportkoordinatorin oder eines Sportkoordinators.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01 (erreichbar von 15.00 bis 16.00 Uhr), E‑Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch


zuständig: Regierung

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