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Mit einem «Betrieblichen Mobilitätsmanagement» wirkt die Regierung dem von der kantonalen Verwaltung verursachten CO2-Ausstoss im Verkehrsbereich mittels verschiedener umweltschonender und effizienzsteigernder Massnahmen entgegen. Rund 30 Prozent der CO2-Emissionen in der Schweiz sind auf das Verkehrsaufkommen zurückzuführen. Reduktionsmassnahmen zur Erreichung der Klimaziele sind in diesem Bereich deswegen besonders erfolgsversprechend.

Der Kanton nimmt beim Thema Nachhaltigkeit eine Vorbildfunktion ein. Der Kanton hat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um das Handeln der kantonalen Verwaltung ressourcenschonender zu gestalten. Hierzu zählen die Verbesserung der Energieeffizienz und der Ersatz fossiler Energieträger bei den kantonseigenen Immobilien sowie die im Jahr 2018 eingeleitete kontinuierliche Absenkung des Treibstoffverbrauchs und der Emissionen der kantonalen Fahrzeugflotte. Der Kanton strebt an, den CO2-Ausstoss der in der kantonalen Verwaltung im Einsatz stehenden Personenwagen bis ins Jahr 2028 auf mindestens die Hälfte des Ausstosses des Jahres 2017 zu senken.

Einführung eines «Betrieblichen Mobilitätsmanagements»
Im Sinne dieser Zielsetzung beabsichtigt die Regierung, die Mobilität der kantonalen Verwaltung neu zu ordnen. Hierzu hat die Regierung die Einführung eines sogenannten «Betrieblichen Mobilitätsmanagements» (BMM) beschlossen. Mit dem BMM wird das strategische Ziel verfolgt, einen Beitrag zu einer möglichst nachhaltigen und umweltverträglichen Abwicklung des Geschäfts- und Arbeitswegverkehrs zu leisten und damit den Klimaschutz zu unterstützen. Das BMM setzt Schwerpunkte in der Förderung einer verstärkten Nutzung von klimafreundlichen Mobilitätsformen und Sharing-Diensten, der Schaffung eines zentralen Flottenmanagements sowie der Neuordnung der Parkplatzbewirtschaftung.

Um die Fahrzeugflotte des Kantons mittelfristig zu verringern, wird neu dem Tiefbauamt als zentraler Flottenmanager die integrale Verantwortung für die Beschaffung und Betreuung der kantonseigenen Dienstfahrzeuge übertragen. Davon ausgenommen ist die Kantonspolizei, die für ihren Fahrzeugpark weiterhin zuständig bleibt. In Kombination dazu soll mit der bevorzugten Nutzung von Carsharing-Angeboten und Angeboten des öffentlichen Verkehrs im Dienst- und Arbeitswegverkehr die Mobilität der kantonalen Verwaltung umweltfreundlicher werden.

Die Regierung geht davon aus, dass die BMM-Massnahmen insgesamt zu einer Kostenreduktion bei der Mobilität der kantonalen Verwaltung führen werden.

Mobiliätsmanagement auch für private Unternehmen vorteilhaft
Die Einführung eines BMM lohnt sich auch für private Unternehmen. Nebst ökonomischen Vorteilen infolge von Effizienzsteigerungen wirken sich Nachhaltigkeitsbemühungen in der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmen und gegenüber den Mitarbeitenden nachweislich positiv aus. Zudem trägt eine intelligente Verkehrsgestaltung im Rahmen eines BMM massgeblich zur dringenden Dekarbonisierung der Mobilität und zur Verkehrsentlastung bei.

Unternehmen sollen bei der Einführung eines BMM finanziell unterstützt werden. Dies sieht der vom Parlament jüngst beratene Aktionsplan «Green Deal Graubünden» als eine von mehreren Fördermassnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Sektor Industrie vor. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen sind in Erarbeitung. Dadurch verspricht sich der Kanton für den privaten Sektor einen Impuls zur Abkehr vom motorisierten Individualverkehr hin zu Sharing-Modellen.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, E‑Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch


zuständig: Regierung

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