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Die Regierung hat die Beiträge für den Bündner Finanzausgleich 2023 festgelegt. Insgesamt werden Beiträge im Umfang von 62,4 Millionen Franken an die 101 Bündner Gemeinden gewährt. Der Kanton finanziert davon 41,3 Millionen und die ressourcenstarken Gemeinden 21,1 Millionen Franken.

Das für die Berechnung des Ressourcenausgleichs massgebende Ressourcenpotenzial für das Ausgleichsjahr 2023 ist gegenüber dem Vorjahr über alle Gemeinden hinweg um 10,8 Millionen Franken auf 848,7 Millionen Franken angewachsen (+1,3 %). Gründe für die Zunahme sind vor allem steigende Steuereinnahmen.

Die Steuern der natürlichen Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Quellensteuern) tragen mit 579,8 Millionen Franken rund 67,8 Prozent zum gesamten Ressourcenpotenzial bei. Weiter fliessen die Steuereinnahmen juristischer Personen (86,7 Mio.), die Wasserzinsen bzw. Abgeltungsleistungen (60,0 Mio.) sowie die mit einem Wert von 1,5 Promille berücksichtigten Steuerwerte der Liegenschaften (122,2 Mio.) in die Berechnung ein.

Rund 35 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich
Pro massgebende Person ist das durchschnittliche Ressourcenpotenzial von 4008 Franken im Vorjahr auf neu 4043 Franken angestiegen (+0,9 %); dieser kantonale Mittelwert entspricht 100 Punkten im Ressourcenindex. Ferrera als stärkste Gemeinde weist bei einem Ressourcenpotenzial von 21 194 Franken pro Kopf neu einen Indexstand von 524,2 Punkten auf (Vorjahr 550,4 Punkte). Furna als schwächste Gemeinde (mit 1586 Franken Ressourcenpotenzial pro Kopf) weist einen Indexstand von 39,2 Punkten auf (2022: 39,3 Punkte). Ferrera ist damit 13 Mal stärker als Furna. Mit Indexwerten von jeweils über 100 Punkten gelten insgesamt 39 Gemeinden als ressourcenstark und damit als beitragspflichtig. Der Abschöpfungssatz wird gegenüber dem Vorjahr unverändert auf dem gesetzlichen Minimum von 15,0 Prozent belassen. In der Summe steuern diese Gemeinden rund 21,1 Millionen Franken zum Ressourcenausgleich bei (Vorjahr 19,8 Mio.).

Zu den insgesamt 61 ressourcenschwachen, anspruchsberechtigten Gemeinden mit einem Indexstand von unter 100 Punkten fliessen rund 35 Millionen Franken und damit 1,2 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Zusammen mit eigenen Ressourcen erreicht so jede Gemeinde eine Mindestausstattung von 72,5 Prozent des kantonalen Durchschnitts (Vorjahr 73,0 %). Die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen und den Beiträgen der ressourcenstarken Gemeinden in Höhe von rund 13,9 Millionen Franken trägt der Kanton.

48 Gemeinden profitieren vom Gebirgs- und Schullastenausgleich
Mit dem Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) wird Gemeinden einen Ausgleich gewährt, welche durch ihre Besiedlungsstruktur, ihre geografisch-topografische Lage sowie durch ihre Schülerquote eine übermässige Belastung erfahren. 2023 erhalten 48 berechtigte Gemeinden total 25 Millionen Franken, eine Million Franken mehr als im Vorjahr. Diese Mittel stellt vollumfänglich der Kanton zur Verfügung. Am meisten GLA-Mittel werden weiterhin an Gemeinden in den Regionen Surselva und Prättigau/Davos ausgerichtet.

17 Gemeinden mit Anspruch im Bereich der Sozialhilfe
Gemeinden, die im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet sind, können Anspruch auf einen Ausgleich anmelden. Dieser Lastenausgleich Soziales bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt. Nach der Basisprüfung im Frühjahr 2022 werden für das Jahr 2021 an 17 Gemeinden Beiträge von rund 2,4 Millionen Franken ausgerichtet (Vorjahr 2,8 Mio.). 1,9 Millionen Franken davon entfallen alleine auf die Stadt Chur. Bei vier Gemeinden erfolgt bis Ende 2022 eine stichprobenweise Vertiefungsprüfung.

Im Übrigen kann die Regierung einer Gemeinde im Rahmen des individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren. Die Gemeinde hat nachzuweisen, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Seit der Einführung des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2016 musste dieses Instrument noch nie beansprucht werden. Für das Jahr 2023 soll wie im Vorjahr ein Betrag von 0,5 Millionen Franken budgetiert werden.

Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2023 sowie das Gesamtvolumen 2023 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für besondere Lasten mit dem Budget 2023 abschliessend festlegen.

Beilagen:

Auskunftspersonen:

zuständig: Departement für Finanzen und Gemeinden

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