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Die Regierung verstärkt den Tierschutz bei der Fischerei. Zudem erhöht sie die Beiträge an freiwillige Präventionsmassnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sowie für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt.

Verstärkter Tierschutz bei der Fischerei

Die Regierung genehmigt die kantonalen Fischereibetriebsvorschriften und macht so einen weiteren Schritt hin zur verstärkten Schonung der Fischbestände. Die neuen Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei umfassen im Wesentlichen Anpassungen bei der Fangzahl sowie bezüglich des Umgangs mit gefangenen Fischen. An Fliessgewässern dürfen ab der Fischereisaison 2023 pro Tag maximal vier Fische, an Seen maximal sechs Fische entnommen werden. Diese Einschränkung folgt einem Antrag, der an der Delegiertenversammlung 2022 des kantonalen Fischereiverbands angenommen wurde.

Dem Kanton ist es ein Anliegen, dass die Angelfischerei nach höchsten tierschutzrechtlichen Grundsätzen ausgeübt wird. Entsprechend wird künftig der Lebendtransport von gefangenen Fischen, mit Ausnahme der Elritze, verboten und der Fang von Köderfischen ist nur noch Personen mit einem fischereilichen Sachkundenachweis erlaubt. Weitere Anpassungen betreffen die Einführung neuer Schongebiete sowie Spezialregelungen bei der Verwendung von Ködern an den beiden Seen «Doggiloch» in Klosters und «Pläviggin» in Küblis.

Die Regierung genehmigt die kantonalen Fischereibetriebsvorschriften und macht so einen weiteren Schritt hin zur verstärkten Schonung der Fischbestände.

Höhere Beiträge an freiwillige Präventionsmassnahmen zum Schutz vor Naturgefahren

Für Haus- und Grundeigentümer wird es attraktiver, bei bestehenden Bauten Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren umzusetzen. Die Regierung genehmigt die Erhöhung des Beitragssatzes der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) an freiwillig erstellte Präventionsmassnahmen von heute 25 Prozent auf 40 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Bereits seit dem Jahr 2018 hat die GVG die Möglichkeit, finanzielle Beiträge an freiwillig erstellte Präventionsmassnahmen zu leisten. Die Beiträge werden für bauliche Massnahmen an bereits bestehenden Gebäuden ausgerichtet, welche erhöhten Risiken durch Naturgefahren wie Hochwasser, Lawinenniedergänge oder Murgänge ausgesetzt sind. Die GVG kann beispielsweise den Bau von Flügelmauern oder Panzerverglasungen zum Schutz vor Lawineneinwirkungen oder die Erhöhung von Lichtschächten zum Schutz vor Wassereintritt finanziell unterstützen.

In den Jahren 2018 bis 2021 sind bei der GVG durchschnittlich sieben Beitragsgesuche pro Jahr eingegangen. Damit ist das Interesse der Haus- und Grundeigentümer an der Umsetzung freiwilliger Präventionsmassnahmen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Als Folge davon konnte die angestrebte Präventionswirkung bisher nicht erreicht werden. Aus diesem Grund erhöht die Regierung den Beitragssatz der GVG an freiwillig erstellten Präventionsmassnahmen.

Garagenzufahrt mit Klappschott als Hochwasserschutz

Garagenzufahrt mit Klappschott als Hochwasserschutz

Für Haus- und Grundeigentümer wird es attraktiver, bei bestehenden Bauten Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren umzusetzen. Die Regierung genehmigt die Erhöhung des Beitragssatzes der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) an freiwillig erstellte Präventionsmassnahmen von heute 25 Prozent auf 40 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Regierung erhöht Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger. Damit wird der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) auf den 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent erhöht.

Nach mehr als einem Jahrzehnt mit stabilen Preisen steigen die Konsumentenpreise seit Anfang 2022 erstmals wieder deutlich an. Haushalte mit beschränkten Mitteln sind besonders von dieser Entwicklung betroffen. Dazu gehören Haushalte mit tiefen Einkommen ebenso wie Haushalte, die mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe unterstützt werden. Es gilt, die Kaufkraft dieser Haushalte angemessen abzusichern mit dem Ziel, der Armut vorzubeugen und sie zu bekämpfen.

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2022 entschieden, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2,5 Prozent zu erhöhen. Gemäss den Sozialhilfe-Richtlinien (SKOS-Richtlinien) ist ein solcher Teuerungsausgleich auf den Grundbedarf der Sozialhilfebeträge nachzuvollziehen. Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat folglich am 11. November 2022 den Kantonen empfohlen, die Anpassung vorzunehmen und den GBL per 1. Januar 2023 von 1006 auf 1031 Franken zu erhöhen.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger. Damit wird der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) auf den 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent erhöht.

Regierung setzt Teilrevision des Personalgesetzes auf den 1. Januar 2023 in Kraft

Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Personalgesetzes tritt wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 12. Dezember 2022 ungenutzt abgelaufen. Mit der Teilrevision der Personalverordnung hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen für die kantonale Verwaltung genehmigt. Die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber wird damit im zunehmend anspruchsvollen Arbeitsmarkt gestärkt.

Die Arbeits- und Anstellungsbedingungen werden insbesondere für Mitarbeitende mit Familie verbessert, damit sie erhalten respektive gewonnen werden können. Sie werden bei der Drittbetreuung ihrer Kinder bei den Kosten unterstützt und können nach einer Geburt oder einer Adoption ihr Arbeitspensum reduzieren. Teilzeitarbeit wird gefördert. Zudem haben Mitarbeitende bis ins Alter von 49 Jahren neu fünf und diejenigen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren neu fünfeinhalb Wochen Ferien. Im Weiteren werden der Altersrücktritt zusätzlich flexibilisiert, das kantonale Personalrecht weiter an das private Arbeitsrecht angenähert und eine unabhängige Meldestelle für Missstände eingerichtet.

Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Personalgesetzes tritt wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 12. Dezember 2022 ungenutzt abgelaufen. Mit der Teilrevision der Personalverordnung hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen für die kantonale Verwaltung genehmigt. Die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber wird damit im zunehmend anspruchsvollen Arbeitsmarkt gestärkt.

Bericht behandelt «Perspektivenvielfalt» in der COVID-19-Pandemie

Die Regierung hat den Bericht über die Hearings «Perspektivenvielfalt» zur COVID-19-Pandemie des Kantons Graubünden des Instituts Stiftung Dialog Ethik vom November 2022 zur Kenntnis genommen. Der Bericht setzt sich mit der Meinungsvielfalt während der COVID-19-Pandemie im Kanton Graubünden auseinander. Im Rahmen dieser Evaluation fanden verschiedene Hearings statt mit Vertretern des Bundesamts für Gesundheit (BAG), mit ehemaligen Mitgliedern der Science Task Force, Mitgliedern der Gruppierung Aletheia sowie mit einer heterogenen Gruppe von massnahmenkritischen Personen. Ziel der Hearings war es, die sozial-ethischen Differenzen in der Gesellschaft aufzuarbeiten und somit den Dialog zwischen den unterschiedlichen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern zu ermöglichen.

Das Amt für Militär und Zivilschutz prüft die im Bericht enthaltenen, die kantonale Verwaltung betreffenden Empfehlungen. Soweit es zum Schluss gelangt, dass ein entsprechender Handlungsbedarf besteht, hat das Amt dies in die Bearbeitung der ETH-Auswertung einfliessen zu lassen.

Bericht Hearings «Perspektivenvielfalt» zur COVID-19-Pandemie

Die Regierung hat den Bericht über die Hearings «Perspektivenvielfalt» zur COVID-19-Pandemie des Kantons Graubünden des Instituts Stiftung Dialog Ethik vom November 2022 zur Kenntnis genommen. Der Bericht setzt sich mit der Meinungsvielfalt während der COVID-19-Pandemie im Kanton Graubünden auseinander.

Grünes Licht für «Steinschlagschutzprojekt Tuma Padrusa» in Domat/Ems

Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Tuma Padrusa» der Gemeinde Domat/Ems und spricht dazu einen Kantonsbeitrag von höchstens 105 000 Franken.

Das Projektgebiet liegt am südlichen Abhang des Hügels «Tuma Padrusa». Dieser ragt 40 Meter hoch aus der Ebene des Churer Rheintals heraus und liegt inmitten des Wohngebiets der Gemeinde Domat/Ems. Der südliche Abhang ist von blockigen Geröllhalden und darüber liegenden lokal stark aufgelockerten Felspaketen durchzogen. Aus diesen Hangbereichen sind in der Vergangenheit mehrere Sturzereignisse verzeichnet worden, welche über die Via Carpera bis auf die Parkplätze und Garagenzufahrten der südlich gelegenen Gebäude gelangten. Ein in den 80er Jahren erstellter Damm schützte bisher die Via Carpera und die Wohngebäude vor Stein- und Blockschlägen. Mittlerweile ist der Damm aufgefüllt und teilweise beschädigt, weshalb dessen Wirkung erheblich eingeschränkt ist.

Im Rahmen des vorliegenden Projekts soll der bestehende Damm zurückgebaut, nach heutigen Grundlagen dimensioniert und an Ort und Stelle wiederaufgebaut werden. Die zu erwartenden Kosten betragen 130 000 Franken.

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Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Tuma Padrusa» der Gemeinde Domat/Ems und spricht dazu einen Kantonsbeitrag von höchstens 105 000 Franken.

Beiträge für Bündner Sportverbände

Die Regierung spricht den Mitgliedern des Bündner Sport Dachverbandes (BVS) aus der Spezialfinanzierung Sport (SF Sport) Beiträge in der Höhe von einer Million Franken zu. Die Bündner Sportverbände leisten wichtige Basisarbeit in der Förderung des Breiten- und Leistungssports. Mit den Pauschalbeiträgen an die allgemeine Verbands- und Vereinsarbeit unterstützt der Kanton die 43 Sportorganisationen für ihre Leistungen zu Gunsten der Bündner Sportvereine.

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Die Regierung spricht den Mitgliedern des Bündner Sport Dachverbandes (BVS) aus der Spezialfinanzierung Sport (SF Sport) Beiträge in der Höhe von einer Million Franken zu.

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