Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Regierung gibt den Entwurf einer Totalrevision des Kantonalen Datenschutzgesetzes zur Vernehmlassung frei. Mit der Totalrevision wird das kantonale Datenschutzrecht an die veränderte technologische Realität und an die Entwicklungen im europäischen Recht angepasst.

Das Kantonale Datenschutzgesetz (KDSG; BR 171.100) wurde auf den 1. Mai 2002 in Kraft gesetzt. In den über zwanzig Jahren seither wurde es nur punktuell angepasst. In derselben Zeitspanne wurden jedoch grosse technologische Fortschritte erzielt. Die sinkenden Preise für Speicherplatz sowie die wachsende Verfügbarkeit immer schnellerer Internetanschlüsse eröffnen in umfangreicherem Ausmass die Möglichkeit, Daten über das Netz zu empfangen und zu versenden sowie zu speichern. Zudem gewinnt die grenzüberschreitende Datenbearbeitung und -bekanntgabe an Bedeutung. Aus diesen Gründen wurden in den letzten Jahren auf europäischer Ebene diverse Datenschutzerlasse revidiert und in Kraft gesetzt. Diese Erlasse sind auch für Bund und Kantone verbindlich. Sie müssen im kantonalen Recht umgesetzt werden, damit die kantonalen Datenschutzbestimmungen auch künftig dem europäischen Standard genügen. Das KDSG ist daher umfassend zu revidieren.

Stärkung der Betroffenenrechte und der Datenschutzaufsicht
Die Revision soll sich auf diejenigen Punkte beschränken, welche zur Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben zwingend notwendig sind. Die dem Gesetz unterstellten öffentlichen Organe (Kantonale- und Gemeindebehörden) müssen einige neue Instrumente und Verpflichtungen befolgen. Diese dienen in erster Linie der Stärkung der Rechte der Personen, über welche Daten bearbeitet werden. Im Weiteren fordert das übergeordnete Recht eine Stärkung der Datenschutzaufsicht, welche im Kanton Graubünden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten wahrgenommen wird. Einerseits wird die Unabhängigkeit dieser Stelle zu stärken sein. Anderseits erhält sie mit der Gesetzesrevision neue Aufgaben und Befugnisse.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 25. Januar 2024 bis zum 24. April 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 16) bestellt werden.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 89 71 (erreichbar von 09.00 bis 11.00 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


zuständig: Regierung

Neuer Artikel