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Die Regierung genehmigt die Ortsplanungsrevision der Gemeinde St. Moritz und die Spülung des Stausees Panix.

Grünes Licht für Realisierung eines neuen Naturspeichersees in St. Moritz

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde St. Moritz am 12. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung des Naturspeichersees «Nair Pitschen».

Die Engadin St. Moritz Mountains AG beabsichtigt die Realisierung des 51 500 Quadratmeter grossen Naturspeichersees «Nair Pitschen» mit einem Speichervolumen von circa 300 000 Kubikmeter. Die Füllung des auf circa 2620 Meter über Meer geplanten Naturspeichersees soll jährlich vom bestehenden Naturspeichersee «Lej Alv» mit bereits installierten Pumpen und Leitungen erfolgen. Der Bau des neuen Naturspeichersees bedingt die Anpassung von Erschliessungswegen, Pisten und Beschneiungsleitungen. Mit der Realisierung des Speichersees, welcher als Reservoir für das benötigte Beschneiungswasser dient, kann auch die untere Druckstufe der Beschneiungsanlagen auf dem Gemeindegebiet von St. Moritz und Celerina gespeist werden. Infolgedessen kann künftig vollständig auf das Hochpumpen des Beschneiungswassers von den Grundwasserpumpwerken Schlattain in Celerina und San Gian I in St. Moritz verzichtet werden.

Ortsplanungsrevision St. Moritz

© 2020 Andrea Badrutt, Chur

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde St. Moritz am 12. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. 

Erneute Genehmigung für Spülung des Stausees Panix

Die Regierung erteilt dem Kraftwerk Ilanz AG (KWI) die Bewilligung für die Spülung des Stausees Panix. Die Spülung darf ab dem 15. Mai bis und mit dem 30. September 2024 durchgeführt werden. Falls die Durchführung im Jahr 2024 nicht möglich ist, kann diese bis spätestens ins Jahr 2028 verschoben und ebenfalls vom 15. Mai bis am 30. September des entsprechenden Jahrs durchgeführt werden.

Im Speichersee haben sich seit Inbetriebnahme im Jahr 1992 rund 169 000 Kubikmeter an Sedimenten abgelagert, die den Betrieb des Kraftwerks beeinträchtigen. Die Spülung wurde bereits im 2021 auf drei Jahre befristet bewilligt. In den letzten drei Jahren konnte sie jedoch nicht durchgeführt werden, da die Rahmenbedingungen für die Spülung (Hydrologie und Seestand) in allen drei Jahren nicht erreicht wurde. Aufgrund der inzwischen abgelaufenen Frist zur Durchführung der Spülung hat die KWI erneut ein Gesuch für die Bewilligung einer einmaligen Spülung des Stausees Panix eingereicht. Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass eine Spülung durchgeführt werden kann, wurde das Spülkonzept überarbeitet.

Stausee

Stausee Panix; © AXPO / KWI (Kraftwerke Ilanz AG)

Die Regierung erteilt dem Kraftwerk Ilanz AG (KWI) die Bewilligung für die Spülung des Stausees Panix. 

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zuständig: Regierung