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Die Regierung unterstützt ein Projekt von Graubünden Ferien, das den Kanton zur bekanntesten und beliebtesten Nordic-Region im Alpenraum aufbauen will. Zudem genehmigt sie ein umfangreiches Strassenbauprojekt zwischen Ilanz und Ruschein und spricht einen Kantonsbeitrag für ein Digitalprojekt im Gesundheitsbereich.

Graubünden als bekannteste und beliebteste Langlaufregion im Alpenraum

Die Regierung gewährt Graubünden Ferien an das Projekt «Aufbauprogramm graubünden Nordic» im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) einen Beitrag in der Höhe von 620 000 Franken. NRP-Beiträge gehen je zur Hälfte zu Lasten des Bundes und des Kantons. Insgesamt sind die Projektkosten mit 2,18 Millionen Franken veranschlagt.

Mit dem «Aufbauprogramm graubünden Nordic» verfolgt Graubünden Ferien das Ziel, Graubünden zur bekanntesten und beliebtesten Nordic-Region im Alpenraum aufzubauen. An der Umsetzung des Projekts beteiligen sich massgeblich auch die Destinationsorganisationen aus Davos Klosters, der Lenzerheide, dem Unter- und Oberengadin sowie aus Sedrun Disentis. Das Ziel ist es, den Kanton als führende Nordic-Region zu positionieren und das Langlaufangebot der Tourismusdestinationen gemeinsam zu stärken und bekannt zu machen. Dafür soll das Angebot durch Bündelung einzelner Bausteine zu konkreten Produkten noch attraktiver werden. Das Zusammengehen abwechslungsreicher Langlaufloipen, guter Infrastruktur, sinnvoller Signalisation und Langlaufhotels soll den Gästen die Basis für ein attraktives Langlauferlebnis bieten. Der Genuss von Langlauf als Breitensport steht dabei im Vordergrund. Im Rahmen des Projekts soll zudem die digitale Applikation «Nordic-Buddy» entwickelt werden, welche die bisherige Applikation «Alle laufen lang» der «Themenallianz Nordic» ablösen soll.

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© Stefan Schlumpf

Die Regierung gewährt Graubünden Ferien an das Projekt «Aufbauprogramm graubünden Nordic» im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) einen Beitrag in der Höhe von 620 000 Franken. NRP-Beiträge gehen je zur Hälfte zu Lasten des Bundes und des Kantons. Insgesamt sind die Projektkosten mit 2,18 Millionen Franken veranschlagt.

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Umfangreiches Strassenbauprojekt zwischen Ilanz und Ruschein genehmigt

Die Regierung genehmigt ein Projekt zur Korrektion eines rund 540 Meter langen Abschnitts der Ladirerstrasse in Ilanz. Im Strassenabschnitt zwischen dem Kreisel Ilanz West und Grüneck wird unter anderem der Oberbau erneuert sowie die Strassengeometrie in den engen und unübersichtlichen Bereichen verbessert.

Mit der Instandsetzung der Ladirerstrasse ist ab der Garage Spescha bis Projektende ausserdem ein neuer Gehweg durch die Gemeinde Ilanz/Glion geplant. Zusätzlich wird die heutige Bushaltestelle in Absprache mit der Gemeinde Ilanz/Glion verlegt und neu auf der auszubauenden Gemeindestrasse Via Sontga Clau Sura angeordnet. Die bestehende Bushaltestelle an der Abzweigung der Gemeindestrasse nach Schnaus wird aufgehoben. Es ist vorgesehen, die neue Haltestelle beidseitig als Fahrbahnhaltestelle bedienen zu können und mit einer Insel zu trennen. Damit wird sichergestellt, dass Busse während des Ein- und Ausstiegs der Fahrgäste nicht überholt werden können, womit die Sicherheit der Fussgänger verbessert wird. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf insgesamt 5,94 Millionen Franken und werden zum grössten Teil vom Kanton übernommen. Die Kosten der Anlagen für die Gemeinde Ilanz/Glion (Bushaltestelle, Gehwege, Trenninsel und Anschluss Via Sontga Clau Sura) sind mit rund 1,44 Millionen Franken veranschlagt. Am Bau der Fahrbahnhaltestellen beteiligt sich der Kanton gestützt auf das Behindertengleichstellungsgesetz mit 52 800 Franken.

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Die Regierung genehmigt ein Projekt zur Korrektion eines rund 540 Meter langen Abschnitts der Ladirerstrasse in Ilanz. Im Strassenabschnitt zwischen dem Kreisel Ilanz West und Grüneck wird unter anderem der Oberbau erneuert sowie die Strassengeometrie in den engen und unübersichtlichen Bereichen verbessert.

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Elektronisches Patientendossier vollständig online eröffnen

Die Regierung sichert dem Verein eSANITA für das Digitalprojekt «Digitalisierter EPD-Eröffnungsprozess und eImpfmodul» einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 593 000 Franken zu. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die gesamten Investitions- und Betriebskosten des Projekts betragen rund 1,58 Millionen Franken.

Mit dem Projekt möchte der Verein eSANITA den Eröffnungsprozess eines elektronischen Patientendossiers (EPD), inklusive elektronischer Identität (eID), vollständig online ermöglichen. Das elektronische Patientendossier ist ein Public Health-Projekt von Bund und Kantonen, das den Patientinnen und Patienten den digitalen Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten ermöglicht. Die Umsetzung und Finanzierung ist primär Sache der Kantone und deren medizinischen Leistungserbringer, da diese auch für die Organisation des Gesundheitswesens zuständig sind. Das Ziel des Projekts des Vereins eSANITA ist, dass die Eröffnung eines EPD in Graubünden ohne Gang zu einer physischen Registrierungsstelle möglich ist, damit dieser Prozess in allen Regionen des Kantons einfach und effizient möglich ist. Um die Attraktivität des EPD zu erhöhen, soll zudem das gesetzlich neu verfügbare «eImpfmodul» ins EPD integriert werden. Dieses ersetzt vollständig den bisherigen, physischen Impfausweis.

Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Die Regierung sichert dem Verein eSANITA für das Digitalprojekt «Digitalisierter EPD-Eröffnungsprozess und eImpfmodul» einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 593 000 Franken zu. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die gesamten Investitions- und Betriebskosten des Projekts betragen rund 1,58 Millionen Franken.

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Abstimmungsvorlagen vom 9. Juni 2024

Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 9. Juni 2024, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

  • Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»;
  • Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»;
  • Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»;
  • Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes).

Kantonal sind am 9. Juni 2024 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Kantonal sind am 9. Juni 2024 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

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zuständig: Regierung