Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Am 12. März 2024 hat die Regierung die Botschaft betreffend Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit für die Etappe I des Aktionsplans «Green Deal für Graubünden» (AGD) verabschiedet. In dieser Botschaft wird ein Zusatzkredit in der Höhe von 20 Millionen Franken für das Jahr 2025 zum bereits genehmigten Verpflichtungskredit von 67 Millionen Franken für die Jahre 2021–2024 beantragt. Dabei handelt es sich um eine Übergangslösung für das Jahr 2025, welche durch die Einführung des Bündner Klimafondsgesetz (BKliG) voraussichtlich per 1. Januar 2026 abgelöst werden soll.

Da der genehmigte Verpflichtungskredit von 67 Millionen Franken für die Jahre 2021–2024 zusammen mit den offenen Beitragsverpflichtungen voraussichtlich bis Ende 2024 vollständig beansprucht sein wird, ist zur Vermeidung einer Finanzierungslücke im Jahr 2025 eine Übergangslösung in Form eines Zusatzkredits notwendig. Mit dem Zusatzkredit von 20 Millionen Franken sollen zusätzliche Mittel für das kantonale Förderprogramm im Zusammenhang mit energetischen Gebäudesanierungen (rund 18,7 Millionen Franken) sowie für Fördervorhaben im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr (rund 1,3 Millionen Franken) bereitgestellt werden.

Eine Analyse der verstärkten Förderungen mit dem bestehenden Verpflichtungskredit des AGD Etappe I zeigt, dass diese Förderungen zur Zielerreichung notwendig sind und die Wirkung der Förderprogramme den definierten CO₂-Absenkpfad erreicht.

Tabelle: Kreditbedarf für die bereits zugesicherten Beiträge (2022–2023) bzw. für die geplanten (2024–2025) Zusicherungen im Rahmen der AGD-Etappe I, jeweils in Mio. Franken.

Eingabe der Gesuche verdoppelt
In der Botschaft an den Grossen Rat zieht die Regierung ein erstes positives Fazit aus den bisher getätigten Förderungen mit dem kantonalen Gebäudeprogramm: Die Anzahl der Fördergesuche hat sich mit der Erhöhung der Förderbeiträge aufgrund des AGD (sog. Green-Deal-Bonus) ab dem Jahr 2022 praktisch verdoppelt. Die Fördermittel von Bund und Kanton stiegen zusammen von insgesamt 32 Millionen Franken (2020 und 2021) auf rund 93 Millionen Franken (2022 und 2023). Jährlich wurden damit Investitionen in Gebäudesanierungen von rund 500 Millionen Franken ausgelöst. Seit 2022 stieg zudem der durch Gebäudesanierungen reduzierte CO₂-Ausstoss um über 44 Prozent von jährlich 57 000 Tonnen CO₂ auf 83 000 Tonnen CO₂.

Der Grosse Rat wird die Botschaft voraussichtlich in der Junisession 2024 beraten.

Beilage:

Botschaft

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrätin Dr. Carmelia Maissen, Vorsteherin Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 05 (erreichbar von 10.00 bis 11.00 Uhr), E‑Mail Carmelia.Maissen@diem.gr.ch
  • Thomas Schmid, Leiter Amt für Energie und Verkehr, Tel. +41 81 257 36 21 (erreichbar von 09.30 bis 14.00 Uhr), E‑Mail Thomas.Schmid@aev.gr.ch


zuständig: Regierung

Neuer Artikel