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Vom Best Practice zum neuen Standard. Läden wie Metzgereien, Bäckereien, Hofläden, Kioske, Detailhändler, Drogerien, Getränkehändler und Molkereien/Käsereien können durch den Verkauf von Produkten über das Haltbarkeitsdatum hinaus Geld sparen und einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von Food Waste und somit der Umweltbelastung leisten. Mit diesem Projekt unterstützt die Non-Profit-Organisation foodwaste.ch kleine und mittelgrosse Detailhändler sowie Hofläden bei der Umsetzung des gesetzlich erlaubten Verkaufs von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit.

Der Kanton unterstützt das Projekt und beteiligt sich an den Kosten für die Starter-Sets im Wert von 200 Franken, um Läden den Verkauf von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit zu ermöglichen. Schweizweit könnten so 20 000 bis 30 000 Tonnen Food Waste vermieden werden. 400 kostenlose Starter-Sets für die Umsetzung in Form einer digitalen Toolbox mit Etiketten, Checklisten, Tutorial und Konsumenteninformationen stehen zur Verfügung und helfen so auch kleinen Läden bei der Umsetzung dieser Massnahme.

Mehr Vertrauen – mehr Wertschätzung
Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum werden Produkte gekennzeichnet, die nur schwer verderben. Anders als das Verbrauchsdatum macht das Mindesthaltbarkeitsdatum keine Aussage zur Lebensmittelsicherheit. Diese Produkte sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums je nach Produktgruppe bedenkenlos 6 bis 360 Tage darüber konsumierbar – solange es gut aussieht, riecht und schmeckt. Sich auf seine Sinne zu verlassen, muss für Konsumentinnen und Konsumenten wieder alltäglich werden. Läden übernehmen mit dem Verkauf über das Haltbarkeitsdatum hinaus eine wichtige Rolle beim Vertrauensaufbau in den Konsum solcher Lebensmittel. Dies gilt auch für leicht verderbliche Waren, die bis zum Verbrauchsdatum eingefroren werden und so bis 90 Tage länger angeboten werden dürfen.

Vorbildfunktion Detailhandel
Die Vorbildfunktion des Detailhandels hat zudem eine positive Wirkung auf den Food Waste in den Haushalten. Sehen die Konsumentinnen und Konsumenten im Laden, dass beispielsweise Mehl nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums 360 Tage länger verkauft und konsumiert werden darf, werden sie das ablaufende Mehl zu Hause auch länger verwenden. Rund 20 Prozent des Food Waste in den Schweizer Haushalten fallen aufgrund von einer Fehlinterpretation der Haltbarkeitsdaten an. Das sind jährlich 150 000 Tonnen Lebensmittelabfälle.

Weitere Informationen:

Auskunftspersonen:

  • Stefan Covanti, Abteilung Technischer und betrieblicher Umweltschutz, Abfallbewirtschaftung, Amt für Natur und Umwelt, Tel. +41 81 257 29 73 (erreichbar von 09.00 – 17.00 Uhr), E‑Mail Stefan.Covanti@anu.gr.ch
  • Erika Bauert, Projektleiterin MHD+ im Detailhandel, foodwaste.ch, E‑Mail eb@foodwaste.ch

zuständig: Amt für Natur und Umwelt
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