Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Regierung spricht Kantonsbeiträge für ein Digitalisierungsprojekt in Mulegns und die Erschliessung mit Ultrahochbreitband in der Region Albula. Zudem kann sie der Aufsichtsbeschwerde betreffend eine Baubewilligung in Sertig Dörfji keine Folge geben.

Kantonsbeitrag für Zentrum für digitale Bautechnologie in Mulegns

Die Regierung gewährt der Nova Fundaziun Origen an das Vorhaben «Zentrum für digitale Bautechnologien Mulegns» einen Kantonsbeitrag von höchstens 1,075 Millionen Franken für die fünf Studienjahre 2025/26 – 2029/30. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden.

Die Baubranche steht aktuell vor einem tiefgreifenden Wandel. Getrieben durch den zunehmenden Fachkräftemangel, steigende Anforderungen an Nachhaltigkeit, Kosten- und Zeitdruck sowie den Bedarf an höherer Planungs- und Ausführungssicherheit gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Digitale Bautechnologien – darunter Building Information Modeling (BIM), automatisierte Fertigungsprozesse, robotergestützte Bauverfahren, 3D-Druck, digitale Baustellenplanung und -steuerung sowie datenbasierte Bauwerksüberwachung – bieten ein enormes Potenzial, diese Herausforderungen zu bewältigen.

Die Nova Fundaziun Origen will in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich und Partnerinnen und Partnern aus Industrie und Gewerbe ein Kompetenzzentrum für digitale Bautechnologien im Bergdorf Mulegns realisieren. Es vermittelt Fachkräften wie Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren, Materialforschenden, Raumplanerinnen und Raumplanern, Gestaltenden, Bauunternehmerinnen und -unternehmern, Industriepartnerinnen und -partnern, Bauherrschaften und Privatpersonen ein vertieftes Wissen über die Prozesse des digitalen Bauens. Das Zentrum wirkt als Multiplikator zur Beschleunigung der digitalen Transformation im Bauwesen und hat das Potenzial, eine wichtige Rolle für die digitale Transformation im Kanton Graubünden einzunehmen.

Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Involvierte Personen in einem Gruppenbild

Foto © Verein GRDigital

Die Regierung gewährt der Nova Fundaziun Origen an das Vorhaben «Zentrum für digitale Bautechnologien Mulegns» einen Kantonsbeitrag von höchstens 1,075 Millionen Franken für die fünf Studienjahre 2025/26 – 2029/30.

Kantonsbeitrag für Erschliessung mit Ultrahochbreitband in der Region Albula

Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 2,81 Millionen Franken zur Erschliessung der Region Albula mit Ultrahochbreitband (UHB).

Mit dem Kantonsbeitrag soll den Regionen eine Erschliessung mit zukunftsfähigen UHB-Infrastrukturen mit Geschwindigkeiten von über 100 Mbit/s symmetrisch ermöglicht werden. Die Region Albula ist im Vergleich zu anderen Gebieten bisher unterdurchschnittlich mit leistungsstarker Breitbandinfrastruktur erschlossen. Mit dem Beitrag wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um die digitale Transformation im Kanton Graubünden gezielt weiter voranzutreiben.

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche digitale Transformation. Sie ermöglicht moderne Formen der Datenverarbeitung, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie innovative Geschäftsmodelle und Arbeitsformen. Um diese Entwicklungen auch ausserhalb der Zentren zu fördern, unterstützt der Kanton den Ausbau von Ultrahochbreitband mit Mitteln aus dem Verpflichtungskredit für systemrelevante Infrastrukturen.

Eine hochwertige Breitbanderschliessung ist für den Kanton Graubünden und insbesondere für die Randregionen von grosser Bedeutung. Sie stärkt die Standortattraktivität und schafft Voraussetzungen dafür, dass Leben und Arbeiten auch in ländlichen Gebieten nachhaltig möglich bleiben.

Aufsichtsbeschwerde betreffend Baubewilligung in Sertig Dörfji wird keine Folge gegeben

Am 28. April 2025 reichten zwei Beschwerdeführer eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Davos ein. Ihr wird vorgeworfen, eine unrechtmässige Baubewilligung für den Bau von zwei Neubauten im Weiler Sertig Dörfji erteilt zu haben.

Die Regierung hält fest, dass die Beurteilung der vorliegenden Angelegenheit im Kompetenzbereich der Gerichte liege und die Aufsichtsbeschwerde daher nicht zulässig sei. Nach Erteilung der Baubewilligung durch den Kleinen Landrat Davos stand der ordentliche Rechtsmittelweg der Beschwerde ans Obergericht offen. Es können nur solche Angelegenheiten aufsichtsrechtlich relevant sein, die als Störung oder Gefährdung einer Gemeinde oder des Verhältnisses zwischen einer Gemeinde und dem Kanton erscheinen. Dies setzt voraus, dass eine Gemeindebehörde im Rahmen der Verwaltungstätigkeit besondere Rechts- oder Ordnungswidrigkeiten begeht, die zudem eine erhebliche Schädigung des Gemeinwohls bedeuten oder auf eine Missachtung wichtiger, zentraler öffentlicher Interessen hinauslaufen. Damit kann der Aufsichtsbeschwerde keine Folge gegeben werden.

Die Regierung hält fest, dass die Beurteilung der vorliegenden Angelegenheit im Kompetenzbereich der Gerichte liege und die Aufsichtsbeschwerde daher nicht zulässig sei.

Provisorische Tarifsetzung festgelegt

Die Regierung setzt den Zeittarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie gegenüber den durch die Einkaufsgemeinschaft HSK AG vertretenen Krankenversicherer provisorisch und rückwirkend auf den 1. Januar 2025 auf 2.58 Franken pro Minute fest. Dieser Tarif gilt bis zur Genehmigung beziehungsweise hoheitlichen Festsetzung eines nationalen Tarifs. Die Regierung hält fest, dass falls der definitive Tarif tiefer oder höher ausfällt, die Krankenversicherer die Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt) rückwirkend auf das Behandlungsdatum neu zu berechnen haben.

Die Regierung setzt den Zeittarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie gegenüber den durch die Einkaufsgemeinschaft HSK AG vertretenen Krankenversicherer provisorisch und rückwirkend auf den 1. Januar 2025 auf 2.58 Franken pro Minute fest.

Abstimmungsvorlage vom 28. September 2025

Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 28. September 2025, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17);
  • Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20).

Kantonal sind am 28. September 2025 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Ab der Volksabstimmung vom 28. September 2025 stehen erstmals auch Stimmzettel mit rätoromanischer Abstimmungsfrage zur Verfügung. Auf Ersuchen der Regierung produziert der Bund künftig dreisprachige Stimmzettel (Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch), wie sie im Kanton Graubünden bereits bei kantonalen Abstimmungen zum Einsatz gelangen.

Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 28. September 2025, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden

Neuer Artikel

zuständig: Regierung