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Session: 09.12.2009
Die Regierung wird beauftragt, dem Grossen Rat ein Modell vorzulegen, wonach Gemeindefusionen auch in Zukunft finanziell gefördert werden entsprechend dem heutigen Modell über den Finanzausgleichsfonds.

Dabei ist von der Vorstellung auszugehen, dass die Gemeindefusionen aus den betroffenen Gemeinden selber initiiert und grundsätzlich nicht hoheitlich verordnet werden.

Chur, 9. Dezember 2009

Cahannes Renggli, Blumenthal, Augustin, Berni, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bondolfi, Brandenburger, Buchli, Bundi, Caduff, Candinas, Cavigelli, Claus, Darms-Landolt, Dermont, Farrér, Fasani, Federspiel, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Geisseler, Hartmann (Champfèr), Kollegger, Krättli-Lori, Marti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Nigg, Parpan, Pedrini, Perl, Pfister, Portner, Quinter, Righetti, Rizzi, Sax, Stiffler, Thurner-Steier, Tuor, Vetsch (Klosters Dorf), Zanetti, Hartmann (Küblis), Cattaneo

Antwort der Regierung

Gemäss Art. 64 der Kantonsverfassung (KV; BR 110.100) hat der Kanton die interkommunale Zusammenarbeit und den Zusammenschluss von Gemeinden zu fördern, um die zweckmässige und wirtschaftliche Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen. Art. 93 des Gemeindegesetzes bildet die Grundlage der Förderung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Kanton (GG; BR 175.050). Der Grosse Rat kann gemäss Art. 94 des geltenden Gemeindegesetzes unter gewissen Voraussetzungen den Zusammenschluss einer Gemeinde mit einer oder mehreren Gemeinden verfügen, wobei die betroffenen Gemeinden vorgängig anzuhören sind. Art. 94 GG wurde bislang noch nie angewandt.

Die Auseinandersetzung mit den territorialen Strukturen ist in den letzten Jahren zu einem politischen Dauerthema geworden. Die Revisionen der Kantonsverfassung, des Gemeindegesetzes und der Finanzausgleichsgesetzgebung (vgl. Botschaft Heft Nr. 12/2005-2006), die Genehmigung verschiedener Gemeindezusammenschlüsse, die Diskussionen im Zusammenhang mit der Justizreform und der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) gaben und geben Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen über die künftigen Strukturen im Kanton.

Die Regierung hat wiederholt den Reformwillen bekundet und die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen intensiviert. Dazu wurden sowohl im Regierungsprogramm 2005-2008 (ES 23) als auch im Regierungsprogramm 2009-2012 (ES 2) Entwicklungsschwerpunkte formuliert und in der Ergänzungsbotschaft zur Justizreform anfangs 2009 entsprechende Absichten konkretisiert. Ende 2008 beauftragte die Regierung das Amt für Gemeinden, bis im Herbst 2010 in einem Bericht Entscheidungsgrundlagen für die künftige Gemeindereform-Strategie aufzuarbeiten. Diesen Bericht will sie dem Grossen Rat vorlegen. Der entsprechende Bericht wird auch Aussagen zu möglichen Förderinstrumentarien, u.a. auch zur finanziellen Förderung, enthalten und generelle Ausführungen zur zukünftigen Vorgehensweise in Bezug auf die Vereinfachung der Strukturen in unserem Kanton und der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel machen. Der Grosse Rat wird den Bericht voraussichtlich in der Dezembersession 2010 beraten und dann die Weichenstellungen vornehmen können, mittels welcher Strategien die Zielsetzungen der Strukturreformen erreicht werden und wie die künftige Förderung von Gemeindezusammenschlüssen ausgestaltet sein sollen.

Bis zum Vorliegen des Berichts werden die laufenden Gemeindefusionsprojekte nach dem heutigen Modell begleitet und in bisherigem Umfang finanziell gefördert.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen und im Bericht betreffend die künftige Gemeindereformstrategie auf die Frage einzugehen, wie Gemeindezusammenschüsse in Zukunft im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert und wie die anvisierten Ziele der Strukturreform erreicht werden sollen.

1. März 2010