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Session: 16.02.2010
Die Rhätische Bahn ist zur Sicherung ihrer aufwändigen Infrastruktur finanziell weiterhin und zunehmend gefordert. Als zentrale Herausforderung zeigt sich immer mehr die Beschaffung der dringend notwendigen Mittel zur Deckung des steigenden Investitionsbedarfs in die Bahninfrastruktur, wie dies auch der vorliegende Budgetentwurf 2010 an verschiedenen Stellen aufzeigt.

Im Rahmen der Konjunkturförderungsmassnahmen des Bundes konnte die Rhätische Bahn 2009 von ausserordentlich zugesprochenen 20 Millionen Franken profitieren und damit ihre Projekte zur Infrastrukturerhaltung beschleunigen.

Gemäss Absicht des Finanzdepartementes des Bundes sollen diese als Konjunkturbelebung wirksamen Mittel nun in den Jahren 2011–2014 kompensiert werden. Konkret bedeutet dies, dass die erwähnten 20 Millionen Franken wieder entzogen werden, indem sich die Bundesbeiträge an die Rhätische Bahn in den Jahren 2011–2014 um diesen Betrag verringern. Dieses Vorgehen des Bundes ist unverständlich und widerspricht jeglicher Budget- und Planungssicherheit. Zudem würden sich die ohnehin schon grossen finanziellen Herausforderungen der RhB nochmals markant verschärfen.

Der Unterhalt an Brücken und Tunnels unterliegt einer seit 2005 langfristig ausgelegten systematischen Planung. Im Budget steht diesbezüglich die Aussage (Zitat): „Es zeigt sich leider immer mehr, dass die Mittel für die bevorstehenden Projekte der nächsten 2 bis 5 Jahre nicht ausreichen werden.“ Die Erkenntnis ist wichtig: Infrastrukturerhalt bedeutet Sicherheit für den wachsenden Bahnbetrieb und Werterhaltung.

Die Rhätische Bahn ist anerkanntermassen unternehmerisch erfolgreich, dieses Fazit lässt sich aus sämtlichen Voten anlässlich der Debatte über den Rechnungsabschluss 2008 im Grossen Rat ziehen und dies ist von keiner Seite bestritten. Der Grosse Rat ist nun gefordert, dem Unterhalt der Bündner Bahn-Infrastruktur grosse Beachtung und die nötigen Mittel zuzumessen.

Aus diesen Überlegungen beauftragen die Unterzeichneten die Regierung, die gegenüber dem Bund zu kompensierenden 20 Mio. Franken im Kantonsbudget 2011 einzuplanen. Denkbar wäre allenfalls, diesen Betrag je nach Mittelbedarf und Projektfortschritt auch über die Zeitspanne 2011–2014 zu verteilen.

Chur, 16. Februar 2010

Jaag, Zanetti, Barandun, Arquint, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Blumenthal, Brandenburger, Bucher-Brini, Butzerin, Candinas (Rabius), Casutt, Caviezel-Sutter (Pitasch), Caviezel (Thusis), Christoffel-Casty, Conrad, Darms-Landolt, Fallet, Farrér, Federspiel, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Hartmann (Chur), Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel, Nigg, Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Pfister, Portner, Quinter, Rizzi, Tenchio, Thöny, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Candinas (Disentis/Mustér), Cattaneo, Locher Benguerel

Antwort der Regierung

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2010 ein Massnahmenpaket zur „Aufgabenüberprüfung“ verabschiedet. Damit hat er die am 4. November 2009 festgelegten Eckwerte des „Konsolidierungsprogramms 2011-2013 (KOP 11/13)“ weiter konkretisiert. Dieses Programm enthielt die Massnahme „Kompensation der im Rahmen der Konjunkturstabilisierungsprogramme vorgezogenen Investitionen“ von je 180 Mio. Franken in den Jahren 2011 und 2012. Am 14. April 2010 hat der Bundesrat zum KOP 11/13 einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet. Dieser konkretisiert unter anderem den Teil der kurzfristig realisierbaren Massnahmen der „Aufgabenüberprüfung“. Die Vernehmlassung erfolgt auf schriftlichem und konferenziellem Weg. Gleichzeitig wird der Bund auch einen Bericht veröffentlichen, der über die Aufgabenüberprüfungs-Massnahmen mit längerfristigem Umsetzungshorizont informiert.

Die Regierung wird sich im Rahmen der laufenden Vernehmlassung gegen eine solche im KOP 11/13 beabsichtigte Kompensation zur Wehr setzen: Der Substanzerhaltungs- und Ausbaubedarf der RhB-Infrastruktur ist anerkanntermassen derart hoch, dass derartige Sparmassnahmen nicht zielführend wären. Es ist im Gegenteil davon auszugehen, dass der anstehende Neubau des sanierungsbedürftigen Albulatunnels, die Erneuerung der Geleiseanlagen in den grösseren Bahnhöfen wie Davos Platz, Samedan und St. Moritz wie auch die notwendigen Ausbauten des RhB-Netzes zur Abnahme des IC-Halbstundentaktes Zürich-Chur zusätzliche Mittel ab 2011 erfordern werden.

Für den vorliegenden Fall ist schliesslich zu beachten, dass der Bund gegenüber der RhB keine Leistungen kürzen würde, sondern jene zusätzlichen Mittel von 20 Mio. Franken kompensiert, die er im Rahmen der Konjunkturförderungsmassnahmen früher als geplant ausgerichtet hat. Eine Übernahme durch den Kanton, falls es zu dieser beabsichtigten Kompensation seitens des Bundes wirklich käme, würde demnach einem erheblichen Ausbau der Leistungen an die RhB gleichkommen. Eine Übernahme von ausfallenden Bundesbeiträgen durch den Kanton hätte überdies in nicht zu unterschätzendem Umfang präjudizielle Wirkung, indem der Bund geradezu eingeladen würde, seinen Haushalt im Transferbereich zu entlasten, ohne dass die Beitragsempfänger eine Leistungskürzung in Kauf nehmen müssten.

Schliesslich dürften, soweit dies heute beurteilbar ist, auch im Kanton substantielle Entlastungsmassnahmen notwendig werden, um den Haushalt langfristig im Gleichgewicht zu halten. Daran ändert auch die zurzeit ausserordentlich gute Eigenkapitalsituation des Kantons nichts. Über die Höhe der Investitionsmittel an die Rhätische Bahn für das Jahr 2011 entscheidet der Grosse Rat abschliessend im Rahmen seiner Budgetkompetenzen.

Vor diesem Hintergrund lehnt die Regierung die Entgegennahme des Auftrages ab.

12. Mai 2010