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Session: 19.04.2011
Seit den Liberalisierungsbestrebungen in der Energiebranche, insbesondere aber seit dem gravierenden Unfall im Kernkraftwerk Fukushima in Japan, ist die zukünftige schweizerische und bündnerische Energiepolitik aufgerufen, klare Positionen einzunehmen, die eine genügende und sichere Energieversorgung des eigenen Landes möglichst ohne Abhängigkeit vom Ausland gewährleistet. Dabei geht es vorab auch darum, aus welchen Quellen die Energien stammen sollen.

Die Wasserkraft spielt seit je her eine wichtige Rolle im Kanton Graubünden.

Neue grosse Wasserkraftprojekte sind in den letzten Jahren, vorab aufgrund des Widerstandes lokaler Interessen, aber auch den überlangen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Klärung umweltrechtlicher Aspekte nicht mehr in Angriff genommen worden.

Vorab vor dem Hintergrund des genannten Unfalls in Japan dürften in der Schweiz in der näheren Zukunft tendenziell keine neuen Kernkraftwerke errichtet werden.

Vor diesen Hintergründen fragen die Unterzeichnenden die Bündner Regierung an:

1. Wie bewertet sie die zukünftige Energiepolitik der Schweiz und des Kantons Graubünden?

2. Ist sie bereit, neue Staudammbauten aktiv zu unterstützen? Dürfte das Staudammprojekt Curciusa mit einer aktiven Unterstützung der Bündner Regierung rechnen?

3. Welches sind die konkreten Massnahmen, welche der Kanton Graubünden zur Förderung alternativer Energieproduktion in welchen Zeiten einzuleiten bereit ist?

Chur, 19. April 2011

Righetti, Tenchio, Rosa, Albertin, Augustin, Berther (Camischolas), Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casty, Casutt, Casutt-Derungs, Cavegn, Clavadetscher, Davaz, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fallet, Foffa, Furrer-Cabalzar, Geisseler, Grass, Hartmann (Champfèr), Holzinger-Loretz, Jenny (Arosa), Joos, Kappeler, Kasper, Koch (Igis), Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Kunz (Chur), Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Michel (Davos-Monstein), Montalta, Nick, Niederer, Niggli (Samedan), Papa, Parolini, Parpan, Pedrini (Roveredo), Peyer, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wieland, Zweifel-Disch, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Müller (Haldenstein), Pedrini (Soazza), Vincenz

Antwort der Regierung

1. Das auf den 1. Januar 2011 in Kraft getretene totalrevidierte Bündner Energiegesetz (BEG; BR 820.200) hat zum Ziel, einen Beitrag an die langfristigen Reduktions- und Substitutionsziele einer "2000-Watt-Gesellschaft" zu leisten, im Bestreben, den CO2-Ausstoss auf eine Tonne pro Einwohner und Jahr zu senken. Hierzu wurden klare Reduktions- und Substitutionsziele definiert. Die eingeschlagene Strategie ist grundsätzlich weiterzuverfolgen. Weil die derzeitigen Fördermassnahmen des Kantons sich schwergewichtig auf die Reduktion und Substitution fossiler Energie im Gebäudebereich konzentrieren, sind zusätzlich Massnahmen zur effizienteren Nutzung der elektrischen Energie sowie Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, etwa im Verkehrssektor, zu prüfen.
Im Weiteren ist die Regierung bereit, wie bereits in der Antwort auf den Auftrag Heiz (RB vom 29. März 2011, Prot. Nr. 275) betreffend Ziele und Strategie der bündnerischen Strompolitik erläutert, nächstens einen umfassenden Bericht zur heutigen und künftigen Lage im Bereich der elektrischen Energie sowie zur Position des Kantons mit Bezug auf die Ziele und Strategie der bündnerischen Strompolitik zu unterbreiten.

2. Aus kantonaler Sicht werden die Optimierung und der Ausbau bestehender Wasserkraftwerke favorisiert. Dementsprechend stehen auch der Ausbau bzw. die Optimierung bestehender Stauanlagen im Vordergrund. Im Kantonalen Richtplan ist das Projekt Curciusa als „Option freihalten“ festgehalten. Weil dem Kanton bei Wasserkraftvorhaben die Genehmigungsfunktion zukommt, muss die Initiative für die Realisierung derartiger Projekte zunächst von einem interessierten Bewerber bzw. von den verleihungsberechtigten Gemeinden ausgehen. Die Regierung ist aber bereit, Projekte zu unterstützen, welche einen energiewirtschaftlich sinnvollen und umweltmässig verantwortbaren Bau bzw. Ausbau erlauben. Dies gilt auch im Falle des Projekts Curciusa, sollte es wieder aktiviert werden und die entsprechenden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfüllen.

3. Mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie mit den Bestimmungen des neuen Bündner Energiegesetzes (BEG; BR 820.200) bestehen bereits verschiedene griffige Fördermöglichkeiten für Alternativenergien. Ein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist hierzu nicht gegeben.

7. Juli 2011