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Session: 30.08.2012
Im Bericht zur Strompolitik des Kantons Graubünden, der in der Augustsession behandelt wird, setzt sich die Regierung das Ziel, die Möglichkeiten zum Bezug von kostengünstigem Strom durch energieintensive Industrieunternehmungen zu prüfen.

Den Unterzeichnenden scheint es zielführender, den stromintensiven Unternehmungen im Falle von stark steigenden Strompreisen, die eine Gefährdung des Industriestandortes Graubünden darstellen, eine Preissicherheit anzubieten. Diese Preissicherheit soll vom Kanton im Gegenzug zu Energieeffizienzvereinbarungen (z.B. mit der Energieagentur der Wirtschaft EnAW) oder Verpflichtungen zum Einsatz von erneuerbaren Energien gewährt werden.

Die Regierung wird damit beauftragt, die Möglichkeiten diesbezüglich bis ins Jahr 2015 zu prüfen.

Chur, 30. August 2012

Kollegger (Malix), Jeker, Berther (Camischolas), Blumenthal, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Cavegn, Conrad, Darms-Landolt, Fallet, Fontana, Geisseler, Gunzinger, Hartmann (Champfèr), Hartmann (Chur), Hitz-Rusch, Jeker, Jenny, Kleis-Kümin, Krättli-Lori, Meyer-Grass, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Niederer, Parpan, Sax, Tscholl, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Zanetti

Antwort der Regierung

Im Strombericht des Kantons Graubünden setzt sich die Regierung zum Ziel, die Möglichkeiten zum Bezug von kostengünstigem Strom durch energieintensive Industrieunternehmen zu prüfen (vgl. Botschaft Regierung Nr. 6/2012 - 2013, 390).

Mit dem vorliegenden Auftrag soll die Regierung zusätzlich angewiesen werden, die Möglichkeit zu prüfen, den stromintensiven Unternehmen im Falle von steigenden Strompreisen, die eine Gefährdung des Industriestandortes Graubünden darstellen, eine Preissicherheit anzubieten.

Auch aus Sicht der Regierung ist es zweckmässig zu prüfen, ob den in Graubünden ansässigen Industrieunternehmungen mit einem grossen Stromverbrauch als Standortvorteil im Sinne einer Wirtschaftsfördermassnahme Strom zu attraktiven Bedingungen angeboten werden kann, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten bzw. zu stärken. Hierzu bedarf es aber vertiefter Abklärungen.

Eine Förderung im erwähnten Sinn müsste in jedem Fall an Energieeffizienzmassnahmen bei den begünstigten Unternehmen gekoppelt werden, damit sich ein derartiges Vorhaben nicht kontraproduktiv zu den Zielen des Bündner Energiegesetzes und des Stromberichts auswirkt.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag entgegenzunehmen und die entsprechenden Möglichkeiten auszuloten.

25. Oktober 2012