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Session: 06.12.2012
Die Schweizer Armee wird verkleinert. Dies dürfte kurz- oder mittelfristig auch Auswirkungen auf das Standortkonzept der Armee, insbesondere auch im Kanton Graubünden, haben.

Der Lehrverband Flab 33 betreibt in den Standorten Breil/Brigels und S-chanf Ausbildungsplätze für die Allwetter- bzw. Sichtwetterflab. In Breil/Brigels betreibt der Lehrverband Flab 33 den Richtplatz STINGER und in S-chanf den Schiessplatz Mittelkaliber. Diese beiden Standorte stehen im Wettbewerb mit Gluringen (VS) und Grandvillard (FR). Zudem stehen offenbar Erneuerungen oder Ersatzanschaffungen von Flabsystemen in Evaluation. Es besteht die Gefahr, dass die beiden Standorte Breil/Brigels und S-chanf in Zukunft nicht mehr als Ausbildungsplätze der Armee benötigt werden.

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

1. Kennt die Regierung die Zukunftspläne der Armee für die beiden erwähnten Standorte?

2. Falls der Lehrverband Flab 33 einen oder beide Standorte nicht mehr weiterbetreibt, welche militärischen Verbände könnten die militärischen Unterkünfte zukünftig nutzen?

3. Wie stellt sich die Regierung zu einer allfälligen anderweitigen als einer militärischen Nutzung dieser Infrastrukturen?

Chur, 6. Dezember 2012

Hartmann (Chur), Tomaschett (Breil), Campell, Aebli, Berther (Disentis/Mustér), Bezzola (Samedan), Brandenburger, Burkhardt, Caduff, Casanova-Maron, Casutt, Cavegn, Clalüna, Conrad, Darms-Landolt, Davaz, Dermont, Engler, Fallet, Felix, Geisseler, Giacomelli, Grass, Gunzinger, Hartmann (Champfèr), Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Kasper, Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Marti, Michael (Castasegna), Nick, Papa, Parolini, Pfäffli, Sax, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Troncana-Sauer, Valär, Waidacher, Wieland, Buchli (Felsberg), Patt, Rodigari

Antwort der Regierung

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist derzeit mit dem Projekt Weiterentwicklung der Armee befasst. Damit die Arbeiten an diesem Projekt vorangetrieben werden können, sind von Bund und Parlament noch verschiedene politische Entscheide zu fällen. Ohne diese politischen Entscheide kann kein den neuen Gegebenheiten der Armee angepasstes Stationierungskonzept erstellt werden. Ohne ein solches Stationierungskonzept lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage zur künftigen Nutzung der dem VBS gehörenden Liegenschaften und Arealen machen.

Die Planungsvorgaben des Bundesrates sehen die Reduktion der Armeegrösse von derzeit rund 200'000 auf rund 100'000 Sollbestandsplätze bei einem Ausgabenplafond von 4.7 Milliarden Franken (inklusive Tiger Teilersatz) vor. Die Tatsachen, dass einerseits der Sollbestand der Armee reduziert und andererseits die Ausgaben gekürzt wurden, werden Einfluss auf das neue Stationierungskonzept haben. In welchem Ausmass durch die Reduktion des Sollbestandes auch die Ausbildungsplätze reduziert werden müssen, lässt sich jedoch zum heutigen Zeitpunkt nicht genau abschätzen.

Die Kantone wurden seitens der Armee dahingehend informiert, dass der Chef der Armee die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr gegen Ende April des laufenden Jahres über die Grundsätze und Kriterien, nach denen das neue Stationierungskonzept gestaltet werden soll, informieren werde.

Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Der Regierung sind die Pläne der Armee hinsichtlich der künftigen Nutzung der Standorte Breil/Brigels und S-chanf nicht bekannt, obwohl sich die Regierung mehrfach erkundigt und ihr Interesse an einer weiteren militärischen Nutzung dargelegt hat.

2. Solange das Stationierungskonzept nicht vorliegt, können keine verbindlichen Aussagen zur künftigen Nutzung der Standorte Breil/Brigels und S-chanf abgegeben werden. Die Regierung kann sich aber gegebenenfalls alternative Nutzungen dieser Plätze durch die Armee vorstellen und hat sich dementsprechend auch bei der Armeespitze vernehmen lassen.

3. Die Regierung ist nicht gegen eine anderweitige Nutzung der heutigen militärischen Liegenschaften, sofern die vorgesehene Nutzung mit den rechtlichen Vorgaben (wie z.B. der Zonenordnung) übereinstimmt. Die Regierung kann sich zum Beispiel eine Nutzung allenfalls nicht mehr benötigter militärischer Anlagen durch das Bundesamt für Sport (BASPO) vorstellen.

13. Februar 2013