Navigation

Inhaltsbereich

Session: 12.06.2013
Anlässlich des 1. Bündner Mädchenparlaments vom 08. November 2012 in Chur wurde die vorliegende Petition zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie hat diese geprüft und einige Erwägungen festgehalten. Sie stellt dem Grossen Rat den Antrag, die Petition der Regierung zur Weiterbehandlung zu überweisen und die Petitionärinnen schriftlich zu orientieren.

Es ist erfreulich, dass junge Menschen, insbesondere Mädchen, politisch interessiert sind und sich für ihre Anliegen engagieren. Es wird nicht einfach nur geplaudert, diskutiert oder moniert, sondern es werden konkrete politische Instrumente ergriffen, damit den Anliegen Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Wird die Petition an die Regierung überwiesen, kann diese entscheiden, wie sie damit umgehen will. Sie wird den Petitionärinnen eine Antwort zustellen. Über den Inhalt der Selbigen und den Zustellungstermin wird die Regierung selber bestimmen. Sie wird auch darüber entscheiden, ob sie Massnahmen treffen wird. Dieser Petition muss mehr Gewicht gegeben werden und der Regierung einen klaren Auftrag zur Erarbeitung der nötigen Daten, um die Umsetzung und Realisierung der Petition zu ermöglichen.

Der Regierung und dem Parlament ist heute nicht bekannt, welche Auswirkungen eine Umsetzung der Petition nach sich ziehen wird. Die Regierung wird deshalb mit folgenden Abklärungen beauftragt:

▪ die Entscheidungsgrundlagen für eine allfällige Umsetzung der Petition zu erstellen;

▪ die anfallenden Kosten für den Kanton zu ermitteln;

▪ zu prüfen, ob private Taxiunternehmungen konkurrenziert oder benachteiligt werden;

▪ zu prüfen, ob allenfalls eine andere partielle Reduktion des BüGA realisiert werden kann.

Chur, 12. Juni 2013

Bürgi-Büchel, Albertin, Meyer-Grass, Augustin, Baselgia-Brunner, Berther (Camischolas), Bondolfi, Brandenburger, Caduff, Caluori, Casutt Renatus, Casutt-Derungs Silvia, Cavegn, Clalüna, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Jaag, Joos, Kleis-Kümin, Kollegger (Malix), Märchy-Caduff, Niederer, Noi-Togni, Parpan, Peyer, Pfenninger, Pult, Righetti, Sax, Tenchio, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Zanetti, Berther (Segnas), Degonda, Monigatti

Antwort der Regierung

Das Anliegen der Petition besteht im Wesentlichen darin, das heutige BÜGA-Jahresabonnement für Jugendliche von 16 - 25 Jahren um die Hälfte zu verbilligen. Statt 1'230 Franken (2. Klasse) würden die Jugendlichen dann noch 615 Franken bezahlen, sofern sie nicht schon über ein noch günstigeres BÜGA-Plus Familia Abonnement (440 Franken) verfügen. Hier ist allerdings Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil ein normales Generalabonnement oder ein Erwachsenen-BÜGA (1'690 Franken) besitzt.

Eine Halbierung des Preises würde einerseits zu Tarifausfällen beim BÜGA-Verkauf und anderseits auch zu Mindereinnahmen beim Verkauf von Jahres-Streckenabonnementen führen, da ab neun Tarifkilometern das BÜGA-Jahresabonnement für Jugendliche günstiger als ein Streckenabonnement wäre. Diese Einnahmenausfälle würden von den Transportunternehmungen im Rahmen des Bestellverfahrens für den regionalen Personenverkehr wieder geltend gemacht, so dass die Mindererlöse schliesslich durch den Kanton Graubünden zu finanzieren wären. Eine Umsetzung des Auftrags ist deshalb nur möglich, wenn das Budget für diese zusätzlichen BÜGA-Tarifausfälle entsprechend aufgestockt wird (Konto 6110.3634105: Beiträge an Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs).

Eine erste Berechnung der Tarifausfälle ergibt – ohne Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrverkäufe beim BÜGA-Jahresabonnement für Jugendliche – einen Einnahmenverlust von rund 1.5 Mio. Franken. Bei einer partiellen Umsetzung der Petition mit reduziertem Rabatt (halber Preis des Erwachsenen-BÜGA oder 845 Franken) würde dieser Einnahmenverlust rund 0.9 Mio. Franken pro Jahr betragen. Unter Berücksichtigung der erwarteten BÜGA-Mehrverkäufe an Jugendliche (Annahme: +25% bzw. +10%) ergäbe sich ein jährlich abzugeltender Einnahmenausfall von gut 1.1 Mio. Franken bei einer Halbierung des Tarifs für das BÜGA-Jahresabonnement für Jugendliche bzw. von 0.7 Mio. Franken bei der Variante partielle Umsetzung.

Die im Auftrag angesprochene Konkurrenzierung von privaten Taxibetrieben dürfte sich erfahrungsgemäss bei den Jugendlichen in engem Rahmen halten. Eher ist anzunehmen, dass der private Motorfahrzeugverkehr ("Elterntaxis") reduziert würde.

Die Petition könnte dazu beitragen, die Benutzung des öffentlichen Verkehrs für die Jugendlichen attraktiver zu machen. Für deren Umsetzung wäre aber eine Mittelaufstockung durch den Grossen Rat von mindestens 0.7 Mio. Franken pro Jahr (Variante partielle Umsetzung) erforderlich. Im Rahmen einer gesamthaften Würdigung kann nicht übersehen werden, dass die Finanzierung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs bereits heute eine grosse Belastung für die öffentliche Hand darstellt und der finanzielle Handlungsfreiraum aus verschiedenen berechtigten Gründen (Angebotsausbau, Erneuerung Infrastruktur/Rollmaterial, neue bundesrechtlich bestimmte Investitionen) eng begrenzt ist. Vor diesem Hintergrund steht die Regierung einer Tarifreduktion beim BÜGA kritisch gegenüber und beantragt, den Auftrag abzulehnen.

04. September 2013