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Session: 22.10.2013
In einer kürzlich veröffentlichten Studie schneidet der Kanton Graubünden in Bezug auf die Verwaltungskosten pro Person und die Strassenkosten schlechter ab als andere Kantone. Auch wenn hinter Studien immer die Frage nach der tatsächlichen Vergleichbarkeit offen bleibt, so sollte dieser Vergleich dennoch näher überprüft werden.

Wie die unlängst der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebrachte stete Verschlechterung der Rechnung des Kantons Graubünden aufzeigt, ergibt sich aber tatsächlich die Notwendigkeit, die Ausgaben zu überprüfen.

Vor 10 Jahren stand der Kanton Graubünden vor einer ähnlichen Fragestellung. Die Regierung legte damals dem Grossen Rat ein umfassendes Sparpaket vor. Der Grosse Rat hat diesem zugestimmt. In der Folge davon konnte der Kanton seine Finanzen ins Lot bringen. Nicht geplante Mehreinnahmen trugen das ihre dazu bei.

Heute, nach 10 Jahren, drängt es sich auf, dass aufgrund der nun wiederum schlechteren Finanzlage, ohne dass auf ungeplante Mehreinnahmen gebaut werden kann, eine neuerliche Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben anzugehen.

Die unterzeichnenden Grossräte beauftragen hiermit die Regierung, in Anlehnung an das Vorgehen im 2003 eine erneute Aufgaben- und Leistungsüberprüfung dem Grossen Rat zum Beschluss im Detail vorzulegen. Die Spar- und Strukturvorschläge sollen über alle Departemente und Aufgaben erarbeitet werden. Im Ergebnis ist die Vorlage so zu erarbeiten, dass die Erfolgsrechnung innerhalb der heute gültigen Finanzkennzahlen abgeschlossen werden kann.

Chur, 22. Oktober 2013

Marti, Kunz (Chur), Bezzola (Zernez), Burkhardt, Casanova-Maron, Claus, Clavadetscher, Engler, Fontana, Furrer-Cabalzar, Giacomelli, Hartmann (Chur), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny (Arosa), Kasper, Krättli-Lori, Niggli (Samedan), Pfäffli, Rosa, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Zweifel-Disch, Candrian, Felix (Scuol), Jenny (Klosters), Kuoni, Patt, Schucan

Antwort der Regierung

Kantonsverfassung und Finanzhaushaltsgesetz verpflichten den Kanton, den Haushalt im Gleichgewicht zu halten. Strukturelle Defizite sind zu vermeiden. Einigkeit besteht wohl darin, dass die Finanzpolitik konsequent so auszurichten ist, dass die finanzpolitischen Richtwerte des Grossen Rates im Budget und in der Rechnung eingehalten werden können.

Die FDP-Fraktion beabsichtigt, die Regierung mit einer umfassenden Aufgaben- und Leistungsüberprüfung analog dem Vorgehen von 2003 zu beauftragen. Dabei übersieht sie, dass die aktuelle Finanzlage nicht zu vergleichen ist mit jener vor zehn Jahren. Der Kanton schloss damals seine Rechnungen ab dem Jahr 1997 bis ins Jahr 2003 ohne Unterbruch mit Defiziten sowie mit Finanzierungsfehlbeträgen ab. Er baute in diesem Zeitraum Eigenkapital von über 100 Millionen Franken ab. Ende 2003 betrug das ausgewiesene Eigenkapital gerade noch 14 Millionen Franken. Zudem zeigte der Finanzplan 2004-2007 tiefrote Zahlen in Form von Defiziten zwischen 100 bis 150 Millionen Franken. Demgegenüber zeigen die aktuellen Finanzaussichten des Kantons zwar eine sich verschlechternde, aber immer noch nicht vergleichbare Lage. Das Budget 2014 weist ein Defizit von 58 Millionen Franken aus. Die Finanzplanung 2015-2017 geht von Defiziten bis zu 100 Millionen Franken aus. Der Kanton hat in den letzten Jahren in der Rechnung jedoch noch keine roten Zahlen ausgewiesen. Die Eigenkapital-Situation unterscheidet sich von jener vor zehn Jahren deutlich. Zwar ist der grösste Teil des Eigenkapitals in Vermögenswerte gebunden und steht zur Deckung von Defiziten nicht zur Verfügung. Im Gegensatz zum Jahr 2003 ist jedoch ein substantielles frei verfügbares Eigenkapital noch vorhanden.

Die getrübten Aussichten sind mitunter auf rückläufige Erträge zurückzuführen. Die Hauptursache liegt jedoch bei der Ausgabenseite. Ein beachtlicher Teil der Mehrbelastungen der letzten drei Jahre ist die Folge von Gesetzesrevisionen (insbesondere Justizreform, Pflegefinanzierung, Spitalfinanzierung, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Schulgesetz). Diese Revisionen belasten den Kanton jährlich um rund 50 Millionen Franken. Der Grosse Rat hat dabei Lastenverschiebungen von den Gemeinden auf den Kanton in der Grössenordnung von jährlich 26 Millionen Franken beschlossen. Auch durch die Reform des Finanzausgleichs wird der Kantonshaushalt zusätzlich belastet. Der Grosse Rat hat hier, weitere Lasten im Umfang von 22 Millionen Franken auf den Kanton verschoben.

Der im FDP-Auftrag erwähnte interkantonale Vergleich zeigt, dass die Nettoausgaben in Graubünden neben dem Bereich Verkehr auch in der Verwaltung über dem schweizerischen Mittel liegen. In diesem Vergleich, der sich auf Zahlen aus dem Jahr 2011 stützt, sind auch die Ausgaben der Gemeinden mit eingeschlossen. Die Finanzkontrolle wurde bereits Ende 2013 damit beauftragt, im Jahr 2014 eine Analyse der Ausgaben des Kantons gestützt auf die Finanzstatistik des Bundes aus dem Jahr 2011 durchzuführen. Mitunter sollen diese Ergebnisse auch für gezielte Massnahmen genutzt werden können.

Für die Regierung stehen Prioritätensetzungen und punktuelle Massnahmen zur Verbesserung des Finanzhaushaltes im Vordergrund. Bei den überdurchschnittlich kostenintensiven Bereichen sowie beim dynamischen Beitragswesen im Allgemeinen sollen gezielt Optimierungsmöglichkeiten geprüft und umgesetzt werden. Die Beiträge an Dritte bilden zusammen mit den Abschreibungen auf Investitionsbeiträgen im Budget 2014 mit knapp 1,2 Milliarden Franken den Löwenanteil der Gesamtaufwendungen. Sie übertreffen den Aufwand für die Zentralverwaltung (Personal-, Sach- und übriger Betriebsaufwand) um fast eine halbe Milliarde. Substantielle Einsparungen beim Sachaufwand und beim Personalaufwand wären demzufolge nur mit einem einschneidenden Leistungsabbau möglich.

Gestützt auf diese Ausführungen lehnt die Regierung die Erarbeitung eines dem Jahr 2003 analogen Entlastungsprogramms bzw. den Auftrag derzeit ab. Sie bevorzugt vielmehr ein auf die aktuellen Verhältnisse zeitlich und methodisch zugeschnittenes Vorgehen.

16. Januar 2014