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Session: 05.12.2013
Die Ausführungen der Regierung auf den Auftrag Darms-Landolt (Aprilsession 2013) sowie die Antworten in der Fragestunde der Dezembersession 2013 (Monika Lorez-Meuli) zeigen, dass die Fragen rund um die Massnahmen und Planungsschritte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes des Bundes (Revitalisierungen etc.) einigen Zündstoff bieten. Die schwache Informationslage der Bevölkerung aber auch der regionalen und kommunalen Behörden sowie das fehlende Wissen über die komplexen Planungsschritte führen zu Vorurteilen und schüren Ängste in den allfällig betroffenen Regionen und Talschaften.

Wir ersuchen die Regierung deshalb folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist die Regierung bereit, neben den üblichen Vernehmlassungsverfahren bei Gemeinden und Verbänden, auch eine breitere Form der Partizipation der Bevölkerung und der verschiedenen Interessengruppen zu prüfen?

2. Ist ein Vorgehen analog der Partizipation zum Raumkonzept Graubünden denkbar?

3. Kann sich die Regierung ein proaktives Handeln mit einer frühzeitigen Informationsoffensive inkl. regionalen und lokalen Infoveranstaltungen vorstellen und falls Ja, wann könnte man mit ersten Aktivitäten rechnen?

4. Mit welchen Rechts- und Nutzungskonflikten ist gemäss heutigem Wissensstand in der Umsetzung der Revitalisierungen und Schwall-Sunk-Regelungen zu rechnen?

5. Kann die Regierung einen ungefähren Zeitplan für die verschiedenen Planungsschritte und die Möglichkeiten der Einflussnahme aufzeigen?

6. Wann und in welchen Gebieten ist mit einer ersten Etappe an baulichen Realisierungen zu rechnen?

Chur, 5. Dezember 2013

Pfenninger, Deplazes, Baselgia-Brunner, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Kappeler, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi-Togni, Peyer, Pult, Thöny, Trepp, Hensel, Monigatti

Antwort der Regierung

Mit der auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzten Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) wurden zusätzliche Aufgaben geschaffen, für deren Umsetzung die Kantone zuständig sind. Die Fristen sind sehr ambitiös festgelegt und stellen insbesondere die Gebirgskantone vor grosse Herausforderungen. Die Regierung hat mit Beschluss Nr. 467 vom 17. Mai 2011 die nötigen Ressourcen bereitgestellt und eine externe Begleitkommission geschaffen, in welcher die Kraftwerke, die Landwirtschaft sowie die Umwelt- und Fischereiverbände vertreten sind. Aufgrund unterschiedlicher Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sowie unterschiedlichem Raumbedarf sind die Fragen im Vorstoss gesondert nach Aufgaben zu beantworten.

In der strategischen Revitalisierungsplanung werden Gewässerstrecken bezeichnet, die aufgrund von objektiven Analysen und fachlichen Kriterien prioritär für Revitalisierungen in Frage kommen.

Der konsolidierte Massnahmenplan zur Sanierung von Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk, Fischgängigkeit sowie Geschiebehaushalt muss aufzeigen, in welchen Gewässern Beeinträchtigungen vorliegen und mit welchen Massnahmen welche Wirkungen erreicht werden können.

1. Noch vor den Sommerferien 2014 wird eine Vernehmlassung zur strategischen Revitalisierungsplanung und gleichzeitig zur Gewässerraumfestlegung entlang der grossen Talflüsse eröffnet. Die Gemeinden sollen dabei ihre möglichen Projekte für die Revitalisierungsplanung anmelden können. Direktbetroffene, aber auch die allgemeine Bevölkerung werden ihre Anliegen insbesondere anlässlich eines konkreten Revitalisierungsprojektes, bei der Gewässerraumfestlegung in der Nutzungsplanung oder im Bewilligungsprozess für bauliche Massnahmen gegen Schwall und Sunk einbringen können.

2. Der Kreis der Betroffenen sowie der Gestaltungsspielraum sind je nach Gewässerschutzaufgabe unterschiedlich und jeweils kleiner als bei der Frage des Raumkonzeptes. Ein breit angelegter Partizipationsprozess ist in der gegenwärtigen Phase der Gewässerschutzaufgaben wenig sinnvoll und aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen gar nicht möglich.

3. Der Einbezug der Direktbetroffenen resp. der allgemeinen Bevölkerung muss im Rahmen von etablierten Verfahren jeweils dann erfolgen, wenn die Vorhaben genügend detailliert ausgearbeitet sind, sodass die Betroffenheit und die Konflikte erkennbar sind.

4. Bei Revitalisierungsprojekten kann es Nutzungskonflikte geben, so zum Beispiel in den Bereichen Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Trinkwasserfassungen im Grundwasser, Verkehrswege, Wald, Bauzonen und Kiesentnahmen. Diese sind jeweils stark abhängig vom konkreten Projekt. Bei baulichen Massnahmen zur Beseitigung von Schwall und Sunk können zum Beispiel Landschaftsschutz, Biotopschutz oder Restwassermengen bei Ausleitkraftwerken zusätzliche Konflikte darstellen.

5. Der Zeitplan ergibt sich direkt aus den Fristen im Gewässerschutzgesetz. Die Bereinigung der Konflikte hat innerhalb der etablierten Planungs- und Bewilligungsverfahren zu erfolgen: Bis Ende 2014 muss dem Bund eine strategische Revitalisierungsplanung vorgelegt werden, die alle 12 Jahre nachzuführen ist und dem Bund als Grundlage zur Priorisierung der Bundesbeiträge dienen wird. Die Festlegung der Gewässerräume muss bis im Jahr 2018 erfolgt sein. Ende 2014 müssen dem Bund die Massnahmenpläne für die Sanierungen der kraftwerksbedingten Beeinträchtigungen von Schwall und Sunk, Fischwanderung und Geschiebehaushalt abgegeben werden. Das Amt für Natur und Umwelt beabsichtigt, die konkrete Ausarbeitung der Massnahmen nach Möglichkeit in einem partizipativen Prozess weiterzuführen.

6. Revitalisierungsprojekte müssen aufgrund der Gewässerhoheit ohnehin von der Gemeinde initialisiert werden. Die Umsetzung der Massnahmen zur Sanierung der Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk muss bis spätestens im Jahr 2030 durch die Kraftwerksbetreiber erfolgen und richtet sich nach deren Planung, nach der Machbarkeit, Umsetzbarkeit und Verhältnismässigkeit einer Massnahme und nach den für die Sanierungen verfügbaren finanziellen Mitteln des Bundes.

27. Februar 2014