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Session: 21.10.2014
Der Einsatz moderner Medien ist in jedem Lebensbereich zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Es gibt heute kaum mehr einen Arbeitsplatz, der nicht Kenntnisse im Umgang mit ICT (Informations- und Kommunikationstechnologie) voraussetzt. Im Gegensatz zu den anderen Ostschweizer Kantonen existiert in unserem Kanton für die Volksschule bis heute kein Konzept, in welcher Form moderne Medien im Unterricht eingesetzt werden sollen. Art. 2 Abs. 4 des Schulgesetzes fordert, dass „alle Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen erwerben und entwickeln, welche es ihnen erlauben, lebenslang zu lernen und ihren Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben zu finden“.

Mangels kantonaler Vorgaben haben in den letzten Jahren diverse Schulträgerschaften mit Hilfe privater Beratungsunternehmen eigene Konzepte entwickelt und setzen moderne Medien nach eigenem Gutdünken ein. Dies führt dazu, dass die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler im Kanton sehr unterschiedlich sind. Zudem entstehen für die Schulträgerschaften hohe Kosten, die durch ein koordiniertes Vorgehen eingespart werden könnten.

In Anbetracht des Mangels an Fachpersonal in den technischen Berufen werden vom Bund und zahlreichen Kantonen grosse Anstrengungen zur Stärkung der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) unternommen. Diese Stärkung sollte auch bei uns bereits in der Volksschule beginnen, wie im Lehrplan 21 vorgesehen.

Um der grossen Bedeutung von ICT für unsere Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und um die Chancengleichheit im inner- und interkantonalen Vergleich zu wahren, beauftragt die Unterzeichnende die Regierung, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lehrplanes 21, ein ICT-Konzept für die Volksschule des Kantons Graubünden zu erarbeiten. Das Konzept soll folgende Bereiche umfassen:

1. Inhalte
- Zielsetzungen und Inhalte des ICT-Unterrichtes für die Bündner Volksschule;
- Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen;
- Minimalstandards betreffend die technische Grundausstattung der Schulen inkl. Darstellung der zu erwartenden Kosten.

2. Beratung
- Aufbau einer Beratungsstelle für Schulen in pädagogischen, didaktischen, organisatorischen und technischen Fragen bei der Umsetzung des kantonalen ICT-Konzeptes.

3. Mitwirkung
- Das Konzept soll unter Mitwirkung der PHGR (Pädagogische Hochschule Graubünden), des SBGR (Schulbehördenverband Graubünden), des VSLGR (Verein der Schulleitungen Graubünden) und des LEGR (Lehrpersonen Graubünden) erarbeitet werden.

4. Implementierungsplan
- Es ist darzulegen, innert welcher Fristen das ICT-Konzept implementiert wird.

Das Konzept soll umgehend nach Freigabe des ICT-Teiles des Lehrplanes 21 an die Kantone anhand genommen werden und innert Jahresfrist vorliegen.

Chur, 21. Oktober 2014

Tenchio, Locher Benguerel, Thomann-Frank, Atanes, Berther, Casty, Clalüna, Hug, Kasper, Märchy-Caduff, Waidacher

Antwort der Regierung

Die Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) für unsere Gesellschaft wächst stetig. Damit diese neuen Herausforderungen von den Schülerinnen und Schülern erfolgreich angenommen werden können, wurde für den Lehrplan 21 ein Modullehrplan "Medien und Informatik" entwickelt. Die Inhalte werden einerseits in besonders ausgewiesenen Zeitgefässen kursorisch im Unterricht und andererseits auch in anderen Fachbereichen, vorwiegend in "Deutsch", "Gestalten" und "Natur, Mensch, Gesellschaft" (Anwendungskompetenzen), vermittelt. Der Lehrplan 21 hält somit die im Bereich "Medien und Informatik" zu erreichenden Ziele und Inhalte fest.

In den nächsten Monaten wird der Modullehrplan "Medien und Informatik" gemeinsam mit den anderen Modul- und Fachbereichslehrplänen im Rahmen der bevorstehenden Einführung des Lehrplans 21 geprüft und falls notwendig an die kantonalen Bedürfnisse angepasst. Gleichzeitig wird das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, nachdem Ende Oktober 2014 die Freigabe des Lehrplans 21 an die Kantone erfolgte, einen Bericht zuhanden der Regierung verfassen. Darin werden die wichtigsten Neuerungen im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21 für den Kanton dargelegt (vgl. Antworten zu den Aufträgen Florin-Caluori, resp. Toutsch, RB Nr. 964 vom 15. Oktober 2013, Nr. 957 vom 20. Oktober 2014). Der Bericht wird den Weiterbildungsbedarf der Lehrpersonen aufzeigen und insbesondere auch auf die für den neuen Fachbereich "Medien und Informatik" erforderlichen Nachqualifikationen eingehen.

Der Bericht, die neuen Lektionentafeln und die für Graubünden eventuell angepassten Lehrplananteile sind Bestandteile des Regierungsbeschlusses zum Lehrplan 21. Zwei zentrale Elemente des im Kommissionsauftrag geforderten ICT-Konzepts – Zielsetzungen und Inhalte des ICT-Unterrichts sowie Abklärungen zum diesbezüglichen Weiterbildungsbedarf der Lehrpersonen – werden somit Elemente des geplanten Berichtes resp. Regierungsbeschlusses sein und können daher nicht davon losgelöst oder zeitlich vorgezogen behandelt werden. Der Modullehrplan "Medien und Informatik" wird erst mit der Inkraftsetzung des Lehrplans 21 für die Schulen verbindlich. Zur weiteren Umsetzung des Lehrplans 21 werden wo notwendig grosszügige Fristen eingeräumt.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 wird die Regierung Handreichungen für die Schulträgerschaften mit Minimalstandards betreffend der technischen Grundausstattung der Schulen für den ICT-Unterricht inklusive Hinweise auf die damit voraussichtlich einhergehenden Kosten ausarbeiten lassen. Die Pädagogische Hochschule Graubünden, der Schulbehördenverband Graubünden, der Verband der Schulleitungen Graubünden und der Verband Lehrpersonen Graubünden werden dabei in geeigneter Weise involviert. Die Schaffung einer separaten ICT-Beratungsstelle für Schulen könnte allerdings Forderungen in Bereichen mit ähnlich komplexen Problemstellungen nach sich ziehen, die bislang ebenfalls über keine Beratungsstellen verfügen (z. B. Gesundheits- und Gewaltprävention, Renovation von Schulhäusern, etc.). Auf die Schaffung einer separaten Beratungsstelle soll daher aus personellen und finanziellen Gründen verzichtet werden. Die Weiterbildungsveranstaltungen und Handreichungen für die Schulträgerschaften ermöglichen eine ausreichende Berücksichtigung der sich bei der Umsetzung des Modullehrplans "Medien und Informatik" stellenden Fragen. Bei Bedarf kann in der Umsetzungsphase zudem der Einsatz einer Begleitgruppe erwogen werden, wie dies beispielsweise im Fremdsprachenunterricht bei der Einführung neuer Lehrmittel erfolgreich praktiziert wird.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag gemäss den obigen Erwägungen entgegenzunehmen.

11. Dezember 2014