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Session: 17.02.2016
Laut Konzession für die SRG SSR hat die nationale Radio- und Fernsehgesellschaft u.a. den Auftrag, für „kulturelle Entfaltung und Stärkung der kulturellen Werte des Landes sowie Förderung der schweizerischen Kultur“ zu sorgen. Die SRG SSR erfüllt diesen Auftrag neben ihrem Programm in der Sparte Kultur auch durch die Finanzierung kultureller Veranstaltungen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Anfrage Nr. 09.1148 präzisiert: „Die SRG soll die regionale Kulturszene mit Aufträgen unterstützen und ihr in den Programmen so weit als möglich auch geeignete Plattformen anbieten.“ So etwa hat die RSI im Jahr 2014 kulturelle Veranstaltungen mit einem Gesamtbetrag von 4,6 Mio. CHF unterstützt.

Seit einiger Zeit wird die SRG SSR von politischer Seite stark kritisiert; nicht zuletzt wird verlangt, dass die der SRG SSR zur Verfügung stehenden Mittel gekürzt werden.

Da nun auf kantonaler Ebene das Kulturförderungsgesetz umfassend revidiert wird und die SRG SSR ein wichtiger Player im Kulturbereich ist, möchten wir folgende Fragen stellen:

1. Wie hoch waren die Beiträge von RSI und RTR zur Förderung kultureller Veranstaltungen in den vergangenen fünf Jahren (pro Jahr und Unternehmenseinheit) in unserem Kanton?

2. Wie beurteilt die Regierung die Höhe dieser Beiträge, beispielsweise im Verhältnis zur Zahl der italienischsprachigen Einwohner in unserem Kanton (im Vergleich zum Verhältnis der Beiträge zur Einwohnerzahl im Kanton Tessin) beziehungsweise der romanischsprachigen Einwohner?

3. Was hat die Regierung bislang unternommen, damit die SRG SSR die regionale Kulturszene (auch durch die Vergabe von Leistungsaufträgen) in unserem Kanton angemessen fördert?

Chur, 17. Februar 2016

Papa, Darms-Landolt, Rosa, Albertin, Alig, Atanes, Blumenthal, Brandenburger, Bucher-Brini, Caduff, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Crameri, Danuser, Deplazes, Dosch, Felix (Haldenstein), Gartmann-Albin, Giacomelli, Gunzinger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jeker, Jenny, Kollegger, Komminoth-Elmer, Lamprecht, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Donat), Monigatti, Müller, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Waidacher, Widmer-Spreiter, Wieland, Fausch, Gujan-Dönier, Lombardi, Tuor

Antwort der Regierung

Art. 93 der Bundesverfassung hält fest, dass Radio und Fernsehen in ihrer Programmgestaltung unter anderem "die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone" zu berücksichtigen haben. Laut Art. 31 des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) müssen dabei namentlich den Anliegen der Sprachregionen Rechnung getragen werden. Gleichzeitig wird jedoch bereits in der Bundesverfassung darauf hingewiesen, dass "die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung gewährleistet sind".

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR (SRG) selber um eine Stellungnahme zu der in der Anfrage Papa aufgeworfenen Thematik gebeten. Der kulturelle Leistungsauftrag der SRG sieht vor, dass die SRG "zur kulturellen Entfaltung und zur Stärkung der kulturellen Werte des Landes sowie zur Förderung der schweizerischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Literatur sowie des Schweizer Musik- und Filmschaffens, namentlich durch die Ausstrahlung von veranstalterunabhängigen Schweizer Produktionen und eigenproduzierten Sendungen" beiträgt (Art. 24 Abs. 4 lit. b RTVG sowie Art. 2 Abs. 4 lit. b Konzession SRG). Die kulturelle Eigenproduktion, so heisst es im Antwortschreiben der Generaldirektion weiter, finde auf zwei Arten statt, "sei es durch Eigenproduktionen im Bereich Kultur, sei es als Partnerin kultureller Veranstaltungen und Festivals sowie in enger Zusammenarbeit mit unabhängigen Kulturschaffenden, die sie mit Aufträgen unterstützt und denen sie in ihrem publizistischen Angebot auch eine Plattform bietet".

Anders als etwa Bund, Kantone oder Stiftungen sehe der Kulturauftrag jedoch nicht vor, dass die SRG das Kulturschaffen in Form von Zahlungen unterstütze. Entsprechend besitze die SRG "denn auch keinen Topf zur rein monetären Unterstützung von kulturellen Akteuren und Veranstaltungen". Vielmehr erfülle die SRG ihren breitgefächerten Kulturauftrag durch die Gesamtheit ihres publizistischen Angebotes und investiere dabei jährlich dreistellige Millionenbeiträge in den Bereichen Kultur und Gesellschaft. Diesen Auftrag nehme die SRG jedoch national bzw. sprachregional wahr, "das heisst ohne spezifisch kantonalen Fokus. Folglich verfügt die SRG auch über keine gesonderte Aufteilung nach Kantonen und somit über keine Finanzzahlen auf kantonaler Ebene".

Entsprechend lassen sich die einzelnen Fragen wie folgt beantworten:

1. Gemäss Antwortschreiben der Generaldirektion nimmt die SRG keine rein finanzielle Unterstützung von kulturellen Akteuren und Veranstaltungen vor. Vielmehr erfüllt sie ihren Kulturauftrag durch die Gesamtheit ihres publizistischen Angebotes, welches national resp. sprachregional orientiert ist. Insofern wurde die konkrete Frage nicht beantwortet, da die SRG gemäss eigener Aussage über keine gesonderten Finanzzahlen auf kantonaler Ebene verfüge.

2. Die Regierung hält fest, dass die von der RSI im Jahr 2014 aufgewendeten 4,6 Mio. Franken für die Unterstützung des Kulturlebens in der italienischsprachigen Schweiz primär an die Orchestra della Svizzera Italiana (OSI) sowie an das Festival del Film di Locarno geflossen sind. Beide, so heisst es in den entsprechenden Ausführungen der Generaldirektion SRG, "sind zwar im Kanton Tessin angesiedelt, in ihrer Wirkung jedoch keinesfalls an Kantonsgrenzen gebunden".

3. Gemäss Kulturauftrag der SRG ist es nicht vorgesehen, das Kulturschaffen mit Zahlungen direkt zu unterstützen. Vielmehr handelt es sich um Formen der Kulturförderung mit Bezug zum publizistischen Angebot. Diesen Auftrag nimmt die SRG wahr, indem sie einerseits über Kultur berichtet und andererseits selber Kultur produziert. Letzteres erfolgt in Form von Eigenproduktionen, als Partnerin von kulturellen Veranstaltungen sowie mit Aufträgen an unabhängige Kulturschaffende.

 04. Mai 2016