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Session: 20.04.2016

Die Sanierung von Kugelfängen ist eine teure Angelegenheit. Sie kostet pro Scheibe zwischen 15'000 und 25'000 Franken. Der Bund leistet aus dem VASA Fonds* eine Pauschale von 8'000 Franken pro Scheibe. Gestützt auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Jakob Büchler wurde die Kostenbeteiligung des Bundes für die Sanierung von Kugelfängen verlängert. Für Kugelfänge in Grundwasserschutzzonen wurde die Frist bis 2012, in allen anderen Zonen bis 2020 verlängert. Ab 2020 darf gemäss eidgenössischer Umweltschutzgesetzgebung nicht mehr in das Erdreich bzw. in Stirnholzstapel geschossen werden. Entsprechend müssen homologierte Kugelfangsysteme installiert werden.

 
* Die VASA-Beiträge sind keine Bundes-Subventionen, sondern werden von der schweizerischen Abfallwirtschaft aufgebracht. Allerdings verwaltet der Bund den Fonds und beurteilt die Beitragsgesuche.

 
Meine Fragen in diesem Zusammenhang:

 
1. Wie viele Schiessanlagen (300m, 50/25m, Jagd) sind im Kanton Graubünden heute in Betrieb?

 
2. Wurden alle Kugelfänge in Grundwasserzonen saniert? Wie viele waren dies?

 
3. Wie viele Kugelfänge der heute in Betrieb stehenden Schiessanlagen sind bereits saniert worden (300m, 50/25m, Jagd)?

 
4. Wie viele Kugelfänge der heute in Betrieb stehenden Schiessanlagen müssen noch saniert werden (300m, 50/25m, Jagd)?

 
5. Welche Beiträge des Kantons und der Gemeinden sind für die Sanierung der Kugelfänge zu erwarten?

 
6. Müssen die Kugelfänge zwingend saniert werden, bevor Kugelfangsysteme installiert werden?

 
7. Wie hoch sind die Kosten für homologierte Kugelfangsysteme inkl. bauliche Massnahmen?

 
8. Wie viele Kugelfänge der heute in Betrieb stehenden Kugelfänge sind bereits mit Kugelfangsystemen ausgestattet (300m, 50/25m, Jagd)?

 
9. Wie viele Kugelfänge der heute in Betrieb stehenden Kugelfänge müssen noch mit Kugelfangsystemen ausgerüstet werden (300m, 50/25m, Jagd)?

 
10. Welche Beiträge des Bundes, des Kantons und der Gemeinden sind für die Installation der Kugelfangsysteme zu erwarten?

 
Chur, 20. April 2016

 
Dosch, Papa, Kasper, Albertin, Alig, Atanes, Berther, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Casanova (Ilanz), Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Danuser, Della Vedova, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Foffa, Giacomelli, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Hug, Kunfermann, Mathis, Müller, Nay, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Pedrini, Pfenninger, Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), von Ballmoos, Cao, Derungs, Pfister, Sigron

Antwort der Regierung

Erdkugelfänge von Schiessanlagen sind Altlasten im Sinne der Altlastenverordnung und müssen saniert werden. Die Sanierungsfristen und die Sanierungsziele richten sich nach der Gefährdung der Schutzgüter Grundwasser, Boden und Oberflächengewässer. Sie werden vom Bund vorgegeben und vom Kanton in der Sanierungsverfügung festgelegt.

Die Altlastensanierung einer Schiessanlage wird vom Bund mit Abgeltungen aus dem Fonds der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA-Fonds) unterstützt. Bedingung für die Sprechung von VASA-Abgeltungen ist, dass in Grundwasserschutzzonen seit 2012 und ausserhalb von Grundwasserschutzzonen nach dem Jahr 2020 nicht mehr ins Erdreich geschossen wird. Bei den weiter in Betrieb stehenden Schiessanlagen müssen bis dahin künstliche Kugelfangsysteme installiert sein. Die VASA-Abgeltungen betragen für 300 Meter-Schiessanlagen 8000 Franken pro Scheibe, für Kurzdistanzanlagen 40 % der anrechenbaren Sanierungskosten.

Im Rahmen der Erstellung des Katasters der belasteten Standorte (KbS) wurden in Graubünden in den Jahren 2000 bis 2004 die 300 Meter-Schiessanlagen systematisch aufgenommen. Die Gemeinden wurden darüber informiert. Die Kurzdistanz-Schiessanlagen sind in der Bestandesliste Lärmsanierung verzeichnet. Sie wurden in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen. Die Gefährdung der Schutzgüter wird auf der Basis der Gewässerschutzkarte und der Nutzungsplanung beurteilt. Darauf aufbauend werden Sanierungsfristen und -ziele festgelegt. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) führt auf Wunsch der Gemeinden Begehungen der Schiessanlagen durch und erstellt jeweils einen Bericht zur historischen Untersuchung nach der Altlastenverordnung inklusiv einer groben Schätzung der Entsorgungskosten.

Gemeinden mit in Betrieb stehenden Schiessanlagen sind aufgefordert, die Kugelfänge bis Ende 2020 auf künstliche Kugelfangsysteme umzurüsten oder den Schiessbetrieb einzustellen. Die Thematik des künftigen Schiessanlagenbetriebs im Kanton wurde zwischen den beteiligten Dienststellen koordiniert. Dazu gehören das Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ), das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) (Jagdanlagen), das Amt für Raumentwicklung (Planung), das ANU (Lärm und Altlasten/Bodenschutz) sowie der Eidgenössische Schiessoffizier (Sicherheit). Übereinstimmendes Ziel ist es, das Schiesswesen auf weniger, aber dafür geeignete und konfliktfreie Schiessanlagen konzentrieren zu können. Der Trend zu regionalen Schiessanlagen soll weiterhin gefördert werden. Würde nach 2020 weiterhin in Erdkugelfänge geschossen, gingen dem Kanton und den Gemeinden die VASA-Abgeltungen des Bundes für die Sanierung der Erdkugelfänge von rund 5,6 Mio. Franken verloren. Das AMZ und das AJF werden deshalb darauf hinwirken, dass nach dem Jahr 2020 keine Schiessanlage mehr betrieben wird, die nicht auf ein künstliches Kugelfangsystem umgerüstet wurde.

Die gestellten Fragen beantwortet die Regierung wie folgt:

1. In Betrieb stehen derzeit 102 300 Meter- und 199 Kurzdistanz-Schiessanlagen.

2. In den Grundwasserschutzzonen wurden alle fünf in Betrieb stehenden und ein ausser Betrieb stehender Erdkugelfang saniert. Ein weiterer ausser Betrieb stehender Kugelfang in einer Grundwasserschutzzone wurde noch nicht saniert.

3. Es wurden 34 in Betrieb stehende Kugelfänge saniert.

4. Saniert werden müssen noch 253 in Betrieb stehende Kugelfänge.

5. Die noch zu erwartenden Kosten für die Sanierung aller in- und ausser Betrieb stehenden Kugelfänge werden entsprechend den Mittelwerten aus den bereits erfolgten Sanierungen auf rund 18,9 Mio. Franken geschätzt. Vom Bund können dazu VASA-Abgeltungen in der Höhe von 8,2 Mio. Franken und vom Kanton Beiträge an die Ausfallkosten von 3 Mio. Franken erwartet werden. Rund 7,7 Mio. Franken sind somit durch die Gemeinden zu tragen.

6. Erdkugelfänge müssen vor der Installation der künstlichen Kugelfänge nicht zwingend saniert werden. Die Sanierungsfrist wird vom ANU festgelegt.

7. Die Kosten für die künstlichen Kugelfangsysteme und die baulichen Massnahmen dürften zwischen 5000 und 10 000 Franken pro Scheibe liegen.

8. Bis heute wurden 44 Kugelfänge mit künstlichen Kugelfangsystemen ausgerüstet.

9. Bis Ende 2020 müssen noch 68 300 Meter- und 185 Kurzdistanz-Schiessanlagen mit künstlichen Kugelfangsystemen ausgerüstet werden.

10. Für die Installation der künstlichen Kugelfangsysteme werden weder Bundes- noch Kantonsbeiträge ausbezahlt. Die geschätzten Kauf- und Installationskosten von 5–9 Mio. Franken müssen von den Gemeinden und den Schützenvereinen getragen werden.

Die Kosten für die Sanierung der 20 Wurfscheiben-Schiessanlagen sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Jene Sanierungskosten sind wegen der bedeutend grösseren Fläche und den komplexeren Schadstoffzusammensetzungen sehr viel höher als bei konventionellen Schiessanlagen.

14. Juni 2016